Muss Vermieter eine Heizung einbauen?
Hallo an euch alle,
ich hab da mal eine Frage. Muss der Vermieter eine Heizung einbauen wenn für eine 6 Zimmerwohnung nur 2 Einzelöfen vorhanden sind und in den 2 Kinderzimmer und Elternschlafzimmer es immer kalt ist?
ein Ofen steht im Esszimmer der andere steht im Vorratsraum.
meinen selbst gekauften sollte ich in den Flur stellen da dieser sehr zentral liegt und alle Zimmer Verbindung mit dem Flur haben.
Also der Schornsteinfegermeister hat auch gesagt das in diese Wohnung eine normale Zentralheizung eigentlich rein gehört.
Wir haben auch das Pech das unter uns keiner wohnt, somit ist der Boden eisig kalt. Ich hab uns jetzt schon einen Kamin gekauft damit wir ein wenig wärme bekommen, aber in den Kinderzimmer wird es Nachts immer sehr kalt und früh sind es dann vielleicht gerade mal 13 Grad.
Ist halt ein Altbau mit hohen Decken.
Klar wir wussten alles im vorraus bevor wir eingezogen sind. Nur wurde uns gesagt es würde schon reichen wenn ein Ofen an ist. Dann wär es schon schön warm. Wir merken davon aber nichts, Kinder frieren und sagen zu mir ich soll eine Heizung einbauen. Das kann ich aber nicht, alleine schon aus finaziellen Gründen.
Also gibt es da was vom Gesetz her das der Vermieter eine Heizung nachrüsten muss?
Danke für jede Antwort
8 Antworten
MUSS eine Wohnung eine Heizung haben, sonst ist sie nicht gemäß § 535 BGB zum vertragsgemäßen Gebrauch geeignet. Der Vermieter ist verantwortlich, die Heizung zu stellen.
müssen in Wohnräumen gewisse Mindestemperaturen erreicht werden (Wohnraum 20 Grad, Nebenraum 15 Grad). Wenn dies nicht der Fall ist, ist je nach Temperaturdifferenz Mietminderung zu einem gewissen Teil oder sogar ganz möglich (§ 536 BGB).
gibt es unabhängig von einer Mietminderung (zumindest theoretisch) die Möglichkeit, die Mängelrüge mit einer Fristsetzung zur Mängelbehebung und einer Ablehnungsandrohung zu verbinden und nach Fristablauf selbst Ersatz vorzunehmen und die Kosten mit der Miete zu verrechnen.
kann man evtl. zusätzliche unnötig entstandene Kosten gemäß § 536a BGB sla Schadenersatz geltend machen. Dies ist aber auf jeden Fall im Einzelfall zu prüfen...
Grundsätzlich muss der Vermieter keine Heizung nachrüsten, wenn du den Ist-Zustand mit den vorhandenen Öfen bei Vermietung so akzeptiert hast.
Etwas kritisch wird es mit seiner Aussage, es würde schon beim Beheizen eines Ofens überall warm werden, was bei einer 6-Zimmer-Whg. natürlich Blödsinn ist. Das hätte dir allerdings auch dein gesunder Menschenverstand sagen können ;).
Nun, wenn es in der Wohnung nachweisbar (bitte messen als Beweismittel) so kalt wird, sollte der Vermieter etwas tun. Du auf keine Fall, das ist Vermieterangelegenheit, schon wegen der Installation, die fachgerecht ausgeführt werden muss.
Sprich mit ihm und versuche eine gemeinsam tragbare Lösung zu finden. Frieren darf der Mieter nicht!
Das Immobilienrecht ist grundsätzlich diskutierbar, Herr Kollege. Auf diesem Form ist Fachmann lediglich stests bemüht, Schlimmeres in Schach, und weiteres Übel abzuwenden...
nein, eine heizung ist soweit vorhanden und erst wenn diese nicht mehr funktioniert müsste nachgerüstet werden.... somit bist du nicht verpflichtet die türen zu schließen was die räume auch heizen würde...
dummerweise ist es ein untragbarer zustand und ich rate dir zu einer pelletanlage... evtl zwei stück bei bedarf... diese heizen sehr gut und vor allem günstig...
muss nichtmal ein steinboden gelegt werden....
was eigentlich standard ist ist nicht rechtlich bindend... nur wenn KEINE heizung vorhanden wäre dürfte es nicht als wohnraum als solcher vermietet werden...
