Als Lehrer, Beamter beim Diebstahl erwischt worden - Konsequenzen?
Guten Tag,
ich wurde als Lehrer (Beamter auf Lebenszeit) beim Ladendiebstahl erwischt. Ich habe aus fünf Zeitschriften (8,00 Euro) einen Gutschein für eine Warenprobe entfernt. Dem Ladendetektiv gegenüber zeigte ich mich sofort geständig, entschuldigte mich, bezahlte die Zeitschriften und zudem eine "Vertragsstrafe" i. H. v. 100,00 Euro. Mir wurde mitgeteilt, dass ich bei der Polizei angezeigt würde. Keine Ausnahme! Ich muss nicht betonen, dass mein Verhalten einfach nur dumm/dreist war - und kann/ möchte es auch nicht herunterspielen. Es ist mir bewusst, dass gerade ich eine Vorbildfunktion habe ... Aber der Vorfall ist nun geschehen und nicht mehr rückgängig zu machen. Ich bin bis dato nie auffällig gewesen: keine Punkte, keine Schwarzfahrten, keine Diebstähle etc. Welche Konsequenzen sind für mich jetzt realistisch, besonders da ich Lehrer bin. In diesem Fall ein besonders dummer Leerer!!!
Vielen Dank für eine Antwort.
6 Antworten
Du mußt davon ausgehen, daß im Rahmen der Mistra Dein Dienstherr Mitteilung von dem Ermittlungsverfahren gegen Dich bekommen wird. Hier wird zunächst der Ausgang des Strafverfahrens abgewartet, bevor über die Einleitung eines Disziplinarverfahrens entschieden wird. Das hat den Hintergrund, daß Du ja auch Unschuldig sein könntest. Ein Disziplinarverfahren kann deshalb jetzt noch nicht beginnen.
Eine Entfernung aus dem Dienst kommt erst bei einer Strafe von 1 Jahr Freiheitsstrafe in Betracht, darunter nur in Ausnahmefällen. Sowohl die Strafhöhe wird natürlich viel, viel geringer ausfallen und auch ein Ausnahmefall ist bei einem Ladendiebstahl beim besten Willen nicht zu erkennen. Um den Verlust Deines Jobs mußt Du Dir definitiv keine Gedanken machen.
Auch als Beamter wirst Du genaus so behandelt, wie alle anderen Menschen, die zum ersten Mal einen Ladendiebstahl begehen. Und das bedeutet, daß das Verfahren gegen Dich nach Zahlung einer Geldauflage von 500-1.000,-€ gemäß § 153a StPO eingestellt werden wird. Es wird also nicht mal ne Geldstrafe werden.
Je nach Schwere des Dienstvergehens kann der Dienstherr einen Verweis erteilen, die Besoldungsstufe zeitweise oder auf Dauer herabsetzen oder den Beamten versetzen. In diesem Fall wird nicht mehr als ein Verweis zu erwarten sein. Allerdings wirst Du auf Deine nächste Beförderung nun wohl viele, viele Jahre warten müssen.
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Hey, wie ist es eigentlich bei dir ausgegangen??? Hat deine Schulleitung davon erfahren? 😱 Ich habe den gleichen Mist gebaut...
Gute sachliche Antwort ohne sonderbare "Kommentare" ... sehr gut, inhatlich kann ich das alles bestätigen.
Ein Leerer hä? Na ja sicher nicht für Deutsch oder? Scherz. Das hängt von der Entscheidung des Richters ab ob er einstellt oder Geldbuße festlegt. Da es sich um den Diebstahl sogenannter geringwertiger Sachen handelt; ist davon auszugehen das eingestellt wird.
Ja, "leerer" konnte mein Handeln nicht sein, da besonders Lehrer sich so nicht verhalten sollten ... Darum die zwei "ee" ;-))
Ach so, na dann. Recht hast du ja damit ;-)
Ehrlich gesagt - wahrscheinlich passiert gar nichts. Es ist ja auch letztlich kein Schaden entstanden.
Es wird eben immer Menschen geben, die nicht genug bekommen können.
