Nutzungsausfall nach Unfall, wie lange?
Hallo,
Ich hatte am 08.08.13 einen Unfall, an dem ich nicht Schuld war, das Gutachten kam am 13.08.13. In dem Gutachten steht 10 Werktage Wiederbeschaffungsdauer. Heißt das, ich bekomme bis zum 26.08.2013 den Nutzungsausfall bezahlt? Oder geht es noch länger wenn ich bis dahin noch kein Auto gefunden habe.
6 Antworten
In Einzelfällen kann eine Wiederbeschaffungszeit auch länger als 10 Werktage dauern, die auch vom Versicherer zu übernehmen wären.
Hierfür müssen aber bestimmte Umstände vorliegen, die ich mir bei dir nicht vorstellen kann, da nichts entsprechendes in deiner Frage beinhaltet ist.
Entsprechende LG oder BGH Urteile können hierzu Auskunft geben.
Als Werktage in Gutachten sind immer Wochentage ohne Wochenende gemeint.
Es ist zwar richtig, dass außer im Miet- oder Zivilrecht, eine Woche 6 Werktage hat, doch gilt der Samstag in Gutachten nicht als Werktag, sodass 10 Werktage maximal 14 Kalender Tage ergeben können (ohne regionale oder bundeseinheitliche Feiertage, diese werden hinzugerechnet)
In deinem Fall ergeben 10 Werktage ab 13.08.2013 maximal 14 Kalender Tage, sodass ein Nutzungsausfall, sofern ein Nutzwille besteht, nur bis einschließlich 26.08.2013 gezahlt werden könnte.
Ein normales Fahrzeug, was über Händler, mobile.de oder sonstigen Anbietern zu hauf zu finden sind, ist eine Wiederbeschaffungszeit von 10 Werktagen als angemessen zu werten.
Wenn du also selbst nur unschlüssig bist, welches Auto du wo nehmen möchtest und dazu viel Zeit benötigst, so ist dies ganz einfach dein Problem.
Zur Beschaffung eines Gebrauchtwagens ist aber gerade der Samstag eine relevanter Tag. Da sind sich die Gerichte längst nicht einig.
Sofern du das Gutachten nicht anfichtst, wird dir Nutzungsausfallentschädigung längstens für die Zeit der gutachterlichen Wiederbeschaffungsdauer bezahlt. Berechnet wird die Frist aber natürlich ab dem Tag des Unfalles (der nicht mitzählt), nicht erst ab Eintreffen des Gutachtens. Das bedeutet: Längstens bis (einschließlich) zum 20.08. (auch Samstage sind Werktage!) erhältst du Nutzungsausfallentschädigung.
Also der Unfall war am 30.11.2011 und die 19 Tage Mietwagenabrechnung waren vom 30.11. (Unfalltag) bis zum 20.12.2011 ! Nochmals zum besseren Verständnis wg. Nutzungsausfallentschädigung bzw. Mietwagennutzung bei o.g. Totalschaden der Tochter:
Laut Schreiben vom Anwalt hat ein Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung für die Ausfalldauer bestanden ab dem Unfalltag (30.11.2011) über Gutachtenerstellung bzw. Zugang Gutachten (03.12.2011 / 04.12.2011) zuzüglich 14 Tage Wiederbeschaffungsdauer, also insgesamt für 19 Tage a`35 € !
Gruß siola
Es zählt der Tag ab eintreffen des Gutachtens.
Bitte selbst mal nachgooglen...
Hallo,
also beim Totalschaden meiner Tochter im Nov. 2011 (sie wurde beim Spurwechsel eines LKW von diesem abgedrängt!) waren laut Gutachter 14 Tage vorgesehen für die Wiederbeschaffung! Da sie auf ein Fahrzeug angewiesen war, nahm sie einen Mietwagen in Anspruch und dieser wurde für insgesamt 19 Tage abgerechnet wg. der Weihnachtsfeiertage!
Gruß siola
Da sie auf ein Fahrzeug angewiesen war, nahm sie einen Mietwagen in Anspruch und dieser wurde für insgesamt 19 Tage abgerechnet wg. der Weihnachtsfeiertage!
Also der Unfall war am 30.11.2011 und die 19 Tage Mietwagenabrechnung waren vom 30.11. (Unfalltag) bis zum 20.12.2011 !
Der Gutachter berücksichtigt dabei, dass du ein ähnliches Fahrzeug in der Zeit finden KANNST. Wenn du länger brauchst, ist das dein Problem.
Interessiert mich Grad auch hatte Unfall ich War nicht schuld Gutachten schrieb 14 tage nutzungsausfall es sind aber 45 tage geworden.wird jetzt nur 14 tage ausbezahlt? Ich hab mir heute Auto gekauft das macht mit heute 45 tage?