Anspruch darauf im nächsten SanVersZ behandelt zu werden?
Habe ich als Soldat einen Anspruch, bzw. Recht darauf im nächstgelegenen SanVersZ behandelt zu werden, wenn ich krank bin?
Mein nächstes SanVersZ ist 28 Kilometer weg. Ich muss also, wenn ich ärztliche Behandlung brauche 56 Kilometer fahren.
Es kam bereits mehrfach vor, dass ich, wenn ich mich standortfremd neukrank gemeldet habe, darauf verwiesen wurde, mir in ein anderes zu suchen, weil angeblich keine Termine mehr frei wären, was ich nicht glaube. Man ist dort einfach arbeitsfaul und die Behandlung beim Arzt dauert höchstens 5 Minuten, sodass man mich auch locker dazwischen schieben könnte.
Der zweitnächste Truppenarzt ist mehr als doppelt so weit weg.
Gibt es ein Gesetz oder eine Richtlinie, auf die ich mich berufen könnte, sodass ich auf eine Behandlung im nächsten SanVersZ bestehen kann?
Wieso solltest Du fahren müssen, sonne Vorschrift gibt es nicht. Du bist in keiner Kasse, da musst Du.
Bitte was?...
3 Antworten
Nein, Du hast kein Anspruch darauf!
Und streng genommen begehst Du ein Dienstvergehen (Ungehorsam), wenn Du Dich standortfremd neukrank meldest - sofern das vermeidbar wäre und ohne Einverständnis des für Dich zuständigen Truppenarztes bzw. SanVersZ oder Deines Disziplinarvorgesetzten passiert.
Ich würde Dir ja gerne die Vorschrift zitieren, aber nicht am WE 😉
Hier zwei Merkzettel, von denen Du einen bekommen haben musst:
Ergänzung/Klarstellung, da nicht jeder scheinbar die Geduld hat alles zu lesen und statt dessen ungefiltert sein Halbwissen teilt:
Sofern Du reisefähig bist, hast Du Dich grundsätzlich in der für Dich zuständigen SanEinr einzufinden.
Es gibt aber auch Einzelfallregelungen!
Ich habe ja nicht geschrieben, dass ich mich nicht beim Disziplinarvorgesetzten melde, wenn ich krank bin.
Ich habe auch nichts anderes behauptet 😉
Entscheidend ist, dass die Größe der Sanitätseinrichtungen (Anzahl Ärzte, SanPersonal etc. pp.) anhand des Einzugsgebietes bestimmt wird. Auf jedes SanVersZ und die abgesetzten Teileinheiten werden örtlich ansässige Dienststellen angewiesen zzgl. standortfremdes Personal, dessen Anzahl jedoch besonders vereinbart wird (!).
Daher ist es nicht nur legitim sondern auch vorgesehen, dass Dir das "falsche" SanVersZ auch die Behandlung verweigert.
Du hast aber die Möglichkeit, Deinen TrpArzt darum zu bitten, das für Dich zuständige SanVersZ zu wechseln. Versuchs doch einfach.
Wenn ich morgen daran denke, werde ich hier die Vorschrift zittieren oder zumindest benennen.
Auf so eine DV bin auch ich gespannt, denn noch gibt es die nicht.
Komm zur Bw, dann findest Du so eine DV. Bis dahin gehen Dich Interna nichts an.
Ist Dein Merkblatt falsch, Zitat; Auszug:
Bedürfen Sie außerhalb Ihres Standortes ärztlicher oder zahnärztlicher Behandlung, haben Sie grundsätzlich die nächsterreichbare
Sanitätseinrichtung der Bundeswehr (Truppenarzt, Truppenzahnarzt, Standortarzt oder Bundeswehrkrankenhaus) aufzusuchen, oder,
sofern Sie dazu nicht in der Lage sind, zu benachrichtigen.
Kein Soldat muss also zuvor wie von Dir behauptet um Erlaubnis bitten.
...... sofern das nicht mit Einverständnis des für Dich zuständigen Truppenarztes bzw. SanVersZ passiert.
Oooh man.... Du liest auch nicht zu Ende, oder? Lies das Merkblatt weiter!
Was hat das mit der Frage zu tun? Es geht um eine notwendige truppenärztliche Versorgung, um nichts anders.
Das hat was damit zu tun, dass jeder Soldat angewiesen (und in militärischen Dienststellen auch befohlen) ist, grds. die zuständige SanEinr aufzusuchen - sofern er reisefähig ist.
Hrimthur fragt nach dem Anspruch, in der nächstgelegenen SanEinr behandelt zu werden. Und den hat kein Soldat - außer vielleicht im Rahmen der Nothilfe bei Notfällen. Er weist weiter darauf hin, dass ihm das schon "mehrfach" passiert ist, woraus ich schließe, dass es nicht um einen Notfall geht, sondern um eine einfache Neukrankmeldung.
