Vollmacht Abholung Autoschlüssel bei Polizei?
Guten Tag,
mein Freund würde gerne eine Vollmacht ausstellen, um seine Autoschlüssel von der Polizei abzuholen.
Da die Eltern nicht in Frage kommen, wem kann er eine Vollmacht ausstellen bzw. gibt es da Bedingungen für den Dritten?
Was für eine Vollmacht wird benötigt?( Es gibt so viele Varianten)Er hat sich im Internet informiert und das Thema ist wohl etwas kompliziert.
Danke im Voraus.
6 Antworten
Ich lese jetzt aus allem heraus, dass dein Freund bekifft Auto gefahren ist, kontrolliert wurde, die Karre stehen lassen musste und der Schlüssel noch bei der Polizei liegt.
Was ist mit der Fahrerlaubnis? Die liegt doch auch dort, oder?
Sollst du ihm jetzt den Schlüssel bringen und er will das Auto holen? Das ist gewagt. Ich wette, die gucken.
Ansonsten ist die Vollmacht formlos.
Ich, xx, erlaube xy - ausgewiesen mit Perso - meinen Schlüssel abzuholen.
Sollte aber jemand anderes fahren ....
Gruß S.
Ja, hab ich schon gesehen.
Will er sich davor drücken? Er sollte seine Schlüssel selbst abholen.
Wieso frag ich hier wohl, also bitte..
Die Vollmacht muss der ausstellen, auf den das Fahrzeug zugelassen ist. Sonst könnte das ja jeder schreiben. Ich würde noch ein Ausweisdokument des Halters mitnehmen, und natürlich mein eigenes Dokument.
Ist er der Halter des Fahrzeuges oder nur der Nutzer? Falls die Eltern die Halter des KFZ sind, kann die Polizei auch nur von denen eine Vollmacht akzeptieren!
Eine Vollmacht ist formlos. Wieso sind denn die Autoschlüssel bei der Polizei?
Es reicht wenn er auf einen Zettel schreibt, hiermit bevollmächtige ich Person xyz wohnhaft xyz die Autoschlüssel von (sein Name) entgegen zu nehmen.
Damit ist die Person zu identifizieren, muss natürlich ihren Ausweis mitnehmen.
Er hat gegen BtMG verstoßen und musste die Schlüssel abgeben, will aber ein persönliches Erscheinen verhindern.
Demnach kann also jede beliebige Person bevollmächtigt werden? Da es ums Auto geht wohl mit Führerschein und über 18, aber sonst Bedingungen?
Ne es kann auch jemand ohne Führerschein den Autoschlüssel abholen. Um den bei sich zu tragen braucht man keinen, man darf dann nur kein Auto fahren.
ISt er unter 18 oder wie kommt es, dass die Eltern einbezogen werden sollen? Wenn das der Fall ist, dann kann er auch nicht einfach so jemanden bevollmächtigen. Dann wäre es wohl auch nicht sein Schlüssel sondern der der Eltern.
Nein er ist volljährig und es ist sein Auto. Nur hat er konsumiert und darf die nächsten Tage nicht fahren, und bevor das Auto abgeschleppt wird, wollte er eben das Auto wegschaffen. Die Eltern unterstützen ihn dabei nicht.
Also geht es einfach darum das Auto umzuparken? Dafür brauchst du nicht mal eine Bevollmächtigung. Dann brauchst du doch einen Führerschein. Den Autoschlüssel kannst du dann eben bei der Polizei abholen, sofern er keinen zweiten hat. Aber er könnte den auch einfach selber abholen. Der Konsum steht nicht unter Strafe. Er darf nur nicht fahren.
Als Grund für die Sicherstellung wurde "Unterbindung Weiterfahrt" angegeben. Wenn er also den Zweitschlüssel benutzt, gibt es keine Schwierigkeiten mit der Polizei, da die ja nichts von einem Zweitschlüssel wussten?
Du kannst doch auch einfach fahren und gut ist. Er soll nur nicht fahren solange er unter Drogeneinfluss steht. Dafür ist die Maßnahme gedacht. Wenn jemand anders - clean - fährt ist das kein Problem.
Den Schlüssel muss er aber irgendwann mal abholen.
Okay super, vielen Dank sehr hilfreich!!!
Die Geschichte hat eine Vorgeschichte. Mit einer weiteren Frage, ich meine gestern.