Erbe ausschlagen? Kostenübernahme für Beerdigung!
Hallo,
heute bekam ich einen Anruf der Kriminalpolizei. Es ging um meinen Vater der am 02.Nov.2013 in seiner Wohnung tot aufgefunden wurde. Ich hatte keinen Kontakt zu ihm,kenne weder seinen Geburtsdatum noch seine Anschrift etc. Die Polizei informierte zuerst seine Schwester die dann wiederum meine Nummer weitergab da ich der einzigste Sohn bin und sie mit der Sache nichts zu tun haben möchte. Soweit mir bekannt ist, bezog er Gelder vom Sozialamt. Die Kriminalpolizei teilte mir Heue telefonisch mit, dass ich mich unverzüglich um die Bestattung kümmern soll. Die Kosten für die Beerdigung kann ich leider nicht tragen und weiß nicht welchen Weg ich als erstes gehen soll. Müsste ich mich als erstes wegen der Kostenübernahme für die Beerdigung/Wohnungsauflösung etc. mit dem Sozialamt in Verbindung setzten? - Wäre es ratsam einen Notar aufzuchen um das Erbe abzuschlagen? Leider habe ich keine Rechtschutzversicherung. Die Schwester meines verstorbenen Vaters geht nicht mehr ans Telefon, somit bin ich auf mich alleine gestellt. Mir ist aber auch bekannt das er noch eine zweite Schwester hat die wohlhabend ist. Ich habe gerade im Internet gelesen, dass ich beim Amt für Familie und Soziales einen Antrag auf Übernahme von Bestattungskosten stelle kann, aber wo und wie schlage ich das Erbe ab? Über einen Rat wäre ich sehr erfreut.
3 Antworten
Beim Bezirksgericht des Wohnortes meines Vaters habe ich das Erbe ausgeschlagen. Gratis ist das aber auch nicht. Trotzdem sinnvoll, so erbt man auch keine Schulden und Verpflichtungen. Für die Beerdigungskosten musst man dann natürlich auch nicht aufkommen.
Die Beerdigungskosten werden aus dem Nachlass gedeckt.
Wenn Masse vorhanden ist, ja. Wenn nicht, zahlt der Sohn- oder zunächst auf Antrag das Sozialamt.
du brauchst keinen Notar. Das Erbe schlägst du beim Nachlaßgericht (Amtsgericht). Das ist nicht so teuer wie beim Anwalt. Du solltest aber schnellstens seine Schwester ausfindig machen und ihre Adresse dem Sozialamt mitteilen, damit das Amt sich die Bestattungskosten von ihr holt bzw sie zur Kostenübernahme verpflichtet.
Die Schwester ist nicht verpflichtet, verpflichtet ist allein der Sohn, auch wenn er die Kosten nicht zahlen kann derzeit. Dann legt das Sozialamt aus und versucht, es von ihm zurückzubekommen.
Das allein der Sohn verpflichtet ist wusste ich, nur möchte ich das Erbe ausschlagen. Wenn ich jetzt die Beerdigung in Auftrag gebe, kann ich das Erbe nicht mehr ausschlagen ! Somit würde ich es annehmen.
Das stimmt nicht, Bestattungspflicht und Erbe haben nichts miteinander zu tun.
wie ging das aus? Sie konnten auch eine EV im Amtsgericht abgeben und dann hätte das Sozialamt ganz die Beerdigung gezahlt. Eine eidesstattliche Versicherung, dass Sie nicht zahlen können.
muss ich dort nichts vorlegen? Ich habe nicht mal einen Totenschein. Als die Polizei mich heute anrief sagten die mir : Ich stehe jetzt in der Pflicht und sollte mich Morgen früh nochmal bei denen melden. Warum? Was soll ich denen sagen? Soll ich sagen das die sich ans Sozialamt wenden sollen?
Ja würde ich auch so machen.
Meldne auf jeden Fall, sich ggf. ein Papier geben lassen, aus dem hervorgeht, dass man ihren Vater tot aufgefunden hat. Der Totenschein wird noch ein paar Tage dauern. Sie haben 6 Wochen Zeit, das Erbe auszuschlagen. Der Hinweis auf Sozialamt wird die Polizei milde lächeln lassen, das ist IHRE Aufgabe, nicht deren.
