Neuer Herd vom Vermieter?
Hallo Ihr Lieben, vielleicht hat jemand Rat. Vor ca. 2 Jahren ist unser E Herd in der küche kaputt gegangen. Da er bei Einzug schon vorhanden war, habe ich den Vermieter um eine Reparatur bzw. einen Neuen gebeten, da das Ersatzteil so teuer war wie ein Neuer. Der Vermieter hat sich ständig rausgeredet, er muss überlegen , vielleicht, usw. Da unsere Tochter noch im Kleinkindalter war, war der Zustand unhaltbar. Aus diesem Grund haben wir uns einen " neuen gebrauchten" Herd gekauft. Dieser ist nun wieder defekt, und ich habe die Hausverwaltung informiert. ( Vor zwei Jahren ging noch alles über den Vermieter selber , nun macht das alles eine Hausverwaltung). Der Elektriker war da, und stellte fest, das Reparatur keinen sinn macht. Er hat was abgeklemmt und gut war. Nun funktioniert der Ofen immer noch nicht, aber ich habe gestern eine Rechnung für eine Kleinreparatur bekommen. 55 Euro von der Hausverwaltung, mit kopie der RG des Elektrikers. Auf der steht auch eine Reparatur ist zu teuer. Tja, nun bin ich sprachlos. Soll eine Kleinraparatur bezahlen, obwohl der Herd immer noch nicht funktioniert. Und das war es. Jetzt die Frage: ist das so in Ordnung???? Kann sich der Vermieter wieder raus reden???? Und hat man nicht 14 Tage Zeit eine RG zu begleichen??? Zum Glück habe ich jetzt eine Miet Rechtschutz Versicherung, so das ich vielleicht auch mal anders auftreten kann. Aber was meint Ihr dazu???? Nur zur Info, wir hatten einmal eine Reparatur an der Toilette und das nach sieben Jahren. Daraufhin pöbelte der Herr Schönheitschirurg sofort wie gehen nicht anständig mit seiner Wohnung um. Wie soll ich mich Verhalten???
4 Antworten
Wenn Du den Vermieter oder die Hausverwaltung nicht über den Defekten Herd informiert hast und um eine Reparatur gebeten hast,wirst Du wohl auf der Rechnung sitzen bleiben . Es kommt außerdem darauf an,ob im Mietvertrag eine Einbauküche mit Herd steht . Da muss der Vermieter sich nach Aufforderung um die Reparatur oder gegebenenfalls einen neuen Herd kümmern und nicht Ihr .
Ich habe damals den Vermieter kontaktiert. Das habe ich geschrieben. Und jetzt die Hausverwaltung. Die schickten mir ja am gestern die Rechnung i.H.von 55 Euro. Für die Reparatur!!! Welche keine war.
Im Grunde habt ihr den Herd mitgemietet und zahlt auch einen Teil der Kaltmiete für den Herd. Der Vermieter ist also verplichtet, die Mietsachen zu erhalten (d.h. auch Reparaturen zu übernehmen bzw. Ersatz zu stellen). Die Rechnung jetzt fällt möglicherweise unter eine Kleinrepraturklausel. Mir scheint, es wird aber schwierig werden, dass euer Vermieter das auch so "einsieht". Dann nimm also jetzt deine Rechtsschutz in Anspruch.
DEm ersten Teil der Antwort stimme ich zu, dem zweiten nicht. Diese Reparatur ist definitiv keine Kleinrepaatur im Sinne des Gesetzes, muss also vom V. bezahlt werden.
Kauft Euch einen Gasherd, eine Propangasflasche gibt es mit Pfand plus 20 EUR im Baumarkt, der Druckminderer für Innenräume für 50 EUR und dann spart Ihr beim Kochen mehr als 75% Kosten!
Am besten zum Mieterschutz Bund gehen.