Beerdigungskosten wer muß bezahlen?
Hallo Leute! Es geht um folgendes, in meinem bekanntenkreis gab es einen Trauerfall, und nun geht es darum das die Angehörigen sich nicht über die Kosten einig werden können.... Die Verstorbene Frau hat drei Kinder, die eigendlich für die Kosten aufkommen müßten, und diese haben auch eine sehr sehr teure Beerdigung bestellt in höhe von 14.000€ also nur das Beste vom besten ect Nun der Haken an der Sache die Kinder können diese Beerdigung gar nicht bezahlen, und nun wollen sie meine Bekannte (Schwester der Toten) zur Kasse bitten... Meine Bekannte hatte schon 20 Jahre keinen Kontakt mehr zu ihrer Schwester, und hat erst durch die Rechnung vom Bestatter , von deren Ableben erfahren.... Sie hat den Vertrag über die Bestattung nicht mit den Bestatter unterschrieben, sondern die Kinder der Toten.... Muß meine bekannte das jetzt tatsächlich bezahlen? Für sie würde das bedeuten das sie ihr Haus verkaufen muß, und so ihre Altersvorsorge aufgeben müßte.... Ich habe ihr geraten einen Anwalt einzuschalten, um gegen diese Ungerechtichkeit vorzugehen.... Ihre Nichte, und die beiden Neffen will sie auch noch anzeigen, wozu ihr ihr auch geraten habe.... Man kann doch nicht einfach so eine Rechnung auf jemanden abwelzen.... Ich meine denn könnte ich mir ja auch meine Miete von meinem Bruder bezahlen lassen.... Danke für eure Hilfe
8 Antworten
Es ist wie in der Schänke: Wer bestellt, zahlt. Wer viel bestellt, zahlt viel. Deine Bekannte hat die Beerdigung nicht bestellt, sie ist auch nicht Erbin geworden. Sie darf zwar etwas zahlen, wenn sie möchte, aber eine Verpflichtung besteht nicht.
Da sie nicht verklagt worden ist, braucht sie auch keinen Anwalt.
Ihre Nichten und Neffen zu verklagen, wäre kindisch. Denn die haben nichts Strafwürdiges getan. Den Wunsch an sie herantragen, sie möge bitte bezahlen, ist keine strafbare Handlung. Selbst wenn sie sie nach Strich und Faden belügen, ist das nicht strafbar. Erst wenn sie Druck ausüben, um sie zur Zahlung zu zwingen, wird es eine Nötigung, und die ist strafbar.
Also Ruhe bewahren, sich von Nichten und Neffen fernhalten, Briefe als Beweismittel aufbewahren, Telefonate abbrechen und Telefonterror bei der Polizei melden.
Dem Bestatter die Rechnung mit dem Vermerk zurücksenden, das sie nicht die Besorgerin der Bestattung war. Und auf Rumgemache von den Nichten und Neffen pfeifen. Die tönen nur, hätten sich vorher mal erkundigen müssen, wer dafür zuständig ist und wenn der Bestatter sich darauf einläßt eine "Protzbeerdigung" durchzuführen, muss er sehen, wie er an sein Geld kommt. Aber von den Kindern der Verstorbenen, egal, ob sie was hinterlassen hat oder nicht.
Sie schickt die rechnung zurück mit dem freundlichen hinweis, dass sie keinen Auftrag erteilt hat, und er sich bitte an die Auftraggeber wenden solle. fertig. Anwalt ist nicht nötig, und zur Zeit auch keine Anzeige gegen die Neffen sinnvoll.
Eine Beerdigung kostet viel Geld und ist eine traurige Angelegenheit. Die Kinder sind dazu verpflichtet, zu zahlen. Die Kinder haben die Beerdigung so bestellt ( unterschrieben ) heißt, die Kinder müssen zahlen.
Die Erben müssen die Bestattungskosten tragen. In Ausnahmefällen können auch andere Personen in Frage kommen, aber diese sind hier offensichtlich nicht einschlägig.