Die Schwester ist, egal ob wohlhabend oder nicht, nicht zur Kostenübernahme der Bestattung verpflichtet. Egal, ob sie Kontakt hatten oder nicht, sie sind sein Sohn und haben diese Verpflichtung, auch unabhängig davon, ob sie das Erbe aussschlagen oder nicht. Können sie die Kosten nicht aufbringen, kann das Sozialamt, nach Prüfung aller Einkommensunterlagen entscheiden, ob es die Kosten übernimmt. Jedoch werden sie nichts unversucht lassen, sie perspektivisch von ihnen zurückzuholen und wenn in kleinen Raten, schließlich ist es das Geld aller Steuerzahler, damit auch meins und ich hatte mit ihrem Vater nichts zu tun. Also ab zum Sozialamt und den Antrag stellen. Achten sie darauf, beim Bestattungsinstitut, nach ihrem Besuch bei der Kripo, zu sagen, das die Bestattung keineswegs die Kosten einer Sozialamtsbestattung (bei uns ca. 2700,--€) nicht übersteigen darf. Da Bestattungspflicht besteht, müssen sie ihn bestatten lassen, machen sie es nicht, schreitet das Ordnungsamt ein und veranlasst die Bestattung, in jedem Fall wird man versuchen, sich das Geld von ihnen zu holen, haben sie jetzt keins, weil evtl. noch jung, dann eben, wenn sie arbeiten. Sie sollten beim zuständigen Nachlassgericht das Erbe ausschlagen, dann müssen sie sich um nichts weiter kümmern, die Kosten der Wohnungsauflösung bleibt dann beim Staat. Für die Ausschlagung fällt eine geringe Gebühr an, aber besser, als evtl. Schulden zu erben und sich um die Wohnungsauflösung zu kümmern und die Kosten tragen zu müssen.
Ich kann das Erbe jetzt nicht asschlagen da ich keinen Totenschein/Sterbeurkunde besitze ? Stattdessen soll ich mich morgen beim Sozialamt vorstellen um zu klären wie und wer die Bestattungskosten tragen muss. Nun stellt sich mir die Frage was ich denen vorlegen soll von meinen Vater ? Ich habe keine Dokumente von Ihm und wusste auch nur wo er wohnt. Wie gesagt, hatte bis vor kurzem 20 Jahre keinen Kontakt zu Ihm. Habe jetzt herausgefunden das er Obdachlos war und Ihn eine Berteuerin vor ca 10 Jahren diese Wohnung organisiert hatte und ein Dokument unterschreiben musste das Sie die Verantwortung bzw Vollmacht für Ihn übernimmt. In moment bin ich Überfordert mit dieser Situation und weis erlich gesagt nicht was Ich den Sozialamt sagen soll oder welchen weg ich gehen muss. Eigendlich müsste ich ja die Erbausschlagung morgen mitnehmen ?
Nein, das ist nicht erforderlich. Ganz ruhig dort den Sachverhalt schildern und die eigene Einkommenssituation darstellen. Am besten die entsprechenden Nachweise gleich mitnehmen. Die Erbausschlagung hat damit nichts zu tun. Da ist nur die 6 Wochen-Frist zu beachten.
Soo, war heute mit allen Unterlagen beim Amt um es ausrechnen zu lassen. Nach 30 min wieder rein und bekam die Nachricht: Ich könnte das zahlen ! Ich bin verh. und hab zwei kinder. Bei der Berechnung wurde nur die Miete als abgaben berechnet !!! Keine Versicherungen, Kreditrate , Strom, Heizung, Autos ( 1 ist finanziert) , Fahrkarten der Kinder, Vereine, Kurz gesagt: NICHTS wurde angerechnet ?? Dan sagt Sie noch zu mir " Nehmen sie sich doch einen Kredit auf " !! Das kann doch eigendlich nicht richtig sein.
Das 1. ist richtig, das 2. falsch. Als Sohn ist er trotzdem verpflichtet, die Kosten zu tragen, egal ab er ausschlägt oder nicht.