Nutzungsentschädigung statt Miete
Wir haben vor ein Haus zu Kaufen, der Verkäufer möchte es aber erst in einem Jahr übergeben.
Wenn wir jetzt einen befristeten Mietvertrag machen entstehen für uns alle Pflichten eines Vermieters.
Im Notarvertrag steht jetzt Nutzungsentschädigung- ist das gleichzusetzen mit Miete oder können wir da den "Mieter" auch die Kosten etwaiger Schäden( z.B. Rohrbruch) in der Zeit anlasten?
Natürlich wollen wir jetzt nicht shcon für solche Schäden aufkommen wenn möglich
Für Ideen wäre ich dankbar
5 Antworten
Solche Dinge solltet ihr mit dem Notar besprechen und auch im Detail im Vertrag festhalten.
Für alle Schäden, die in dieser Zeit entstehen, sollte der jetzige Eigentümer haften.
Denkt auch daran festzuhalten was passiert, wenn der Gute nach 1 Jahr nicht auszieht.
Wann soll denn Zahlung geleistet werden und offizielle Übergabe des Hauses sein?
Ok, dann würde ich im Kaufvertrag mit aufnehmen, dass das Haus zum Zeitpunkt der Übergabe entweder in einwandfreiem Zustand ist bzw. alle Mängel, die vorhanden sind, einzeln aufführen und vereinbaren, dass der "Mieter" für Schäden, die während der Nutzungszeit auftreten, haftet. (z.B. Kaputte Fliesen,Beschädigungen jeglicher Art etc.). Lasst euch da mal ausführlich vom Notar beraten.
ja ändert den, was soll der mist ihr kauft ein haus und könnt ein jahr nicht drin wohnen?
dann sagt ihm doch, ihr kommt in einem jahr dann nochmal vorbei...
ey der übervorteilt euch etwas...
herzlichen Dank, genau das werden wir machen und ein Übergabeprotokollverfassen.
danke für das *
Also ich würde das so regeln: Kaufpreiszahlung zur Übergabe. Im Vertrag kann vieles geregelt sein...aber was ist wenn er dem nicht nachkommt und das Haus beschädigt?! Dann ist das Geld weg, die Immobilie beschädigt und zusätzlich muss der "Alteigentümer" noch verklagt werden. Sollte nichts zu holen sein (Geld ausgegeben) dann schaut Ihr in die Röhre. In meinen Verkäufen ist eine Nutzungsentschädigung nur vorgesehen, wenn der Verkäufer das Objekt nicht zum vereinbarten Zeitpunkt räumt. Dieser Betrag muss auch eine empfindliche Höhe haben, damit es für den "Besetzer" auch ein Antrieb ist auszuziehen. Ist sich der Notar auch sicher darüber, dass aus einer Nutzungsvereinbarung nicht evtl. ein ordentliches Mietverhältnis entsteht? Diese Gefahr besteht unter Umständen auch...dann gute Nacht.
Bei "Kaufpreiszahlung zur Übergabe" meine ich natürlich die Übergabe eines geräumten Objektes in einem Jahr. Jetzt schon zu zahlen finde ich persönlich viel zu riskant. Besser ihr macht einen Zahlungstermin in einem Jahr aus und sichert euch zwischenzeitlich über einen sogenannten "Auflassungsvermerk" im Grundbuch ab.
Nutzungsentschädigung etc. sollte tunlichst vermieden werden. Möglichst erst Zahlung nach geräumter Übergabe vereinbaren! Alles andere bedeuted eine erhebliche rechtliche Einschränkung des Käufers, die eigentlich nur ein klassischer Anleger bei Übernahme eines Mietverhältnisses eingeht, allerdiings nur zu deutlich günstigeren Konditionen.
ja wie gesagt, ihr könnt doch jetzt schon den kaufvertrag aufsetzen, alle unterschreiben und wirtschaftlicher übergang ist dann und dann....
dann gibt es auch den kaufpreis, alles np
aber er wird das geld jetzt "brauchen"
würd ich ihn richtig!! bluten lassen für
"....bluten lassen" Wie wäre es mit etwas mehr Fairness
Hallo Kaylasworld.
Wir stehen vor derselben Fragestellung. D.h. Hauskauf und dann Nutzung durch den Verkäufer bis wir Umziehen (in ca. einem Jahr). Wie waren deine Erfahrungen mit der Nutzungsentschädigung? Was habt ihr im Kaufvertrag hinterlegen lassen?
Vielen Dank. Gruss, Thorsten
Es gibt einen festen Übergabetag, der Besitzübergang erfolgt gleich nach der Zahlung des Kaufrpeises bzw mit dem Grundbucheintrag