Neuer Bußgeldkatalog auch für Parkvergehen ungültig?
Hallo, ich habe einen Strafzettel wegen Falschparkens erhalten - mit der laut neuen Bußgeldkatalog höheren Strafe. Kann ich auch diese anfechten und verlangen, den bisher gültigen niedrigeren Satz zu zahlen oder gilt die Aussetzung der neuen Regeln nur für Geschwindigkeitsverstöße? Danke!
4 Antworten
Du solltest Dich da ggf mit der Bußgeldstelle direkt auseinandersetzen. Soweit ich weiß, kam letzte Woche in den Nachrichten, daß es um Alle Strafen geht, die nach dem neuen Bußgeldkatalog verhängt wurden.
Denn wenn das Gesetz nun, aus welchem Grund auch immer, für nichtig erklärt wird, betrifft es da wohl kaum einzelne Punkte. Denn auch die sind dann wegen des Formfehlers außer Kraft
Da hast du die Nachrichten falsch verstanden.
Nein, für Parkvergehen ist er ebenso wenig ungültig wie für Geschwindigkeitsverstöße. Einzig für Fahrverbote aufgrund derselben, ist er wohl nicht gültig.
Also ich hab jetzt auf dem Amt mal angerufen. Die Dame hat selbst empfohlen, dass ich nicht zahle und der Vorgang wird auf Halde gelegt, bis eine belastbare Info aus dem Verkehrministerium kommt. Also nach dem Motto: wer seine Strafzettel zahlt hat Pech, wer auf dem Amt nachfragt bekommt sie erstmal gestundet
Doch das stimmt so
"Während die Bundesländer die Fahrverbotsregeln nun zurücknehmen, bleiben andere Reformen unberührt."
Seit Freitag Vormittag ist es bekannt. Nachdem das Verkehrsministerium in einer Konferenz die Bundesländer informiert und aufgefordert hat, nehmen diese jetzt nach und nach die Änderungen des neuesten Bußgeldkatalogszurück. Grund dafür ist ein Formfehler, genauer gesagt der fehlende Verweis auf die notwendige Rechtsgrundlage, also die Nennung der einschlägigen Paragrafen.
aus deinem eigenen link !
da der Verweis auf die Rechtsgrundlage fehlt ist die ganze Novelle ungültig !
Nein, es geht dabei nur um Fahrverbote.
Soviel ich weiß wurde das Zitiergebot verletzt, weshalb die gesamte Verordnung ungültig ist.
Das stimmt so aber nicht ! Es fehlt schlicht die Rechtsgrundlage des ganzen und nicht nur teile davon ! Das BMVI hat ja auch schon reagiert und die Länder aufgefordert den alten BKAT anzuwenden .