Autounfall , Polizei sagt 50/50 , Versicherung hat aber Gegner 100% ausbezahlt

Unfallskizze - (Versicherung, Anwalt, Verkehrsrecht)

7 Antworten

In einer Antwort klang das ja schon an: Strafrecht und Schadenersatzrecht sind zwei paar ganz unterschiedliche Schuhe. Im theoretischen Extremfall kann jemand im Strafrecht als unschuldig gelten, da hier der Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklaten" gilt, während er bei Tatbeständen im Schadenersatzrecht, bei denen er aus der sogenannten Gefährdungshaftung heraus haftet - also zum Beispiel als Kfz-Halter - haftet, wenn er nicht beweisen kann, dass er alles getan hat, um den Schaden zu vermeiden. Der Logik folgend ist es richtig, dass ein Schaden in der Prozentsumme nur zu 100 % ausgeglichen werden kann. Allerdings ist die Entscheidung eines Versicherers nicht bindend für den gegenerischen Versicherer. Du kannst daher weiterhin versuchen einen Teil deines Schadens reguliert zu bekommen. Und es ist theoretisch nich auszuschließen, dass ein Schaden damit in der Prozentsumme auch mal zu 200 % reguliert wird. Diese Variante ist aber eher unwahrscheinlich. Die Versicherungsgesellschaften handeln das aber keinesfalls untereinander aus. Jeder Geschädigte muss mit der Versicherungsgesellschaft des anderen Beteiligten selbständig verhandeln.

Sowohl beim Ausparken als auch beim Rückwärtsfahren hat man besondere Aufmerksamkeit zu zeigen. Schon alleine das hohe Bußgeld zeigt ja, dass es scheinbar ordentlich gekracht hat. Deine Haftpflichtversicherung bezahlt sicher nicht einfach so. Im Gegenzug könnt ihr ja euren Schaden geltend machen. So geht das bei 50 : 50 Schuld.

Brudis 
Beitragsersteller
 07.02.2012, 17:05

Wir haben ja unseren Schaden auch geltend gemacht, aber wenn unsere Versicherung den Schaden des Gegners zu 100 % übernimmt , warum sollte die gegnerische Versicherung unseren übernehmen ?

ginatilan  07.02.2012, 17:35
@Brudis

weil es zwei verschiedene Schäden sind!

deine Versicherung bezahlte den Schaden des Gegners, nun musst DU deinen Schaden der gegnerischen Versicherung ebenfalls melden, dann bezahlen sie dir auch den Schaden

Brudis 
Beitragsersteller
 07.02.2012, 18:21
@ginatilan

das haben wir ja gemeldet....

Was die Polizei vor Ort mündlich als Einschätzung gibt, hat keinerlei Rechtskraft in Bezug auf die Schadenregulierung. Üblicherweise regeln das die Versicherer untereinander; bist Du mit der Regelung nicht einverstanden, dann geh zu einem Anwalt und lass Dich beraten. Du solltest Dir dann aber auch im Klaren sein, dass Du Deine Versicherung bzw. die Versicherung Deines Unfallgegners ggfs. verklagen musst (auf eigene Kosten).

Anwalt

Normalerweise gibts eine Teilschuld für beide. z.B. 40/60

Das sollen die Versicherungen unter sich ausmachen.

Du kannst daher auch bei deiner Versicherungen anfragen.

Aus einer Parklücke raus fahren und nicht den fließenden Verkehr einsehen können, im Notfall muss ein Passant helfen um Schade zu vermeiden, lernt leder in der Fahrschule.