Neuer Volvo XC 60 'Inscription' hat keine elektrisch verschließbare Heckklappe mehr - Was tun/Wagen ist seit letztem Freitag ausgeliefert?
Nach vier Jahren Leasingzeit gab ich am 14.07.2017 meinen VOLVO XC 60 (NP T€ 46) ab und nahm den neuen, der um ca. € 14.000 teurer ist (knapp T€ 60) entgegen. Es folgte der 'Mega-GAU' nach dem Umladen: Darauf angesprochen, wie sich denn die Heckklappe (ohne sichtbaren Druckknopf) verschließen ließe, lachte der Händler und machte es mit seiner Hand!!! Da ich nicht mitbekommen hatte, wie er ihn geöffnet hatte und ihn auch hierzu befragte, entgegnete er: Ganz einfach: Mit der Hand in der Mitte der Heckklappe lässt sich die Klappe öffnen und durch leichtes Drücken nach oben schieben...: Ich kann das KFZ so keinesfalls nutzen, da ich täglich zwischen 3 bis 5 Kundentermine wahrzunehmen habe und hierzu permanent die Klappe öffnen und schließen muss. Und das nach einer schweren Schulter-Operation rechts (bin Rechtshänder). Er bemerkte nun seine prekäre Lage und begann mit einer (nach früheren) weiteren Lügengeschichte: "Ich habe Ihnen im Beratungs-Gespräch am 6.05.2017 ausdrücklich gesagt, dass selbst bei dieser teuersten Variante dieses Ausstattungs-Merkmal nicht mehr serienmäßig vorhanden ist und Ihnen die Zusatzbestellung zu kostenintensiv erschien". Glatte Lüge: Selbstverständlich habe ich angenommen, dass dieses Schloss ebenfalls elektronisch bedienbar ist bei einem um knapp 20 % teueren Wagen, der zudem noch die allerhöchste Ausstattungslinie aufweist und selbst wenn er uns wirklich informiert hätte: Diese zusätzlichen € 500,-- hierfür hätte ich selbstverständlich dafür bezahlt angesichts meiner geschilderten Situation. Es wäre bzw. ist das wichtigste Merkmal für mich! Wenn ich schreibe wir, dann meine ich damit meine Partnerin und mich, denn wir waren (glücklicherweise) beide während des gesamten Gespräches zu zweit und sie war ebenfalls am letzten Freitag dabei und ist über die jetzt stattfindende Trickserei wie Lügerei genau so erbost wie ich. Mit keiner Silbe ist er auf diesen Umstand eingegangen und nun - da er seine 'Felle davonschwimmen' sieht - kommt er mit solchen Winkelzügen daher...: Wie gesagt, leider nicht der erste Fall mit ihm und umso erstaunter bin ich nun bei einem weiteren Volvo, dass er nicht endlich die 'seriöse Schiene' fährt, seinen klaren Beratungsfehler zugibt und konstruktive Lösungsvorschläge unterbreitet, sondern nur 'mauert'. Klar, es geht um (viel) Geld: Eine Nachrüstung ist nach eingehender Prüfung durch Volvo absolut unmöglich... (Und die würde ich auch nicht wirklich wollen, da sie mir dann den ganzen Wagen 'zerlegen' müssten -> Problematik ebenfalls die Kosten > 5 % (auch wenn ich sie nicht bezahlen müsste), abgesehen von der Wertminderung durch diesen massiven Eingriff...). Daher große Bitte: Wer kann mir - in meiner wirklich untragbaren Situation - mit seinen Erfahrungen, eventuell juristischer Expertise und somit gutem und konstruktiven Rat helfen? Ich bin wirklich am Boden zerstört - sowohl aufgrund der Tatsache wie auch des Verhaltens des Verkäufers.
Für die Hilfe bedanke ich mich bereits jetzt sehr herzlich!
2 Antworten
Kann mir kaum vorstellen, dass eine Nachrüstung nicht möglich wäre.
Ich fürchte eher, dass der Händler diese Arbeit scheut.
Schwierig gestaltet sich auch die Beweislage, da stehen Aussage gg. Aussage.
Evtl. mal direkt bei Volvo schriftlich nachfragen und um Kulanzregelung bitten.
Keine Angst wg. den Zerlegearbeiten - sowas lässt sich, wenn´s der "richtige Mann" macht, ohne sichtbare Fehler wieder zusammenbauen.
Liebe Volvo-Fans:
Nachdem alpha2002 bereits so nett geantwortet hat (Danke auch noch einmal von hier aus dafür!) freue ich mich sehr auf weitere Antworten. Denn Volvo in Köln kenne ich bereits vom ganzen nicht näher beschriebenen Ärger mit dem Vorgänger-Modell (da funktionierte nämlich das Navi nicht und Volvo hat es vier Jahre lang verstanden, mich mit nicht zielführenden 'Up-Dates' zu 'vertrösten' und sich somit auch über die Garantie zu 'retten') und weiß, dass ich auch dort nichts erwarten kann und schon überhaupt keine Kulanz. Und angeblich kann eine Nachrüstung in der Tat nicht ausgeführt werden. Ich habe das KFZ unter Vorbehalt (schriftlich am Freitag, den 14.07.2017 dem Verkäufer übergeben) abgenommen und werde wohl bis kommenden Donnerstag ebenfalls den Widerruf des Kaufes aussprechen. Was kann ich danach weiter unternehmen? Rückgabe des Wagens?
Lieben Dank für jede Antwort!