was ist der unterschied zwischen einem rechtsanwalt und einem Notar?
rechtsanwalt und notar
7 Antworten
Aufgaben und Tätigkeiten
Notare und Notarinnen beraten im Rahmen der vorsorgenden Rechtspflege Rechtssuchende und halten deren Willenserklärungen in Form von Rechtsregelungen fest, die alle Beteiligten zufriedenstellen.
Nach der Beurkundung der Willenserklärungen haben sie deren Vollzug einzuleiten und zu überwachen. Dazu wickeln sie den notwendigen Schriftverkehr und ergänzende Rechtsgeschäfte ab. Schwierigkeiten, die beim Vollzug von Urkunden auftreten, räumen sie gegebenenfalls durch das Einlegen von Rechtsmitteln aus.
Notare und Notarinnen beurkunden und bescheinigen auch tatsächliche Vorgänge wie die Identitätsfeststellung (Beglaubigung von Unter- und Abschriften), die Protokollierung von Gesellschafter-Versammlungen oder die Abnahme von eidesstattlichen Versicherungen.
Ferner übernehmen sie Vermögensverwaltungen, Treuhandschaften, Testamentsvollstreckungen sowie Konkurs- oder Vergleichsverwaltungen.
Quelle: Berufenet
Rechtsanwalt/Rechtsanwältin (Uni): Aufgaben/Tätigkeiten
Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen beraten Mandanten in allen Rechtsfragen und prüfen, ob deren Wünsche und Forderungen rechtlich begründet und durchsetzbar sind.
Sie begleiten als Rechtsbeistand Mandanten zu Verhandlungen mit Dritten wie Behörden und Privatpersonen und beraten sie dort, ohne Erklärungen für sie abzugeben.
Vor Gericht verteidigen sie die Interessen ihrer Mandanten, zum Beispiel in Straf-, Disziplinar- und Ordnungswidrigkeitsverfahren. Aber auch außerhalb des Gerichts, zum Beispiel bei Verhandlungen mit Behörden und Prozessgegnern, vertreten Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen ihre Mandanten. Dabei geben sie Erklärungen mit Wirkung für und gegen die auftraggebenden Mandanten ab.
Außerdem führen sie Arbeiten auf dem Gebiet der Vertragsgestaltung aus.
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Tätigkeitsbeschreibung (Bild vom Beruf)
Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen beraten und vertreten Mandanten in allen Rechtsangelegenheiten. Im Rahmen von Gerichtsprozessen vertreten sie die Interessen ihrer Mandanten und unterstützen gleichzeitig als Organ der Rechtspflege Richter und Richterinnen bei der Rechtsfindung.
Jeder hat das Recht, sich in Angelegenheiten aller Art durch einen Rechtsanwalt/eine Rechtsanwältin seiner Wahl beraten und vor Gerichten, Behörden, Unternehmen und Privatpersonen vertreten zu lassen. Dadurch soll vermieden werden, dass eine Person wegen ihrer mangelnden Rechtskenntnisse Nachteile erleidet.
Auf der Basis eines Beratungs- oder Vertretungsauftrags vereinbaren Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen einen Termin in der Kanzlei oder in Wohnungen und Geschäftsräumen von Mandanten. In einigen Fällen müssen sie Mandanten auch in Strafvollzugsanstalten aufsuchen. In einem ersten Beratungsgespräch lassen sie sich den entsprechenden Sachverhalt schildern. Anschließend prüfen sie, ob die Wünsche und Forderungen der Mandanten rechtlich begründet und durchsetzbar sind. Dazu verwenden sie Entscheidungssammlungen, Kommentare und juristische Datenbanken.
In ihrer Eigenschaft als Rechtsbeistand begleiten sie Mandanten zu Verhandlungen mit Behörden, Geschäftspartnern und Privatpersonen. Dabei üben sie nur eine beratende und keine vertretende Funktion aus, das heißt, sie geben keine Erklärungen mit Wirkung für oder gegen ihre Auftraggeber ab.
Manche Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen sind auch als Mediatoren bzw. Mediatorinnen tätig. Dann ist es ihre Aufgabe, gemeinsam mit den Kontrahenten zur einer einvernehmlichen Konfliktlösung zu kommen und den Gang vor Gericht zu vermeiden. Mithilfe spezieller Gesprächs- und Vermittlungsmethoden analysieren und verbessern sie dann die bestehenden Kommunikationsstrukturen zwischen den Konfliktparteien und tragen so dazu bei, Konfliktsituationen zu benennen und geeignete Konfliktlösungsstrategien aufzuzeigen und anzuwenden.
Kann eine gerichtliche Auseinandersetzung nicht vermieden werden, verteidigen Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen die Interessen ihrer Mandanten auch vor Gericht, zum Beispiel in Straf-, Disziplinar- oder Ordnungswidrigkeitsverfahren. Vor der Gerichtsverhandlung bereiten sie sich durch intensives Aktenstudium vor, holen Gutachten ein und fertigen Schriftsätze an. Während der Gerichtsverhandlung stellen sie die rechtlich relevanten Tatsachen aus der Sicht der zu vertretenden Partei dar und versuchen den Richter/die Richterin zu überzeugen, dem Antrag ihrer Partei zu entsprechen. Dabei stehen ihnen in den Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen der Gegenpartei oder in den Staatsanwälten und Staatsanwältinnen ebenbürtige Gegner und Gegnerinnen gegenüber.
Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen vertreten ihre Mandanten nicht nur vor Gericht, sondern auch bei Verhandlungen und Gesprächen mit Behörden (zum Beispiel Finanzamt), Vertragspartnern und Privatleuten. In dieser Funktion geben sie mündliche und schriftliche Erklärungen ab, die ihre Mandanten unmittelbar berechtigen und verpflichten. Außerdem sind sie auf dem Gebiet der Vertragsgestaltung tätig. Dazu gehört zum Beispiel die Ausarbeitung von Kauf-, Arbeits-, Gesellschafts-, Fusions-, Lizenz- und Pachtverträgen.
In einigen Bundesländern üben Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen zugleich den Beruf des Notars/der Notarin aus.
http://www.berufenet.de
Im entfernten Bekannten-Kreis kenne ich einen Notar, Stefan Scherer, der kann zumindest Kontakte vermitteln etc., Elze bei Hildesheim, und auch Unterschiede erklären https://www.rascherer.de/ bei Notaren geht es um Erbrecht etc.
Ein Rechtsanwalt tritt für Dein Recht ein und ein Notar kann Dich beraten und etwas beurkunden. Soweit von mir. Da gibt es bestimmt noch eine bessere Antwort
Eine Rechtsanwalt handelt auf eigen Rechnung als Selbstandiger. Ein Notar nimmt staatl. Hoheitsaufgeben war, wie Beurkundung von Grundstuecksverkaeufen , Testament, etc. Vertragen ueber die Greundung von GmbH und AG . Er vertritt im Gegensatz zum Rechtsanwalt nicht ein Partei, sondern beide z. B. bei Verkauf von Grundstucken uns ist zur Neutralitaet verpflichtet. Nur die Ausbildung im Jurastudium ist bei beidenb anaehernt gleich.
Ein Notariat ist eine halbamtliche Dienststelle ! Der Notar beglaubigt in erster Linie Formgebundene-Verträge ( Grundstücksangelegenheiten ) Der Rechtsanwalt,vertritt Rechtsangelegenheiten bis hin zur Gerichtsverhandlung !