Darf der Verwalter Adressen der Eigentümer grundlos weitergeben?
Der Fall:
Jemand kauft in einem Haus mit mehreren Wohnungen (ca. 100) eine Wohnung. Anschließend lässt er sich vom Wohnungsverwalter ohne Begründung die Adressen aller anderen Eigentümer geben. Der Verwalter gibt diese ohne Rückfrage oder Information einfach heraus. Daraufhin schreibt der Anfrager alle anderen Eigentümer an, ob sie nicht Ihre Wohnung an ihn verkaufen wollen. Sie sollen mal einen Preis nennen.
Frage:
Darf der Verwalter die Daten einfach so weitergeben?
Darf der Anfrager diese Daten zu Werbezwecken (Kaufanfrage für Immobilienfirma) verwenden?
7 Antworten
Der Verwalter darf die Eigentümer einer WEG (Eigentümerliste) den anderen Eigentümern benennen.
Der Verwalter darf die Daten der Eigentümer ohne Zustimmung nicht anderen Personen/Firmen weitergeben. Sollte er das machen, hat er ein teueres Problem wegen Verstoßes gegen die DSGVO.
Der Empfänger der Daten darf diese auch nur bestimmungsgemäß verwenden und nicht anderweitig einsetzen, z. B. Werbung
Nein, leider dürfen wir Verwalter nicht dürfen, wir müssen, so eben die Spielregeln.
Jeder Eigentümer hat ein Recht auf die Namen und Adressen der anderen Eigentümer. Der von dir genannte Eigentümer darf sie aber nicht zu dem von dir genannten Zweck verwenden, sondern nur für die Eigentümergemeinschaft. Also alle anderen Eigentümer anschreiben ob sie nicht an ihn verkaufen wollen geht nicht. Das sollte ihm der Hausverwalter mal ganz schnell verbieten.
Alle Eigentümer eines Hauses bilden eine Eigentümergemeinschaft. Warum sollte der Wohnungsverwalter die Adressen der Eigentümer gegenüber den anderen Eigentümer geheimhalten?
Die Eigentümer einer WEG haben Einblick in die Daten der Miteigentümer.