Haus erbe mit ALG II
Hallo, ich habe mal eine Frage. Ich beziehe ALG II. Was ist wenn ich ein Haus erbe indem ich schon als Mieter wohne. Kann mir das weggenommen werden oder muss ich es verkaufen um von dem Erlös zuleben? Danke
5 Antworten
Wer sich ein Haus baut oder kauft (oder eins erbt oder geschenkt bekommt), muss es nicht verwerten (also in Geld umwandeln und davon leben), wenn er erst danach ALG II benötigt (und das Haus angemessen ist und er darin wohnt). Dann gilt das selbst bewohnte Eigenheim als geschontes Vermögen.
Wer aber ALG II beantragt hat (und dann auch bekommt), und danach ein Haus erbt, der hat kein geschontes Vermögen, sondern Einkommen! Was auch sonst? Es kommt ja rein, es fließt zu, das Vermögen - also ist es Einkommen!
Merke: Alles, was reinkommt, ist Einkommen! Alles, was man schon hat (beim Erst-Antrag auf ALG II – oder bei einem Neu-Antrag nach einem Job), ist Vermögen.
Dazu das Bundessozialgericht in einem Fall, in dem ebenfalls eine Immobilie geerbt wurde:
"[17] 1. Entgegen der Ansicht der Kläger sind die Einnahmen der Klägerin zu 2) aus der Erbschaft kein Vermögen, sondern Einkommen. Da der Erbfall am 21. 6. 2007 nach der ersten Antragstellung im September 2005 und während des bis zu diesem Zeitpunkt ununterbrochenen Bezuges von Leistungen nach dem SGB II eingetreten ist, ist der durch ihn bewirkte wertmäßige Zuwachs im Juni 2007 Einkommen iS des § 11 Abs 1 Satz 1 SGB II." http://lexetius.com/2012,1854
Die Freibeträge für Einkommen stehen in SGB II § 11 b. Hier liegen sie in der Regel bei 30,- Euro.
Einmalige Einkommen (Lotto-Gewinne, Erbschaften usw.) mindern laut SGB II § 11 Absatz 3 sechs Monate lang das ALG II - danach sind die Reste dieses Einmaligen Einkommens als Vermögen zu betrachten.
Wohnt man dann in seinem Vermögen, unterliegt es dem Schutz nach SGB II § 12 Zu berücksichtigendes Vermögen Absatz 3 Nummer 4:
"(3) Als Vermögen sind nicht zu berücksichtigen [...] 4. ein selbst genutztes Hausgrundstück von angemessener Größe oder eine entsprechende Eigentumswohnung,"
Aber in den ersten sechs Monaten nach dem Monat des Zuflusses des Vermögens - also der Erbschaft oder des Lotto-Gewinns - gilt der Zufluss als Einkommen!
Gruß aus Berlin, Gerd
Das ist eine Einzelfallentscheidung, die nicht so pauschal beantwortet werden kann; grundsätzlich kann eine Immobilie gehalten werden, wenn ein Verkauf unwirtschaftlich oder die Immobilie unverwertbar wäre oder aus sittlichen oder rechtlichen Gründen eine Veräußerung überhaupt nicht möglich ist.
Mit ALG-II alleine kann man i. d. R. kein Haus unterhalten - es kann ggf. verlangt werden, daß evtl. eine Wohnung, wenn es noch weitere Wohnungen (außer deiner selbst bewohnten) in dem Haus gibt, vermietet werden müssen.
Ein selbst genutztes Einfamilienhaus kann im Regelfall immer behalten werden; allerdings gibt es auch hier Höchstgrenzen, inwieweit hier Kosten übernommen werden (anstatt Mietzahlung).
Wenn es soweit ist, sollte das ganze dann unbedingt mit dem Jobcenter (ggf. auch mit einem RA) abgeklärt werden.
In der Regel ist dann eine eigen bewohnte Immobilie nicht zu verwerten,wenn diese als angemessen angesehen wird !
Würdest du alleine im Haus leben,dann stünden dir ca.90 qm Wohnraum zu,für jede weitere Person noch einmal 15 qm dazu und ab der 6 Person müssten es dann jeweils 10 qm sein,wenn ich mich nicht irre.
Selbst wenn es unangemessen sein würde,müsstest du es nicht verkaufen,wenn es nicht gerade eine Villa ist,du könntest dann ja untervermieten. Bedingung ist nur,das du selber darin wohnen bleibst.
wie so oft im juristischen Bereich, es kommt darauf an.
Wie groß ist Deine Familie, wie groß ist das Haus?
Wenn es angemessen ist, braucht es nicht verwertet zu werden.
Angemessen:
Ehepaar: 80 qm
Pro Person mehr 20 qm dazu.
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/0344e199e90ac280a.php --- vielleicht ist hier was Brauchbares dabei