@fieserfisch, der Fisch stinkt schon, wie die Antwort. Wenn eine Wohnung vermietet wird, muß die Möglichkeit zum beheizen gegeben sein. Da bedeutet, wenn Kamin-Anschlüsse vorhanden sind, reicht das schon mal. Ist die nicht der Fall, müsste eine Zentralheizung vorhanden sein.
dumme antwort, komplett falsch, wohnraum hat gewisse eigenschaften als gegeben voraus gesetzt heutzutage...
rechtsanwalt in spe???
deutsch leistungskurs sechs? was ein wohnraum heizt und was nicht.... tja... hätt ich gern gewußt^^
zwei heizungen reichen für eine bstimmte quadratmeterfläche und sorry.. nein ich hab die statistik nicht gerade im kopf^^
mr 100 % lol
Vor 50 Jahren war sowas noch möglich. Als Kind haben wir so gewohnt. Aber jetzt würde ich mal beim Mieterverein nachfragen über aktuelle gesetzliche Vorschriften . Ich hoffe die Miete tendiert auf unterstem Level? Nachträgliche Elektroöfen wären wohl die schnellste Möglichkeit. Natürlich durch den Vermieter.
Ich gehe mal davon aus dass ein Umzug nicht einfach zu gestalten wäre?
nein, niemals, wenn kannst du miete bis zu 100% kürzen, aber ne heizung bekommst du niemals, wenn er nicht will.
wenn du keine 16 grad erreichst in wohnräumen, kannst du die miete um 100% mindern, wenn er die wohnung ohne einschränkungen vermietet hat.
@alluhanacktbar,
Miete mindern? Auf welcher Grundlage?
Mieter hat die Wohnung wie gesehen (mit 2 Öfen) gemietet. Das er (der Mieter) nicht damit umgehen kann ist sein Problem.
wenn es wohnraum ist, muss er 16 grad erreichen...ok, wenn er sie nicht bedienen kann und es möglich ist...
Aufgrund der nicht erfüllten Mindestanforderungen, die an einen Wohnraum gestellt werden. § 535 BGB wird nicht erfüllt...
Sorry, das war falsch -> aufgrund der vorhandenen Mietmängel was die Beheizbarkeit der Wohnung angeht, § 536 BGB...
Es ist mal wieder typisch Deutsch, gleich nach einer Mietminderung zu schreien, anstatt zu versuchen, die Dinge zunächst einmal im Gespräch mit dem Vermieter zu klären.
schwachsinn... eine mietminderung wäre erstens stufenweise und da müsste gröbste fahrlässigkeit nachgewiesen werden....
wenn die räume die temperatur nicht erreichen müsste der mieter theoretisch tag und nacht bei voller heizung heizen was die nebenkosten explodieren lässt...
eine mietminderung zu 100 prozent gibt es schlichtweg nicht....
du hast leider gar keine ahnung, mietminderung geht immer, selbst wenn der vermieter völlig schuldfrei ist(baulärm von gegenüber zb)...
es ist einfach die sache, dass du volle miete für eine mangelfreie sache nur bezahlst...
und woher du das mit stufenweise hast, keine ahnung, hab ich nichtmal ansatzweise gehört...
guck mal, ich muss nicht nur reden, ich kann auch beweise anbringen...
eine mietminderung geht erst nach einer schriftlichen aufforderung und merhmaligem anmahnen des vermieters bei nicht ausreichender vorsorge gegen das akute problem was den mietgegenstand mindert....
dazu zählen schimmel als vorbefall, kaputte heizungen oder eine kaputte warmwasseranlage...
soweit gibt es auch dafür einen stufensatz, man kann schrittweise mehr mindern wenn die ersten mieten gemindert wurden unter voraussetzung der nichtmithilfe und bei weiteren anmahnungen weiter mindern...
was baulärm angeht... gibt es eine zumutbarkeitsregelung^^ reiner baulärm ist nicht immer minderungsgrund^^
aber ich sehe, ich lerne durch lesen mehr als du durch googeln... beweis lachhaft^^
nein, dacht ich auch, musste mich eines besseren belehren lassen...
Das ist komplett falsch...
Quatsch, lies einfach mal nach, dann weißt Du's besser...
Das ist grundsätzlich diskutierbar und wird von diversen Gerichten anders gesehen...