Notar Termin wahrnehmen?

7 Antworten

Die Zeit läuft gegen Dich und Du riskierst gerade, Fristen verstreichen zu lassen, die Dich zum Erben machen und Dir Schulden aufhalsen können.

Lass Dich von einem Anwalt für Erbrecht beraten (und nimm ihn ggf. zum Notartermin mit - je nachdem, was er Dir rät).

Eines der NRW-Amtsgerichte hier in der Nähe bietet u.a. folgende Links:

https://broschueren.justiz.nrw/?broschueren_path=/broschuerenservice/justizministerium/erbrecht/7

https://www.justiz.nrw/Gerichte_Behoerden/ordentliche_gerichte/FGG/Nachlassverfahren/index.php

Nichts machen, ist meiner Erfahrung nach immer schlecht, denn oft beißen den Letzten die Hunde. Wende lieber Du Dich von Dir aus an die Gemeinde oder ans Nachlassgericht und mach Dich schlau. Wäre doch blöd, wenn Du da irgendwelche Fristen verpasst, vor allem, wenn Du vorhast, das Erbe auszuschlagen.

zeromus 
Beitragsersteller
 21.02.2017, 13:48

Ja schon richtig so, andererseits regt es mich irgendwo auf den Leuten hinterherzulaufen und Fragen zu stellen weil mich niemand korrekt informieren kann oder will.

Unnötiger Aufwand den ich anscheinend betreiben muss...

butz1510  21.02.2017, 16:07
@zeromus

Da hast Du zwar Recht, aber das nützt Dir halt leider auch nix. Lieber einmal zu viel als einmal zu wenig fragen - vor allem bei so was. 

Zunächst gilt es zu entscheiden, ob du das Erbe annimmst, das geht nur innerhalb von 6 Wochen nach dem tod des Vaters- bzw. der Kenntnis davon.

Diese Ausschlagung kann man beim zuständigen Amtsgericht machen, kostet ca. 30 ,-- Euro oder über einen Notar. Da ist es etwas teuerer.

Vlt ist der Termin der Termin zur Ausschlagung des Erbes???

Kann es sein, dass dein Vater in der Gemeinde beerdigt wurde, in welcher deine Schwester noch lebt? Und diese evtl die Beerdigung organisiert hat.?  Wenn es kein Testament deines Vaters gibt, erbt ihr 3 Kinder zu gleichen Teilen in der gesetzlichen Erbfolge. Für den noch Minderjährigen wird vom Gericht ein Betreuer bestellt, aber er fällt nicht einfach raus. Falls es ein Testament und noch Vermögen gibt, würde dieser auch den Pflichtteil des Jüngsten einfordern. 

Sofern deine Schwester keine über den Tod hinausgehende Vollmacht deines Vaters hat, hat sie nicht mehr Rechte und Pflichten wie du auch. Sollten Miete, Versicherung und was man sonst noch so hat, nicht gekündigt werden, stehen alle Erben für die noch anfallenden Kosten in der Pflicht. 

Sich selbst zu kümmern und zu informieren ist immer der bessere Weg. Die Erbausschlagung erklärt man beim zuständigen Nachlaßgericht. Dieses hat von der Gemeinde die Sterbeurkunde erhalten. Wie es dann weiter geht, ist innerhalb der Länder unterschiedlich geregelt. 

Bisher wurde mir von jedem geraten erst einmal nichts zu unternehmen. 

Das ist ein extrem schlechter Rat. Hierzu muß man wissen, das Sie die Erbschaft nur innerhalb der bereits laufenden 6 Wochenfrist ausschlagen können. Die Frist hat in den Moment begonnen als Sie von den Erbfall erfahren haben.  Ist die Auschlagung nicht innerhalb der Frist beim Nachlassgericht, dann sind sie unwiderruflich Erbe. Für die Beerdigungskosten müssen sie aber sofern sie leistungsfähig sind u.U. über die Unterhaltspflicht aufkommen.