Autohaus macht Auto nicht fertig ?
Am 21.07.2017 kaufte ich in einem Autohaus ein Auto mit der Bedingung, das ich das Auto 3 Tage später abholen kann.Ich zahlte gleich bar.Es wurde mir zugesagt, das das der Wagen neu TÜV bekommt, aufbereitet wird und auf mich angemeldet wird. Und jetzt sagt mir das Autohaus mit fadenscheinigen Ausreden jeden Abholtermin ab. Das sind jetzt fast 2 Wochen wo ich auf das Auto warte. Ich habe einen Vetrag mit dem Autohaus und ja auch schon bezahlt. Was kann ich tun?
8 Antworten
eine ziemlich vage Aussage, das "Auto Tüv fertig zu machen".
Da können alle möglichen Defekte dazu genutzt werden, hohe Reparaturrechnungen zu generieren.
Eine Aufbereitung kann evtl. auch Lack-Smart Repair beinhalten sowie eine Politur.
Das sollte aber nicht 2 Wochen dauern.
Vorkasse ist immer schwierig. Evtl. ist Dein Geld schon in der Insolvenzmasse verschwunden. Man könnte eine Nachfrist setzen & sich mit dem Insolvenzverwalter in Verbindung setzen.
Das ist jetzt natürlich worst case scenario, kann aber nicht ausgeschlossen werden bei solchen Verzögerungen.
Es wurden Autos auch schon 2 x verkauft. Papiere hast Du wohl noch nicht mit KFZ Brief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II ?
mit der Bedingung, das ich das Auto 3 Tage später abholen kann.Ich zahlte gleich bar.
Das Autohaus hat doch alles, was es wollte. Nämlich das Geld.
Details liessen sich nur beantworten, wenn Du den abgeschlossenen Kaufvertrag zeigen würdest. Du wirst Dein Auto schon bekommen, eine HU ist für ein Autohaus kein Hexenwerk. Aber eine mündlich gestellte Bedingung ist natürlich erst einmal nicht viel bis gar nichts wert.
Du mußt sofot zu einem Anwalt.Der soll alles in die Wege leiten, was zu tun ist.
Moin Sandysfive,
ich würde vom Vertrag zurücktreten, da eine "Nichterfüllung des Vertrages", hoffentlich wurde es auch schriftlich so vereinbart, bzw. "Verzug" vorliegt.
Unter 2 Wochen kannst du jederzeit vom Kauf zurücktreten.
Gruss Schlotii
Unter 2 Wochen kannst du jederzeit vom Kauf zurücktreten.
Blödsinn.
Was bereits geschrieben wurde. Aber doppelt hält besser.
Unter 2 Wochen kannst du jederzeit vom Kauf zurücktreten.
Unsinn, sagt wer? Das Fahrzeug wurd nicht online mit gesetzl. Widerrufsrecht, sondern direkt im Autohaus gekauft.
Hast du die "Bedingungen" schriftlich und wurde darin ein Festtermin mit Abholung des angemeldeten Wagens mit neuer HU vereinbart?
Andernfalls muss man die vereinbarte Übergabe als Erfüllung eures Kaufvertrages durch schrifliche Inverzugsetzung herbeiführen, deren Kenntnisnahmemöglichkeit man bewesien können sollte, etwa durch bezeuigte Übergabe oder Einwurfeinschreiben der Aufforderung; mehr als 14 Tage sind unzumutbar. Darin erklären, nach fruchtlosem Ablauf der Frist vom Kaufvertrag zurückzutreten.
So wird das was; so oder so.
Viel Erfolg :-O
G imager761