Hausverkauf und Geldverteilung bei Ehe?
Angenommen, ein Ehepaar möchte ein Haus verkaufen.
Wie sieht es dann mit der Verteilung des Geldes aus?
Angenommen weiterhin, ein*e Partner*in wollte das gesamte Geld auf deren Konto haben, ohne dem Einverständnis der jeweiligen anderen.
Bräuchte das nicht Einverständnis beider Parteien? Würde es der Notar so überhaupt zulassen?
Befindet sich das Eigentum des Hauses bei beiden Ehegatten zur Hälfte oder nur bei einem Ehegatten?
Beide sind im Grundbuch als Besitzer eingetragen.
10 Antworten
Wo das Geld hingeht, ist zunächst dem Notar und dem Käufer - egal.
Sofern noch eine Restschuld vorhanden ist - will erstmal die Bank bedient werden. Was dann über ist - die Verteilung liegt im Ermessen der Verkäufer.
Ich würde also bei der Vorbesprechung beim Notar klarstellen, dass von Seiten der Verkäufer eine vom Vertrag abweichende Auszahlung ausgeschlossen werden soll. Ist ein Satz und die Problematik dahinter - dem Notar vermutlich bekannt.
Nur was absolut keinen Sinn macht - eine Beurkundung zu beauftragen- wenn ihr untereinander hier vorher nicht einig seid. Wenn der Vertrag platzt- weil einer von euch nicht unterschreibt- bezahlt ihr die Beurkundung und der Käufer kann unter Umständen noch Schadensersatz geltend machen.
Dann wartet lieber die Scheidung ab und klärt dies im Rahmen der Scheidungsvereinbarung.
Da der Hausverkauf über einen Notar laufen muss, werden auch beide anwesende Ehegatten mit Eigentum am Haus nach deren Willen gefragt vom Notar.
Gegen den Willen eines Ehegattens ist also der Hausverkauf und damit die Überweisung nicht möglich.
Ja da die Grundstücksgemeinschaft der Eheleute Eigentümer ist und beide daran 50% haben.
Dann wird der Erlös aus dem Verkauf auch entsprechend aufgeteilt.
Wenn beide zu 50% im Grundbuch eigentragen sind bekommt auch jeder 50% vom Erlös, oder sie haben ein Gemeinschaftskonto wie wir wo es einbezahlt wird.
Der Notar überweist den Verkaufserlös entsprechend der Verkäuferangaben! Entweder in einer Summe auf ein anzugebendes Konto oder z.B. hälftig auf zwei anzugebende Konten.
Eine Auszahlung ist kostenfrei, jede weitere ist kostenpflichtig.
Wenn der Notar überweist - setzt dies ein Notaranderkonto voraus - Ich bin mir nicht sicher, ob der Ehekrach hier den erhöhten Sicherungsbedarf rechtfertigt.
Aber im Falle der Einwilligung wird 50/50 geteilt, sofern nicht anders entschieden, richtig?