Notar Nachtragsbeurkundung oder Nicht?
Hallo
ich habe das Haus meiner Eltern gekauft.
letzte Woche waren wir Alle zur Beurkundung und unterschreiben bei unserem Notar.
nun müssen wir Die Kontonummer des Verkäufers, also meine Mutter und mein Vater ändern !
weiss jemand ob das ohne Probleme und Großes hin und her geht ? Oder muss man dafür wieder alle zum Notar und das erneut beurkunden lassen. ?
der Notar weiß Bescheid und meldet sich die Tage noch wie es weiter geht.
vielleicht kennt sich jemand von euch gut damit aus und kann mir Tipps geben ?
3 Antworten
In der familiären Urkunde sollte ein Schreiben der Eltern an den Notar genügen,
Der Notar wird dann mit dem Schreiben mit welchem er dir die Kaufpreisfälligkeit anzeigt, dir auch die geänderten Bankdaten mitteilen.
Entscheidend ist allerdings die Formulierung im Kaufvertrag, sofern dort in Verbindung mit der Zahlungsaufforderung das Wort „unwiderruflich“ auftaucht: kann es auf eine Nachtragsurkunde raus laufen.
Für dich ist wichtig, dass die Eltern später den Kaufpreiseingang dem Notar bestätigen.
das bestätigen durch meine Eltern ist überhaupt kein problem.
Mein Kreditgeber (Schwäbisch Hall) wird sich in das Grundbuch eintragen. sobald die Zahlungsaufforderung kommt, hat man ja 10 oder 14 Tage Zeit das Geld dem Verkäufer (meine Eltern) zu zahlen. macht das dann der Bankberater , oder macht das der Kreditgeber automatisch selber? weil dann hätten ich da noch die möglichkeit die andere iban meinem Berater zu geben.
Wenn im Kaufvertrag steht, dass schuldbefreiend nur auf ein bestimmtes Konto geleistet werden kann und das nun geändert werden soll, benötigt man einen Nachtrag. Der kann aber mit der Vollzugsvollmacht beurkundet werden. Wenn die Auflassung schon erklärt ist, geht es auch formlos nach BGH-Rechtssprechung.
Wenn das im Kaufvertrag nicht steht, dann ist es sowieso egal, solange das Geld ankommt.
Schreiben deiner Eltern müsste reichen.