Zoll zahlen bei Spielekonsolen aus Japan?
Hallo,
habe heute ein Schreiben vom Zoll erhalten, mit der Aufforderung die Ware dort abzuholen. In dem Paket sind 2 Spielekonsolen aus Japan enthalten.
Auf der Zollseite habe ich gelesen, dass bei Spielekonsolen ein Steuersatz von Null Prozent gilt. Habe ich dies richtig verstanden, oder ist dies falsch?
Falls ich doch Zoll zahlen muss, wäre es evtl. billiger die ''Nachträgliche Postverzollung'' zu nutzen, da ich für die Ware rund 540 Euro gezahlt habe. Müsste ich bei der Nachträglichen Postverzollung nur 30 Euro zahlen und die Sache wäre abgehakt?
Ich meine, wenn ich auf die Spielekonsolen ein Steuersatz von 19 Prozent zahlen muss, sind dies ja etwa 100 Euro an Steuer. Da wäre die Nachträgliche Postverzollung mit 30 Euro erheblich billiger.
(Wie würdet ihr vorgehen, um möglichst ''billig'' davon zu kommen)
Ich wäre für hilfreiche Antworten sehr dankbar! Florian
Quelle mit Null Prozent Steuersatz bei Spielekonsolen: http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Rueckkehr-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Zoll-und-Steuern/Ueberschreiten-Reisefreimengen/beispiele_zollsaetze.html?nn=96214
3 Antworten
Für Waren, die per Post/Paketdienst aus Nicht-EU-Ländern nach Deutschland geschickt werden, sind folgende Abgaben zu entrichten:
- bis zu einem Warenwert von 22 EUR (bei Geschenken bis 45 EUR) gar nichts
- ab 23 EUR Warenwert nur die Einfuhr-Umsatzsteuer, wobei Abgaben unter 5 EUR nicht eingezogen werden.
- ab 150 EUR Warenwert ggf. zusätzlich Zölle. Diese sind abhängig von
der Warenart und betragen meist 5-15%. Spielekonsolen sind zollfrei.
Ausschlaggebend für die Abgabenberechnung ist jeweils der Warenwert incl. Versandkosten.
Ist die Rechnung am Paket angebracht, übernimmt i.d.R. der
Paketdienst die Zollabfertigung für Dich. Die Abgaben zahlst Du dann dem
Zusteller.
Ist die Rechnung nicht am Paket angebracht oder bist Du nicht zu Hause,
bekommst Du einen Abholschein, auf dem steht, an welchem Zollamt die
Sendung für Dich hinterlegt wird. Dort gehst Du dann mit der Rechnung und dem Zahlungsnachweis (Konto- oder Paypalauszug) hin.
In jeder größeren Stadt gibt's ein Binnenzollamt, so daß Du keinen weiten Weg haben wirst.
Am Zoll nimmst Du dann eine "mündliche Zollanmeldung" vor (die natürlich
auch schriftlich ist, aber die Zöllner helfen Dir dabei), zahlst die Abgaben
(bar oder per EC-Karte) und kannst das Paket gleich mitnehmen.
Da wäre die Nachträgliche Postverzollung mit 30 Euro erheblich billiger.
das betrifft aber nur die Abfertigungsgebühr des Paketdienstleisters - die Einfuhr-Umsatzsteuer musst Du natürlich trotzdem zahlen.
Die null Prozent sind der Zollsatz, heißt es werden keine Zollgebühren fällig. Allerdings musst du die 19% Mehrwertsteuer zahlen. Ob der Zollsatz bei dir aber tatsächlich bei null liegt, kann dir nur der zuständige Zoll sagen.
Ich würde einfach hingehen und das klären. Denn einen günstigeren Weg gibt es nicht.
Zoll fällt nicht an, aber Einfuhrumsatzsteuer
19% davon.
Bei 540€ ?