Kosten Vertragsentwurf bei Rücktritt?
Hallo,
A möchte ein Haus verkaufen und findet in B einen Interessenten. B hat es eilig und "drängelt" A zu dem Verkauf. A und B sind sich an sich einig, bis auf den zeitlichen Ablauf.
B beauftragt mit A's Zustimmung einen Notar mit der Erstellung eines Vertragsentwurfes.
A findet in der zur Verfügung stehenden Zeit kein neues Haus, teilt dies B mit und tritt somit von dem an sich beabsichtigten Geschäft zurück.
B erhält eine Notarrechnung.
Wer zahlt die Kosten für den Notar und warum ?
danke
1 Antwort
Zuerst die Frage wegen dem Warum.
Ein Notar wurde beauftragt, einen Kaufvertrag vorzubereiten. Dazu gehört auch der Kaufvertragsentwurf. Wenn es nicht zur Beurkundung kommt, dann kann und muss der Entwurf auch abgerechnet werden - aus dem vollen Kaufpreis die volle 2,0 Gebühr, wie bei einer Beurkundung auch.
Kostenschuldner ist für den Notar im Entwurfsstadium nur der Auftraggeber. Zwar hat ihn B beauftragt, aber er hat auch im Namen von A gehandelt. Insoweit haben beide je zur Hälfte für die Notarkosten aufzukommen. Da dem Notar nur B in Erscheinung getreten ist, hat auch nur dieser die Rechnung bekommen.
Wer nun die Kosten letztendlich tragen muss, ist im äußersten Fall eine Sache fürs Gericht. Die Tatsache, dass B so gedrängt hat ist für mich aber Grund genug um zu sagen, dass er entweder alleine bzw. mehr als zur Hälfte die Kosten zu tragen hat. Er wollte ja unbedingt den Entwurf haben, A wollte sich wohl noch etwas Zeit lassen, hat aber wohl mitgemacht, damit nur keinen Käufer verliert.
Übrigens: Auch wenn kein Entwurf gewünscht ist, sondern nur "die Beurkundung" beantragt wird, gehört dazu immer ein Entwurf. Der Notar braucht also keinen ausdrücklichen Auftrag, einen Entwurf zu erstellen.