Neuer Job und Krankschreibung
Hallo, ich möchte gerne folgendes wissen; ich habe eine Zusage vom neuen Arbeitgeber, bin beim alten aber noch krankgeschrieben (um es gleich klarzustellen, beide Ereignisse haben nichts miteinander zu tun, ich hatte das Gespräch bevor ich krank wurde und bekam die Zusage während der Krankschreibung). Muss ich mit meiner Vertragsunterschrift warten, bis ich wieder gesund bin oder ist es erlaubt, während der Krankheit beim neuen Arbeitgeber zu unterschreiben?
4 Antworten
Unterschreiben darfst Du selbstverständlich auch während der Krankschreibung, nur darfst Du die neue Stelle nicht während dessen antreten. Wenn Du z.B. erst zum nächsten 1. anfängst, sollte es kein Problem sein.
Hi,
wenn Du es Dir finanziell leisten kannst, würde ich warten bis ich wieder gesund bin, weil ein neuer AG wird sich bedanken, Jemand der krank ist einzustellen. Da wär ich ganz vorsichtig. Sollte Deine Erkrankung wichtig für den Job sein und der neue AG wird dahingehend angelogen, kann er kündigen.
Für den Arbeitgeber ist ein weiterer wichtiger Bereich die Gesundheit des Bewerbers. Jeder Arbeitgeber möchte einen möglichst gesunden, leistungsfähigen Arbeitnehmer einstellen, um das Risiko krankheitsbedingter Ausfälle zu minimieren und die Entgeltfortzahlungsansprüche im Krankheitsfalle zu minimieren. Die Gesundheit betreffende Fragen tangieren den Bewerber aber regelmäßig in einem besonders intimen Bereich seiner Privatsphäre. Daher ist auch das Fragerecht nach dem Gesundheitszustand eines Bewerbers nicht grenzenlos. Die Rechtsprechung hat hier vielmehr das Fragerecht auf folgende Punkte begrenzt: „Liegt eine Krankheit bzw. eine Beeinträchtigung des Gesundheitszustandes vor, durch die die Eignung für die vorgesehene Tätigkeit auf Dauer oder in periodisch wiederkehrenden Abständen eingeschränkt wird? Liegen ansteckende Krankheiten vor, die zwar nicht die Leistungsfähigkeit beeinträchtigen, jedoch die zukünftigen Kollegen und Kunden gefährden? Ist zum Zeitpunkt des Dienstantritts bzw. in absehbarer Zeit mit einer Arbeitsunfähigkeit zu rechnen, beispielsweise durch eine geplante Operation, eine bewilligte Kur oder durch eine derzeit bestehende akute Erkrankung?".
Quell
Das ist doch alles hier gar nicht gefragt...!
Das Arbeitsvertragsverhältnis mit deinem alten Arbeitgeber muss erst regulär mit den entsprechenden Kündigungsfristen beendet werden, bevor du bei einem neuen Arbeitgeber anfangen kannst. Unterschreiben kannst du einen neuen Arbeitsvertrag natürlich schon vorher, er darf aber erst nach dem offiziellen Ende deiner jetzigen Beschäftigung beginnen. Bevor du bei deinem neuen Arbeitger dann tatsächlich deinen ersten Arbeitstag hast, musst du wieder gesund geschrieben sein.
Nein, gibt es nicht - unterschreibe!
Du solltest das Deinen neuen AG fragen.. Davon hängt ja wohl der Beginn Deines AV (und die Lohnzahlung mitunter) ab?
Bis zum Beginn des neuen AV bin ich wieder gesund, es geht nur um den Zeitpunkt der Unterschrift
Auch DAS Datum solltest Du mit deinem neuen AG abstimmen. Woher weisst Du, ob Du dann wieder gesund bist? Haste ne Glaskugel?
Die ganzen Pukte sind mir bekannt. Es geht mir nur um die Unterschrift während oder nach der Krankschreibung, nicht dass es irgendwelche Gesetze gibt, die einen AV unwirksam machen, wenn man ihn krank unterschreibt.