Wie viel Geld bekomme ich, wenn mein Auto nach dem Unfall ein wirtschaftlicher Totalschaden ist?

11 Antworten

Wirtschaftlicher Totalschaden..und an wen willst du das dann noch verkaufen wollen? Evtl. an eine freie Werkstatt..wenn noch etwas zu gebrauchen ist!?

Mir auch schon passiert..ich hatte den Unfall nicht verursacht..das Auto mußte ich verschrotten lassen.

Ich habe den momentanen Zeitwert bekommen und habe mir davon ein neues/altes Auto gekauft.

kim294  22.07.2015, 22:23

Sehr ausführliche und gute Antwort.

Kleiner Tipp noch: Meist kann man zusätzlich noch ca. 25,00 Euro Kostenpauschale ohne Nachweis anrechnen für Telefonate, Spritkosten...

Das von dir beauftragte Gutachten enthält unter anderem die folgenden Angaben:

  • Wiederbeschaffungswert (WBW): Das ist der Wert deines Autos unmittelbar vor dem Unfall.
  •  Restwert: Das ist der Wert deines Autos, in dem Zustand wie er sich nach dem Unfall (bei der Besichtigung) befindet.
  • Reparaturkosten
  • Reparaturdauer
  • Wiederbeschaffungsdauer
  • Wertminderung
  • Wertverbesserung
  • Umbaukosten
  • usw.

Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten (+ Wertminderung) höher sind als die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert.

Wenn du den Schaden fiktiv (ohne Reparatur) abrechnest, dann bekommst du von der gegnerischen Versicherung:

Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden den Wiederbeschaffungswert abzüglich dem Restwert. Den Restwert erhältst du in bar von dem im Gutachten genannten Aufkäufer.Liegt kein wirtschaftlicher Totalschaden vor, dann stehen dir die Nettoreparaturkosten zu, Die Mehrwertsteuer wird in der Höhe erstattet, in der sie tatsächlich angefallen ist.

Du hast natürlich auch die Möglichkeit den Schaden laut Gutachten beheben zu lassen. Dann stehen dir die gesamten Bruttoreparaturkosten zu. Dabei dürfen die Reparaturkosten mit Wertminderung den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigen bzw. bei vorliegendem Integritätsinteresse  um max. 30 % übersteigen.

Wenn du nur eine Teilreparatur durchführst, die den verkehrssicheren Zustand deines Autos wieder herstellt und dieses noch mind. 6 Monate weiter nutzt, dann stehen dir die Nettoreparaturkosten zu. Dabei erfolgt die endgültige Abrechnung ggf. nach 6 Monaten und es dürfen keine Reparaturkosten laut Gutachten über dem WBW vorliegen.

PS Ich hoffe du hast von deinem Recht gebrauch gemacht und selber einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen deines Vertrauens mit der Schadensermittlung beauftragt.

Du bekommst entweder den schaden  abzüglich eventueller Mehrwertsteuer  oder den geldwerten Zeitwert des Fahrzeuges  abzüglich den eventuellen Restwert aber das  kann erfahrungsgemäss  je nach Versicherung etwas dauern..  

Zusätzlich hast du anspruch auf eventuellen Nutzungsausfall wenn kein Mietwagen in Anspruch genommen wurde  für die Dauer der Wiederbeschaffung eines vergleichbaren oder höherwertigen Fahrzeuges das jedoch mit dessen Zulassung endet.  In der Regel sind das bis zu 14 Tage ab Zugang des Gutachtens wenn es ein wirtschaftlicher totalschaden sein sollte.. 

Wenn du jedoch  nach einer Woche  bereits einen Ersatzwagen anmeldest  kann das entsprechend  gekürzt werden.  Joachim

Der Gutachter stellt das Auto in eine Restwertbörse, das ist "so eine Art eBay für Restwertaufkäufer". Der Höchstbietende (regionale) Anbieter bestimmt der Restwert und ist an dieses Gebot eine Woche gebunden.

Du bekommst dann Zeitwert (Wiederbeschaffungswert) abzüglich diesem Restwert von der Versicherung ausgezahlt.

Der Höchstbieter ist an sein Gebot eine Woche gebunden, er MUSS es dafür kaufen. Du kannst es aber auch behalten und selbst vekaufen oder in Teilen oder sonstwas.

Desweiteren steht Dir noch eine Nutzungsausfallpauschale für die Zeit der Widerbeschaffungsdauer (i.d.R. 10-14 Tage) zu, also das was ein Leihwagen kostet.

Ich hoffe, der Gutachter war von Dir selbst beauftragt und nicht von der gegnerischen Versicherung, dieser rechnet nämlich immer zu Gunsten seines Arbeitgebers.

Du hast freie Gutachterwahl, den muß die Versicherung des Gegners bezahlen (ebenso einen Anwalt).

TerhorstAgentur  22.07.2015, 23:54

Das ein Gutachter besser oder schlechter ausfällt je nachdem wer der Auftraggeber ist, ist in der heutigen Zeit so gut wie ausgeschlossen. Der Gutachter hat so gut wie keine Spielräume mehr etwas besser oder schlechter zu bewerten und ist auch nicht weisungsgebunden sondern ist absolut neutral.

badboy2303 
Beitragsersteller
 22.07.2015, 22:24

Ne hab mir einen freien Gutachter genommen

Ja, aber wenn es ein wirtschaftlicher Totalschaden ist, wirst du es schwer haben, es zu verkaufen.

badboy2303 
Beitragsersteller
 23.07.2015, 20:59

Ich hatte noch Probleme mit der Kupplung die ist stecken geblieben, das Problem hatte ich aber schon vor dem Unfall. Könnte das nun Einfluss haben auf den Schaden bzw. auf den Wert des Schadens ?? Genau nach dem Schaden ist die Kupplung stecken geblieben wahrscheinlich nehmerzylinder kaputt... Davor war das auch schon nur das Kupplung wieder zurück kam...
Das Auto hat ein Wert von 11.500€ gebaucht im Internet..