Notarvertrag anfechtbar aufgrund falscher Angaben zum Güterstand?
Folgende verzwickte Situation:Die Eheleute A+B leben im Güterstand der Zugewinngemeinschaft seit 1986. Die Eheleute erwerben 1990 gemeinsam ein Haus, sind im Grundbuch auch beide eingetragen. 2005 geht die Firma von Mann B in Insolvenz. Das Haus wird zwangsversteigert und durch Tochter C aus der Zwangsversteigerung herausgekauft. Von 2005 bis 2018 leben die Eheleute A+B gemeinsam unentgeldlich im Haus (eheliche Wohnung), zahlen alle Nebenkosten, halten das Haus instand. Im April 2018 begehrt Frau A die Scheidung von Mann B. Seither läuft das Trennungsjahr. Im Mai kauft Mann B das Haus von Tochter C für 30.000 € und gibt im Notarvertrag Gütertrennung an, dass das Haus nur 70.000 € wert sei (tatsächlicher Wert liegt bei ca. 260.000 €) und dazu noch stark renovierungsbedürftig. Alles falsche Angaben. Um einem Zugewinnausgleich an Frau A zu entgehen räumt er zudem dem Sohn D ein Nießbrauchrecht ein, sodass der Wert des Zugewinnausgleich sich auf gleich Null € bewegt.
War jemand schon in einer solchen Situation bzw. weiss Rat, ob Frau A den Notarvertrag ggfs. anfechten kann aufgrund der falschen Angaben?
4 Antworten
Also selbst wenn man ihnen die durchaus komplizierte Rechtsfolge erklärt müssen sie dennoch zu einen Anwalt. Bei den Wert um des es hier geht sollte es ihnen das schon wert sein. Grundsätzlich könnte § 1375 II Nr 3 BGB hier einschlägig sein.
Kann ja nicht schaden, beim Anwaltsgespräch gezielte Fragen stellen zu können :-)
rechtsanwälte dürfen in einem gratis laienforum keine gratis rechtsberatung machen..
Dürfen schon, machen sie aber nicht.
:-)
Nein das dürfen sie nicht. Man darf eine kostenlose Erstberatung anbieten. Der Rest ist gesetzlich vorgeschrieben, was nicht unterschritten werdend darf.
manche ja :-)
Wenn sie selber wusste, dass das Hausgrundstück wesentlich mehr wert ist, oder dies wissen konnte - immerhin kennt sie das Haus ja -, kann sie nicht sagen, sie sei im Notarvertrag über die Gütertrennung über den Wert betrogen worden. Warum hat sie sich wissentlich auf diesen zu niedrigen Wert eingelassen?
Ich glaube hier wurde etwas falsch verstanden: Frau A wurde gar nicht darüber informiert, dass der Hauskauf stattfindet und Mann B hat beim Notarvertrag einfach mal so angegeben, dass er in Gütertrennung lebt. Die Ehe wurde in Zugewinngemeinschaft geschlossen. Die Ehe wird frühestens 2019 rechtskräftig geschieden. Damit ist das Haus im Zugewinn enthalten, deshalb der Trick mit dem Nießbrauch an Sohn D und schwupps geht Frau A leer aus nach 33 Jahre Ehe.
Wenn es so ist, hat die Frau eigentlich kaum was zu befürchten. solange die Scheidung noch nicht eingereicht wurde, gibt es auch noch keinen Stichtag für die Vermögensberechnung. beim Ehemann zählt also alles zum ausgleichspflichtigen Vermögen, was er derzeit besitzt - egal ob vor oder nach der Trennung angeschafft. Der Wert des Hausgrundstücks bestimmt sich nach dem objektiven Marktwert, nicht nach dem (niedrigeren) Kaufpreis.
Dass der Ehemann im Hauskaufvertrag Gütertrennung angegeben hat, ist unwichtig und hat keinerlei Rechtsfolgen.
Die einzige verbleibende Frage ist, ob der dem Sohn eingeräumte Nießbrauch das Vermögen des Mannes mindert. Dazu müsste man zunächst mal prüfen, wie ernst gemeint dieser Nießbrauch eigentlich ist. Ein Nießbrauch, der voraussichtlich nie in Anspruch genommen wird, verringert das Vermögen nicht.
Anwalt einschalten!!!
Was er möchte interessiert nicht! Du bist der Auftraggeber!
Stimmt schon. Frau A ist der Auftraggeber und müsste demnach einen vorzeitigen Vermögensausgleich beantragen lassen und dafür auch erst mal alle Kosten für diverse Wertermittlungsgutachten über das gesamte in der Ehe erworbene Vermögen erstellen lassen und Mann B wird alles bestreiten.
Dennoch stellt das Haus den größten Teil des gemeinsam en Vermögens dar und Frau A hätte einem Nießbrauchrecht an Sohn D niemals zugestimmt.
Anwalt ist informiert, möchte sich aber während der Trennungszeit mit dem Zugewinnausgleich erst einmal nicht befassen
Danke für den Hinweis. Natürlich habe ich einen Anwalt eingeschaltet. Ich wollte nur schon vorab Informationen sammeln. Alle Anwälte sind leider überlastet.