Anspruch darauf im nächsten SanVersZ behandelt zu werden?

schleudermaxe 

Wieso solltest Du fahren müssen, sonne Vorschrift gibt es nicht. Du bist in keiner Kasse, da musst Du.

Hrimthur 
Beitragsersteller
 

Bitte was?...

3 Antworten

Nein, Du hast kein Anspruch darauf!

Und streng genommen begehst Du ein Dienstvergehen (Ungehorsam), wenn Du Dich standortfremd neukrank meldest - sofern das vermeidbar wäre und ohne Einverständnis des für Dich zuständigen Truppenarztes bzw. SanVersZ oder Deines Disziplinarvorgesetzten passiert.

Ich würde Dir ja gerne die Vorschrift zitieren, aber nicht am WE 😉

Hier zwei Merkzettel, von denen Du einen bekommen haben musst:

Merkzettel 1

Merkzettel 2

Ergänzung/Klarstellung, da nicht jeder scheinbar die Geduld hat alles zu lesen und statt dessen ungefiltert sein Halbwissen teilt:

Sofern Du reisefähig bist, hast Du Dich grundsätzlich in der für Dich zuständigen SanEinr einzufinden.

Es gibt aber auch Einzelfallregelungen!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Schau bitte in die folgenden Regelungen:

A-1455/4, Nr. 131 und Nr. 401 ff (maßgeblich!).

Demnach erfolgt die Versorgung durch die zuständigen Stellen. Die Zuständigkeit ist örtlich geregelt (zB für Deinen Standort). Abweichungen hiervon sind bei Notfällen und bei Erkrangung außerhalb des Dienstortes zulässig (z.B. auf Dienstreisen oder während des Urlaubs).

Einen Anspruch auf freie Wahl der SanEinr hast Du demnach nicht.

Woher ich das weiß:Recherche

Natürlich, wenn Du es so vereinbart hast.

Ich kenne allerdings keinen, der das bisher gemacht hat.

Truppenärztliche Versorgung ist so wie mit der Kasse.

Da gibt es auch keine freie Auswahl, Dein Vorteil: Krankentransporte werden auf Kosten Deiner Truppe durchgeführt, ein Kassenpat. bezahlt den selbst.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung