Hauskauf trotz Elterngeld möglich?
Hallo,
folgende Situation: Meine Frau und ich haben kurzfristig ein schönes Haus gefunden das wir gerne kaufen würden. Das Haus soll 290000€+ca 23000 Nebenkosten kosten.
Ich verdiene ca 2250€ netto, Meine Frau 1650€ netto + Kindergeld
Als Eigenkapital steht uns ein bezahltes Haus im Wert von 130000€ und ein Grundstück im Wert von ca 50000€ zur Verfügung. Beides muss noch verkauft werden. Somit wären wir bei ca 50% Eigenkapital. Renovierungskosten und sonstiges entfallen. Möbel etc ist auch alles vorhanden.
Wir erwarten im Dezember unser erstes Kind und meine Frau macht 12 Monate Elternzeit. Wird ihr Einkommen wirklich mit 0€ angerechnet?
Ist unter solchen Voraussetzungen eine Finanzierung machbar?
7 Antworten
Diese Frage ist nicht einfach mit ja oder nein zu beantworten. Denn es kommt auf die Gesamtinvestitionssumme an, auf die monatlichen Einkünfte, auf die Frage, ob ein Kind erstmal reicht oder zeitnah weitere kommen werden, ob die zu verkaufende Immobilie tatsächlich und wenn, zu welchem Preis absetzbar ist. Ferner gibt es verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten, ggf. könnt ihr einen zinsverbilligten Förderkredit, z. B. KfW-Darlehen zur energetischen Sanierung bekommen, oder es gibt einen Mix aus langfristigem Kredit für die nicht vorhandenen Mittel und eines kürzer laufenden zur Überbrückung der Zeit bis zum Verkauf der Immobilie.
Vielleicht rechnet es sich sogar, dass alte Haus zu vermieten und die Mieteinnahmen zur Darlehnsrückzahlung zu verwenden, dann müsste aber ein höherer Teil fremdfinanziert werden.
Alles in allem bedarf dieser Finanzierungsplan einer ganzen Reihe von Informationen und je nach der gewählten Option gibt es ein Darlehen oder das Projekt ist nicht stemmbar. Es könnte hilfreich sein, bei verschiedenen Banken die von diesen bereitstellbaren Möglichkeiten zu prüfen - unter Umständen findet sich bei einer eine Finanzierungsvariante, die wie für euch gemacht ist.
Guten Tag,
mit dieser Kunden-Frage wurde ich auch schon konfrontiert. Und es ist zu sagen, dass es verschiedene Aspekte gibt.
Wenn ihr die engültige Finanzierung über einen Finanzierungsberater anfragen laßt, ist zu keinem Zeitpunkt die Frage zu beanworten "ob eine Schwangerschaft" besteht. Ein Finanzierungsantrag wird basierend auf den aktuellen Zahlen bearbeitet und genehmigt.
Ich selbst habe in einem ähnlichen Fall die Bank über die Schwangerschaft informiert, da meine Kunden mir offen gesagt haben, dass sie Zwillinge erwarten und die Frau nach der Elternzeit nicht wieder in den Beruf zurück möchte und das Einkommen des Mannes bei ca. 1.400 Euro lag. Da habe ich meine Verantwortung gesehen, dies offen zu kommunizieren.
In Eurem Fall sehe ich kein Problem in der Finanzierung. Möglicherweise steigt das Einkommen noch mit einem möglichen Wechsel der Steuerklassen. Ich würde der Bank den Verkauf des Hauses und des Grundstücks anbieten. Die haben immer Immobilienabteilungen und dies wirkt sich immer positiv auf den Darlehensantrag aus.
Viel Erfolg und alles Gute für die kommende Elternzeit.
Cornelia Melcher
Es ist das beste, du gehst zur Bank, die rechnen dir das genau aus. Und wenn du zu irgendeiner Zeit eine Finanzierungslücke hast, erscheint das auch auf der Berechnung. Wir haben diesen Sommer auch ein Haus gekauft und waren etwas unsicher, ob wir uns den Kredit leisten können. Wir haben alle Unterlagen mitgenommen ( alles, was regelmäßig bezahlt werden muss), Gehaltsabrechnung, ausgerechnet, was wir für 3 Personen monatlich brauchen usw. und am Ende kam raus, dass das klappt. Aber wir waren bestimmt dreimal da, die Dame hat sich richtig Zeit genommen und rausgeholt, was rauszuholen war( zb eine Mischfinanzierung). Wir waren total zufrieden und haben mit einem guten Gefühl das Haus gekauft- und es nicht bereut. Das war übrigens die Stadtsparkasse. 😊
Mach's nicht.
Selbst WENN du es dir leisten kannst.
Ihre Frage ist sehr einfach zu beantworten!
Sofern Aussicht auf die Veräußerungserlöse als Eigenkapital nachgewiesen werden kann, dürfte einer Finanzierung nichts im Wege stehen.
Bis die hoffentlich realisierbaren Erlöse dann fließen, kann die Bank ihre vorläufige Vollfinazierung über ein Gesamtgrundpfandrecht auf allen Objekten, einschließlich der zu erwerbenden Immobilie absichern.
Man dürfte aber seitens der Bank sehr eingehend prüfen, ob Sie sich hinsichtlich der voraussichtlichen Erlöshöhe und eines möglichen Veräußerungszeitpunktes da nicht "selber was in die Tasche lügen", was dieses Finanzierungskonzept generell in Frage stellen könnte.
- Nur so zu Ihrem Schutz! -