Ist eine Vollmacht zur Vorbereitung einer notariellen Kaufvertragsurkunde ohne Absprache bzgl. des Inhalts für den Vertrag üblich zu unterschreiben?

4 Antworten

Hallo,

üblicherweise bestimmt der Erwerber auch den Notar. Der Erwerber beauftragt auch den Notar. Ich würde das nicht unterschreiben.

Sowas habe ich noch nie gehört. Bei uns hat der Makler bisher immer nur "gemakelt", sich aber aus den Verträgen komplett rausgehalten. 

Der Makler läßt vom Notariat einen Standardvertrag vorbereiten, der weitestgehend die vorgesehenen Vertragsinhalte gemäß Angebot enthält, den dann Käufer und Verkäufer im Detail noch vor der Beurkundung auf einen gemeinsamen Textinhalt ändern - z.B. Besitzübergang etc..

Mit dem unterzeichneten formular legitimiert sich der Makler für die Beteiligten gegenüber dem Notar und schleicht sich damit gleichzeitig aus jeder Gebührenverantwortung seinerseits für den Fall, dass einer der Beteiligten die Unterzeichnung des Vertages später schuldhaft unterläßt.

Wenn ihr die "Vollmacht" unterschreibt, haftet ihr für die entstehenden Kosten, falls ihr euch noch entscheidet, den Verkauf doch nicht zu tätigen.