Neueinstellung bei einer BigFour Gesellschaft - Betriebsratsanhörung reine Formsache?
Hallo, ich hatte Freitag ein super tolles Vorstellungsgespräch. Auch mein Gesprächspartner war angetan und gab mir über das Wochenende Zeit zu überlegen. Ich will die Stelle unbedingt haben, das weiß er auch mittlerweile. Er meinte, dass er nun die ganzen Prozesse anstößt und das bis zu 2 Wochen dauern kann. Ich weiß, der BR muss zustimmen. Das ist doch aber - gerade bei einer der größten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften - nur eine reine Formsache und ich kann mir doch eigentlich sicher sein, dass das klappt, oder? Ich werde natürlich erst kündigen, wenn ich etwas schriftliches habe, aber trotzdem hätte ich gern etwas mehr Sicherheit im Kopf. Die Stelle war normal ausgeschrieben, ich geh davon aus, dass die professionelle Personalabteilung alle Punkte, die der BR anfechten könnte, vorher geprüft hat, oder?
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Die Stelle war normal ausgeschrieben, ich geh davon aus, dass die professionelle Personalabteilung alle Punkte, die der BR anfechten könnte, vorher geprüft hat, oder?
Davon sollte man ausgehen können. Der BR ist nach § 99 Betriebsverfassungsgesetz in der Mitbestimmung. Er kann Einstellungen aber nur die Zustimmung verweigern wenn er gute Gründe nach § 99 Abs. 2 BetrVG hat. Die Zustimmungsverweigerung muss er aber innerhalb einer Woche schriftlich begründen und dem AG mitteilen. Äußert der BR sich nicht innerhalb einer Woche, gilt das als Zustimmung. Der AG hat aber auch bei Ablehnung durch den BR die Möglichkeit die Zustimmung beim Arbeitsgericht zu beantragen und zu ersetzen (§ 99 Abs. 4 BetrVG).
Das ist ja in dem Betrieb nicht die erste Einstellung und ein Betriebsrat legt Neueinstellungen ohne triftigen Grund keine Steine in den Weg. Viel Spass im neuen Job