Kann ich ein Auto als Gewerbetreibender ohne MwSt kaufen?

7 Antworten

Achtung: Ein Kfz, das unter 10 % betrieblich genutzt wird, ist zwingend Privatvermögen = kein Vorsteuerabzug möglich.

Bei einer betrieblichen Nutzung zwischen 10% und 50% (formlose Aufzeichnungen über einen repräsentativen Zeitraum von 3 Monaten genügen) kann der Unternehmer entscheiden, ob er das Kfz dem Privatvermögen oder dem sogenannten gewillkürten Betriebsvermögen zuordnen will. Soweit es gewillkürtes Betriebsvermögen sein soll, sind die Vorsteuern aus dem Kauf und dem Betrieb des Fahreugs genauso wie die Kosten und die Abschreibung entsprechend des betrieblichen Nutzungsanteils abzugsfähig.

Erst ab einer betrieblichen Nutzung von 50% ist das Auto sogenanntes notwendiges Betriebsvermögen und alle Vorsteuern, Kosten und die Abschreibung sind voll abzugsfähig, wenn die 1%-Regelung angewendet wird.

Wichtig ist für den Vorsteuerabzug beim Kauf eines gebrauchten Pkw auch noch, ob überhaupt Umsatzsteuer offen ausgewiesen wird, denn nur dann ist sie auch abzugsfähig. Viele Gebrauchtwagen unterliegen beim Händler der sogenannten Differenzbesteuerung, die zur Folge hat, dass Umsatzsteuer nicht offen ausgewiesen werden darf.

Erstens bist Du nicht selbständig, sondern Gewerbetreibender. Zweitens hat ein privater Zweitwagen nichts mit der Steuer zu tun. Drittens wenn doch, dann bescheisst Du.

du musst natürlich die Mwst bezahlen, kannst sie aber bei der nächsten Umsatzsteuervoranmeldung wieder absetzen, damit nimmst du aber das Fahrzeug in deinen Bestand und musst für die Privatnutzung jeden Monat 1 % des Listenpreises versteuern.

codii 
Beitragsersteller
 29.03.2013, 11:05

Hättest du da einen Gesetzestext für mich zum nachlesen?

Mikkey  29.03.2013, 11:27
@codii

UStG

Das solltest Du nochmalerweise wissen, wenn Du Gewebetreibender bist.

uni611  29.03.2013, 11:02

genau, lohnt sich bei nem Gebrauchtwagen aber nicht, da jeden Monat 1% des Neupreises versteuert werden muss, auch wenn das auto 20 Jahre alt ist

Mikkey  29.03.2013, 11:28
@uni611

Wenn es ein zweiter Wagen ist, der nur geschäftlich verwendet wird, braucht das nicht mit 1% versteuert zu werden.

Da hier die alte Schlorre auf das Geschäft läuft, wird es nichteinmal übermäßig viele Diskussionen mit dem Finanzamt geben.

TinaHausten  29.03.2013, 11:36
@Mikkey

Diskussionen mit dem Finanzamt gibt es immer, wenn die 1 % Regel nicht zutreffen sollte, muss ein Fahrtenbuch als Nachweis geführt werden.

Hallo,

leider geht das nicht so einfach. Du musst auch die MwSt zahlen, kannst die aber dann mit deinen MwSt-Zahlungen verrechnen. Voraussetzung ist, dass dein Betrieb eine Vorsteuerabzugsberechtigung hat. Wenn du selbst auch Rechnungen mit ausgewiesener Mwst schreibst, sollte das eigentlich gegeben sein.

Ist eigentlich genauso wie bei jeder Rechnung die deine Firma bekommt. Die von dir gezahlte MwSt wird mit der eingenommenen MwSt verrechnet und den Rest musst du ans FA überweisen.

VG - Klaus

codii 
Beitragsersteller
 29.03.2013, 11:02

Ich möchte das Auto selbst fahren und die MwSt sparen, somit müsste ich also die MwSt erst zahlen und sie mir dann zurückholen vom FA: Das sollte doch eigentlich keine Probleme geben?

KlausM1966  29.03.2013, 11:23
@codii

Ich würde an deiner Stelle einen Gebrauchtwagen über deine Firma leasen. Dann kannst du Leasing- und Fahrkosten als Betriebskosten absetzen und auch die enthaltende MwSt regelmäßig verrechnen.

Beim Kauf hast du das Problem mit der 1% Versteuerung (vom Neupreis)

TinaHausten  29.03.2013, 11:40
@KlausM1966

die 1% Regel gilt auch bei Leasing nicht nur beim Kauf

wenn du eine Umsatzateuer-ID hast, ja. Aber das heisst nicht, dass du keine MwSt zahlst. dein MwSt-Konto muss ja ausgeglichen sein, also macht das nur SInn, wenn du ein Durchgangsgeschäft machst, sprich, jmd das Auto weiterverkaufen würdest, der dann die MwSt zahlt.

Wolfi0410  29.03.2013, 13:53

wenn du eine Umsatzateuer-ID hast,

Was hat das mit der USt-ID zu tun? die braucht man für Geschäfte innerhalb der EU!

uni611  29.03.2013, 10:53

genau so! die MwSt muss immer gezahlt werden, nur als Gewerbetreibender darf man sie halt weitergeben!