notarielle beglaubigte vollmacht ?

3 Antworten

Du kannst dich von einem Mitarbeiter des Notariats vertreten lassen. Zu einem Notar musst du, das kann auch ein anderer Notar sein. Du musst diese Urkunde dann unter Vorlage deines Personalausweises mit deiner Unterschrift nachträglich  genehmigen. Ob das jetzt bei einer Erbauseinandersetzung sinnvoll ist? 

augustus8 
Beitragsersteller
 02.02.2017, 19:16

Mhm wollte eigentlich wissen wie das zu handhaben ist das mein Mann
diese vollmacht bekommt mich zu vertreten diese muss beglaubigt sein.
und was sowas kostet

kabbes69  02.02.2017, 19:35
@augustus8

Du müsstest dann vorher zum Notar gemeinsam mit deinem Mann und diesem eine Vollmacht erteilen, dich in Rechtsgeschäften zu vertreten. Du solltest  dafür einen Beratungstermin beim Notar vereinbaren. Die Gebühr richtet sich nach dem Vermögen, ähnlich der Vorsorgevollmacht. Kommt also darauf an, was ihr letztendlich beurkundet. Bei einem Wert von 100.000 € kannst du mit Kosten von rd 280 € rechnen. Der Aufwand macht meines Erachtens nur Sinn, wenn ihr tatsächlich eine gegenseitige Vorsorgevollmacht beurkundet. 

Beglaubigungen bedingen zwingend Identifizierung der Person (Personalausweis) und eigenhändige Unterschrift in Gegenwart des Urkundsbeamten.

Zu einem Termin bei irgendeinem Notar musst du erscheinen: Entweder erdigst du das dort nachträglich, wenn du mit Eltern/Bruder nicht an einem Tisch sitzen möchtest und sie gegangen wären.

Oder dein Mann erklärt in dem Termin stellvertretend mündlich deine beabsichtigte Zustimmung zu der Übertragung, dessen tatsächliche Bevollmächtigung zu dieser Erklärung du aber bei einem (anderen) Notar in genau ebengleicher Form beglaubigen lassen musst.

G imager761

Mhm wollte eigentlich wissen wie das zu handhaben ist das mein Mann diese vollmacht bekommt mich zu vertreten diese muss beglaubigt sein. und was sowas kostet