GASAG RECHNUNG überhöht, da falscher Zählerstand angeben
Ich habe leider einen falschen, viel zu hohen Zählerstand angegeben. Nun nach 10 Monaten die Abrechnung erhalten. Es muss ein Schreibfehler sein. Die GASAG hat Anfang Februar den Stand selber abgelesen. Ich dann im Mai einen falschen für 30.03.2013 mitgeteilt, da ich ausgezogen war. Die Gasetagenheizung hatte ich noch 1 Woche nach der Ablesung im Februar genutzt, dann komplett abgestellt. Nun soll ich in dieser Woche, bzw. einem Monat das 2,5 fache des sonstigen Jahresverbrauches in dieser Woche verbraucht haben. Ich komme nicht mehr an den Gaszähler oder ähnliches. Mein Widerspruch wurde abgelehnt. Was kann ich noch machen? Die Nachmieter lehnen Hilfe ab!
4 Antworten
Die Nachmieter müssen ja bei ihrer Anmeldung den aktuellen Zählerstand angegeben haben und der muss ja dann niedriger sein als der den Du angegeben hast.Gehe mal in das Kundenzentrum der Gasag und kläre das mit einem Kundenberater die Adresse ist Henriette- Herz-Platz 4 10178 Berlin Tel.03070720000 persönlich ist das immer besser als schriftlich,und wenn die sich weiter quer stellenn dann gehe zur Verbraucherzentrale oder einem Anwalt.Du kannst auch eine Einstweilige Vefügung auf herausgabe des Zählerstandes der Anmeldung der Nachmieter beantragen.
Wende Dich an den VERmieter.
Dokumentiere den Zählerstand, nimm möglicherweise einen Zeugen mit.
Dann alles per Einschreiben / Rückschein an die Firma schicken, auch den Vermieter und Deinen Zeugen benennen.
Überweise den berechtigten Teil der Rechnung - den unberechtigten Teil eben nicht.
nochmal die Fragestellerin: Also, ich selber habe den falschen Zählerstand aus einem Übergabeprotokoll - dummer Weise, ohne Prüfung übernommen und der GASAG mitgeteilt. Die Nachmieterin wird den Vorteil genutzt haben und entsprechend als Anfangstand gewählt haben. Sie war heute nicht bereit mir den aktuellen Zählerstand mitzuteilen!!! Der Vermieter wird nichts machen. Grundlage ist ein üblicher Jahresverbrauch von mir von ca. 500 m³, für die eine Woche soll ich ca. 1200 m³ verbraucht haben. Ja, ich habe einen Fehler gemacht, aber kann doch nicht sein, dass so was Augenscheinliches nicht korrigiert werden kann! oder???
Hast du Zeugen für den Ablesefehler? Sonst: Wer Fehler macht, der zahlt - leider ist das immer so!