Also, wenn ich das gemacht hätte...mir wäre es peinlich, das hier auch noch zu schreiben. Sprich...etwas dummes machen und hinterher auch noch der Schisser sein...das ist doppelt damlich ...das andere Wort kann ich hier nicht schreiben.
ICH finde das mutig! Er schreibt ja, dass er sich in den A... dafür beißen könnte! Wo liegt hier also ein Problem für dich?
Das ist Deine Meinung. Ich finde das armselig.
Es gibt noch sowas wie Würde. Dieses Wort kennen wohl nicht mehr viele.
Es ist ja auch Mode geworden, dass Straftäter im Fernsehen und in der Zeitung oft als arme Würstchen dargestellt werden, schlimme Kindheit etc.
Wird Zeit, dass eine Umkehr eintritt und sich mehr um die Opfer gekümmert wird.
Danke für Ihren "hilfreichen" Kommentar ... Es ist legitim, sich "hier" zu erkundigen, welche Konsequenzen eine solche PEINLICHKEIT/DÄMLICHKEIT hat. Auch Sie könnten Beamter sein, ein Stopp-Schild überfahren, einen Bagatellunfall verursachen und ganz schnell Beschuldigte/r einer Straftat sein ...
Lehrer sollten eine VORBILDFUNKTION haben....hatten sie auch mal, aber das ist lange her...
Wohin uns das Ganze geführt hat, da muss man nur mal ein bisschen schauen...braucht man gar nicht viel klicken....muss man sich bloß mal hier im Forum etwas umsehen und überlegen.
Einen Diebstahl mit Stop-Schild überfahren zu vergleichen...man, man das ist schon starker Tobak....
Einen Diebstahl sollte man nicht "schön reden"...schon gar nicht, wenn man Lehrer ist.
Bei Anzeige auf jeden Fall eine Diszi, sofern das das Schulamt/Ministerium überhaupt erfährt.
Frage ist: Wie sollten sie? Oder hat man diesbezüglich eine Anzeige angedroht?
JA, mir wurde mitgeteilt, dass "zuzüglich" der "Strafe" vor Ort, eine Anzeige erstattet wird!
Ja, das habe ich verstanden. Was ich meinte war: Wird der Arbeitgeber informiert bzw. musst du dies deinem Dienstherrn melden? Ich kenne mich im Beamtenrecht leider nicht aus, da ich nicht verbeamtet bin.
Ich wünsche dir trotzdem viel Glück, dass du mit einem blauen Auge davon kommst und nicht das eintrifft, was skyfly71 schrieb! Kopf hoch!
Jetzt habe ich (erwartungsgemäß) Post von der Polizei bekommen. Ich soll per Post nochmals Angaben zu meiner Person machen, Angaben machen, ob ich den Diebstahl zugebe und ggf. eine Schilderung/Stellungnahme in Anlage beilegen. Ich möchte natürlich vermeiden, dass bekannt wird, Beamter und sogar Lehrer zu sein. Meine ergänzenden Fragen:
1.) MUSS ich unter Angaben zur Person meinen Beruf und Einkommenshöhe angeben; im "www" finde ich dazu kontroverse Aussagen. Z.T. wird ausgesagt, dass zum ausgeübten Beruf KEINE Angaben gemacht werden müssen.
2.) Ist es sinnvoll den Diebstahl nochmals zuzugeben und sich gegenüber der Staatanwaltschaft entschuldigend einzulassen und mitzuteilen, dass dies ein einmaliger Ausrutscher war.
3.) Falls aber eine Mitteilung an meinen Dienstherren gemacht wird, wer erfährt dort genau von meinem Vergehen: die obere Schulaufsichtsbehörde, das Schulamt oder sogar mein Schulleiter???
P.S.: Last, but not least: zur Freude einiger hier: Ich war so "doof" nicht nur zu klauen, die entfernten Gutscheine für eine Produktprobe waren zum Zeitpunkt des Diebstahls sogar schon abgelaufen ...
P.P.S.: Ich werde über den Ausgang Bericht erstatten ...
DANKE für hilfreiche + sachliche Antworten!