Bekannt, nur, wer ist zuständig, wenn mein Dienstort Kiel ist, der Soldat mit Fieber oder umgeknickten Bein übers Wochenende in Stuttgart ist.
Sein Chef stellt also fest, er hat nach Kiel zu kommen zu seinem zuständigen Truppenarzt? So Deine Behauptung. Der Chef ist dafür auch rund um die Uhr erreichbar.
Ich sage nein, er hat anzurufen die dafür eingerichtete Rufnummer und vor Ort beginnt die Untersuchung und Behandlung. Kennt er das Zentrum, kann er auch direkt doirthin.
Jein.
Wenn er reiseunfähig ist, dann meldet er das zunächst seiner Dienststelle. Danach holt er sich die Erlaubnis bei seinem SanVersZ ab, die nächstgelegene Einrichtung aufzusuchen.
Nur in dem Fall, wo er niemanden erreicht (weil es ein Notfall ist oder weil niemand ans Telefon geht) kann er sich eigenmächtig zu der nächstgelegenen Einrichtung begeben oder wenn auch diese geschlossen, zur Ambulanz fahren (zB Nasenbeinbruch am Samstag in der Disko).
So eine Orgie gibt es bei uns jedenfalls nicht, wird von denen aus der Teppichetage auch nicht verlangt.
Bei uns auch nicht. Aber danach wurde nicht gefragt 😉
Und warum behauptest Du denn so etwas?
Er ist reiseunfähig, soll aber selber zum San-Bereich fahren?
Schau bitte in die folgenden Regelungen:
A-1455/4, Nr. 131 und Nr. 401 ff (maßgeblich!).
Demnach erfolgt die Versorgung durch die zuständigen Stellen. Die Zuständigkeit ist örtlich geregelt (zB für Deinen Standort). Abweichungen hiervon sind bei Notfällen und bei Erkrangung außerhalb des Dienstortes zulässig (z.B. auf Dienstreisen oder während des Urlaubs).
Einen Anspruch auf freie Wahl der SanEinr hast Du demnach nicht.
Natürlich, wenn Du es so vereinbart hast.
Ich kenne allerdings keinen, der das bisher gemacht hat.
Truppenärztliche Versorgung ist so wie mit der Kasse.
Da gibt es auch keine freie Auswahl, Dein Vorteil: Krankentransporte werden auf Kosten Deiner Truppe durchgeführt, ein Kassenpat. bezahlt den selbst.
Was vereinbart?... ich habe danach gefragt, ob ich Anspruch darauf habe, im nächstgelegenen Sanitätszentrum behandelt zu werden, anstatt 100 Kilometer zur zweithächsten fahren zu müssen, nur weil bei der 1. angeblich keine Termine mehr frei sind...
Nö, behandelt wird da, wo es möglich ist. Können die nicht, leisten die sich Vertragsärzte bzw. geht es in den zivilen Bereich.
Ich kenne auch keinen Patienten, der selber fährt. Gibt es nicht mal bei uns.
Klar... denkst du die holen mich hin Zuhause ab, wenn ich übers Wochenende krank werde? Selten sowas dummes gehört...
Mit doch egal, in meinem Standortbereich mit rd. 70 km Umkreis leisten wir uns eine eigene Fahrbereitschaft und holen die Patienten natürlich, so wie die in Bonn das ja auch ausdrücklich vorsehen.
Krankentransporte werden von der Truppe durchgeführt, ich mache die Spielregeln nicht. Du scheinst somit ja auch gar nicht krank zu sein, möchtest also nur die Scheine, dann ist ja alles gut.
Ich bin gerade nicht krank und nein, ich rede von der Vergangenheit. Lass deine dämlichen Kommentare und halt dich zurück, wenn du nichts konstruktives beizutragen hast!
Schön, dass die das in Bonn so vorsehen, hier ist es nicht so!
Dummschwätzer...
Und nochmal, da du 0 auf das eingehst, was ich schreibe: es geht nicht darum, dass keine Termine frei sind oder zu wenig Ärzte da, sondern dass ich, wenn ich krank und nicht reisefähig bin, in ein weiter entferntes SamVersZ verwiesen werde und ob das rechtens ist!
Es gibt keinen Krankentransport dort!
Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Tastarur zur Seite legen 🤦
Wo fehlt Dir was?
Bin Innendienstleister, 130 bis 150 Mitarbeiter, habe vielleicht einen Tipp.
Noch finde ich Deine Frage nicht.
Ich hoffe, Du meinst Innendienstleiter und nicht -Leister (?). Als Spieß solltest Du die entsprechende Weisung eigentlich kennen und wenn nicht, rege ich an, sich dahingehend nochmal schulen zu lassen !
Spieß ist mein Kollege, ich bin der von Fach.
Ich habe ja nicht geschrieben, dass ich mich nicht beim Disziplinarvorgesetzten melde, wenn ich krank bin.
Wie das mit der Reisefähigkeit aussieht weiß ich auch.