Notarvertrag widerrufen?
Hallo,
vor 5 Tagen habe ich meine Wohnung verkauft und war diesbezüglich mit den Käufern auch beim Notar. Gibt es eine Möglichkeit, den Notarvertrag zu widerrufen? Der Grund dafür ist, das ein bestimmter Kaufpreis vereinbart wurde und der Rest als Einrichtig, separat bezahlt hätte werden sollen. Ich habe jetzt Angst, das der Käufer nur den Kaufpreis zahlt und die Einrichtung nicht möchte wie vereinbart. Mir würde dadurch ein 5 stelliger Betrag fehlen. Leider ist mir das erst die letzten Tage bewusst geworden. Ein Kaufvertrag für die Einrichtung wurde nicht geschlossen.
Vielen Dank für die Hilfe.
Gruß
4 Antworten
Das ganze ist aus steuerlichen Gründen so gemacht worden. Ich trete als Mieter auf und meine Eltern als Vermieter. Da hat die Einrichtung nichts verloren...
Nein, den Vertrag kannst du nicht widerrufen! Warum hast du denn die Kosten der Einrichtung nicht in den Vertrag aufgenommen! Dann wärst du jetzt auf der sicheren Seite!
Es ist möglicherweise schon zu spät...
Aber wenn eine getroffene Nebenvereinbarung zu einem notariellen Kaufvertrag - hier Kauf der Einrichtung - bewusst nicht in die notarielle Urkunde aufgenommen wurde (sog. Schwarzkauf), dann ist der geschlossene Vertrag zunächst mal insgesamt nichtig, weil er an einem Formfehler leidet.
Sie könnten sich also auf den Standpunkt stellen, dass der Kaufvertrag wegen Nichtigkeit nicht vollzogen werden darf. Problem ist natürlich, dass eine Steuerstraftat im Raum steht (Steuerhinterziehung, zumindest versucht, oder Beihilfe dazu).
Insofern ist dieses "Steuersparmodell" eine ziemlich dumme Sache.
Dann lass doch einfach den Kaufvertrag ändern.
Für die Änderung eines vor dem Notar geschlossenen Vertrages müssen beide Seiten einverstanden sein - das kann man nicht einseitig machen!