Darf Brunata eine höhere Einheit an Wassertadtwerke offiziell verlangen.
Hallo. Ich hoffe, dass mir hier jemand weiter helfen kann. Ich denke bei meiner Abrechnung für Wasser und Abwasser stimmt etwas nicht. Wenn ich bei den Stadtwerken anfrage, sagen die, dass 1 cbm Wasser und Abwasser 4,48€ kostet. Dies ist auch auf der Homepage öffentlich einzusehen. In meiner Abrechnung steht aber ein cbmpreis von 9,24€. Ich telefoniere nun schon seit Tagen allen hinterher die damit was zu tun haben. Wasserwerke, Vermieter, Brunata.... Alle wollen auf Ihr Recht bestehen. Die Wasserwerke sagen auf meiner Rechnung muss der Preis stehen welchen die von den Wasserwerken stellen. So ist auch meine Meinung. Brunata sagt... Die Hauptwasseruhr(von den Stadtwerken) zeigt einen höheren verbrauch an als er insgesamt nach Ablesung aller einzelnen Wasseruhren ist. So müssen Sie dann den Rechnungsbetrag mit einer höheren Einheit berechnen. Wenn doch aber die Hauptwasseruhr sagt 200cbm und die einzelnen ergeben nur 150cbm so sind doch auch nur 150cbm verbraucht worden. Wenn ich von diesen 150cbm ,100 cbm verbrauche so zahle ich meiner Meinung nach 100x 4,48€. Brunata sagt die 50 fehlenden cbm wälzen Sie auf die Mieter um. Muss denn nicht Brunata meinen tatsächlichen von Brunata abgelesenen Verbrauch mal die Einheitskosten der Wasserwerke berechnen? Rechenbeispiel: Die Wasserwerke lesen 200cbm ab. 200x 4,48 ergeben einen Rechnungsbetrag von 896€. (mal ohne Zählermiete und so) Die Vermieter geben dies an Brunata weiter. Brunata liest bei mir einen Verbrauch von 100cbm ab. Eine andere Mieterin verbraucht 50cbm. Wäre meine Rechnung bei 448€ und die der anderen Mieterin 224€. Jetzt entsteht eine Differenz. Und diese wird einfach auf die Mieter umgelegt indem der cbmpreis steigt. Meine Frage: darf das so wirklich sein????
7 Antworten
Solche Differenzen kommen leicht wenn die Hauptuhr zu einem anderen Zeitpunkt als die Zwischenuhren abgelesen werden. Aber diese sin nicht so erheblich., weil
Das Wasser der Hauptuhr verbraucht wurde und wir im Verteilungsrechnen sind. Du kannst ja mal händisch nachrechnen, und einen anderen Gesamtwert der Unteruhren annehmen. Dann ändert sich der m³ Preis und die zu zahlende Eurosumme bleibt gleich. Das ist auch immer das was die Mieter nicht verstehen.
Und die Differenz kann aufkommen wenn es Zapfstellen gibt, die nicht mit einer Wasseruhr versehen ist. Dann braucht die Heizung auch Wasser und wird in den seltesten Fällen per Wasseruhr erfasst. Oder bei uns ist es mal vorgekommen, dass Mieter in ihrem Garten einen Wasserhahn hatten und fleißig den Garten gegossen haben und es nicht für nötig gehalten haben uns das zu sagen und alle bei der Abrechnung gemeckert haben. Ja - so sind se - die Mieter
Da wohl eine gewisse Menge Wasser ins "Nirgendwo" abfließt, muss der Hausbesitzer den Grund nachforschen, möglicherweise gibt es "Allgemein-Verbraucher" die nicht über eine seperate Uhr erfasst sind (Gartenanschluß / Waschmaschinen im Keller). Wenn im Mietvertrag geschrieben ist, dass der Mieter das auf "seiner Wasseruhr" registrierte Wasser zu bezahlen hat, dann muss der Hausbesitzer für die Differenz aufkommen. Das ist keine, nach dem Gesetz, rechsverbindliche Auskunft.
Muss ich denn als Endverbraucher für das Wasser, welchen im Nirgendwo abfließt bezahlen? Ich glaube nicht.
Wo wir das selbst können, machen wir das so, dass wir die Hauptwasseruhr und die Einzeluhren in den Wohnungen am gleichen Tag kurz hintereinander ablesen. Am besten direkt am 31.12. oder am 1. Januar. Damit ist dann klar, wieviel Wasserverbrauch die Hauptuhr anzeigt und wieviel bei den einzelnen Mietparteien direkt verbraucht wurde. Die Differenz muss dann wohl andere Ursachen haben, aber diese ist dann eher gering und wird nach m² Wohnfläche aufgeteilt. Der Gesamtwasserverbrauch wird dann zum aktuellen Preis bewertet. Gab es eine Preisänderung, die mit einem Zählerstand der Wasserwerke mitgeteilt wurden, kann man auch die Mengen zum alten und neuen Preis gut bewerten. Somit kommt am Ende eine Abrechnung raus, an der keiner zweifelt.
Was hier die Brunata angeblich macht ist Humbug. Ich denke, dass es hier in der Kommunikation übehaupt nicht stimmt.
Dieses Problem kenne ich schon seit vielen Jahren.
Es ist nun mal so, daß der Abrechnungszeitraum der Wasserwerke nicht unbedingt mit dem Abrechnungszeitraum von Brunata übereinstimmt. Deswegen muss es Differenzen geben.
Diese Differenzen sollten sich aber - über mehrere Jahre - ausgleichen.
Tun sie das nicht, dann liegt wohl ein weiteres Problem vor: nicht erfasster Verbrauch (Zapfstelle ohne Zähler),
Aber dennnoch darf doch nur der tatsächliche Verbrauch laut Wasseruhr in meiner Wohnung mal den cbmpreis der Wasserwerke berechnet werden oder nicht?
und was ist mit der Grundgebühr??????? Eine gewisse Differenz in den m³ muss man akzeptieren.
und die einzelnen ergeben nur 150cbm
Zuerst einmal müssen die cbm, welche an der Hauptuhr abgelesen werden, auch bezahlt werden. In der Regel ist auch nur die Hauptwasseruhr genau geeicht - die "Unteruhren" dürfen durchaus in gewissem Rahmen abweichen und in ihrer Summe etwas anderes anzeigen als die Hauptuhr. Dennoch erscheint mir eine Abweichung, welche letztendlich einen Preisunterschied von mehr als 100% ausmacht, nicht in Ordnung zu sein.
Ich würde mal beim Mieterverein oder einem Verbraucherbüro nachfragen.
Oder ein Leck in der Wasserleitung, das nicht erkannt wird und immer schön weiter leckt, natürlich auf Kosten der Verbraucher -.-