Beförderung im öffentlichen Dienst über mehrere Gehaltsstufen?
Gesetzt eine Person ist im öffentlichen Dienst in der Entgeltgruppe E12 angestellt, würde sie im Falle einer Verbeamtung auf eine A9, bestenfalls A10 fallen. Könnte die Person rein rechtlich dennoch kurz darauf auf eine A13 Stelle befördert werden, sofern die zuständige Personalabteilung sich dazu bereit erklärt?
3 Antworten
Bundesbeamter, Landesbeamter? Welches BL?
Ansonsten stimmt deine Aussage nicht immer. Angestellte Lehrer sind mit E11 eingestuft, bekommen bei einer Verbeamtung in NRW aber A12.
Angestellte Studienräte sind E13, bei einer Verbeamtung bekommen sie A13
Hallo,
ich kann hier nur über die Beförderungsrichtlinien in Bayern berichten.
Gemäß Art. 17 Abs. 1 Satz 1 LlBG (Leistungslaufbahngesetz) sind die Ämter regelmäßig zu durchlaufen und können nicht übersprungen werden. Zudem darf nicht während der Probezeit befördert werden und die Mindestwartezeit muss erfüllt werden. (Art. 17 Abs. 1 Satz 3 LlBG)
Im Eingangsamt (hier: A9) ist keine Wartezeit zu berücksichtigen, da die Wartezeit auf das Datum der letzten Beförderung abzielt, welche hier ja nicht vorliegt.
Somit ist es nicht möglich, in kürzester Zeit von A9 nach A13 zu kommen. Ausnahmen sind zwar nach Art. 17 Abs. 4 LlBG theoretisch möglich, werden aber vom Landespersonalausschuss in den seltensten Fällen bewilligt.
Ich hoffe, ich konnte helfen. Viele Grüße.
Klasse. Danke. Bayern ist zwar das falsche Land aber die denke ist schonmal wichtig
Nein kurz darauf auf A13 ist rechtlich nicht erlaubt!!
Danke. Gibt's da ne Quelle wo ich das nachlesen kann?