Betriebsrat hindert einstellung?
Hallo Leute ich brauche eure Hilfe! Mein Mann hat vor kurzen eine zusage zur einer Einstellung in einem Betrieb bekommen, jedoch bevor er sein Vertrag Unterzeichen konnte hat der Betriebsratvorsitzender dagegen gesprochen und seine Einstellung verhindert . KANN DER DAS VERHINDERN????
Mir wurde dahin erzählt das man den Betriebsrat umgehen kann in dem man mit dem Arbeitgeber redet und ein AT ( Außertarifliche Vertrag ) vereinbart . GEHT DASS????
Liebe Grüsse
5 Antworten
Der Betriebsrat hat Mitbestimmungsrecht bei einer Stellenbesetzung. Also ja, er kann eine Einstellung verhindern. Das passiert z.B, wenn der Betriebsrat mit dem Auswahlverfahren nicht zufrieden ist oder die der Meinung sind, es könnte zu Unstimmigkeiten gekommen sein oder jemand wurde bervorteilt oder benachteiligt.
Im Normalfall klärt der AG das mit dem Betriebsrat und die Einstellung kommt etwas später zustande. Einfach mit dem AG in Verbindung setzen.
Die Frage ist im übrigen auch verständlich, wenn keine GROSSBUCHSTABEN und zig Fragezeichen enthalten sind!
Lg
stimmt danke dir
Du bist bei gutefrage.net, glaub ist hier jedem klar was du willst.
Richtig deswegen antworten und nicht kritisieren meine Liebe
Die GROSSBUCHSTABEN sind da um die fragen besser hervorstehen zulassen ;)
Der Betriebsrat kann einer Einstellung die Zustimmung nur verweigern, wenn er einen oder mehrere der hierfür im Betriebsverfassungsgesetz aufgelisteten Versagungsgründe nachweisen kann. (§ 99 Abs.2+3 BetrVG)
Der AG hat nun seinerseits die Möglichkeit, diese mangelnde Zustimmung durch das Arbeitsgericht ersetzen zu lassen. (§ 99 Abs.4 BetrVG)
Ob das Arbeitsverhältnis nun unter die Regelung des geltenden Tarifvertrages fällt oder als außertarifliches abgeschlossen werden soll, spielt hier erst einmal keinerlei Rollen.
Neu einzustellende Mitarbeiter können den BR auch nicht "umgehen", da sie mit diesem zunächst keinerlei Rechtsbeziehung haben. Das können nur bereits angestellte Mitarbeiter. Der AG ist hier übrigens gefordert, ggf. seine "Hausaufgaben" korrekt zu machen, damit der Betriebsrat, der nämlich die Interessen der beschäftigten Mitarbeiter zu vertreten und deren Schutz sicher zu stellen hat, keine "Versagungsgründe" findet!
Um deine Meinung von der Betriebsratsarbeit etwas zurechtzurücken, empfehle ich dringend die Lektüre zumindest der beiden o. gen. Rechtnormen.
Grüße von einem Betriebsrat, der sein Amt zum Wohle der Beschäftigten und des Betriebes ziemlich ernst nimmt!
GEHT DASS????
Nein, damit kann man das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nicht "aushebeln"
Wenn der Betriebsrat die Zustimmung zu einer Einstellung verweigert, kann dies verschiedene Gründe haben.
Vielleicht hat das Unternehmen gegen betriebliche Auswahlrichtlinien verstoßen, eine erforderliche innerbetriebliche Ausschreibung wurde nicht gemacht, es besteht die Ansicht, dass schon beschäftigte AN gekündigt oder benachteiligt werden oder aber auch weil der einzustellende AN im Vertrag ungerechtfertigte Nachteile hat.
Nachlesen kannst Du die einzelnen Ablehnungsgründe im § 99 Abs. 2 Betriebsverfassungsgesetz.
Der AG kann Deinen Mann aber nach § 100 BetrVG vorläufig einstellen, wenn dies aus sachlichen Gründen dringend erforderlich ist. Das teilt er dann dem BR unverzüglich mit. Bestreitet der BR diese Einstellung immer noch, muss der AG innerhalb von drei Tagen beim Arbeitsgericht eine Zustimmungsersetzung beantragen.
Dann entscheidet das Arbeitsgericht ob die Einstellung rechtmäßig ist oder eben nicht.
Mit welcher Begründung war denn der Betriebsrat dagegen? Vielleicht sollte ein anderer Mitarbeiter dafür seinen Job verlieren? Dann wäre das das gute Recht des Betriebsrat.
Ich selbst arbeite seit einem Jahr dort und habe mit dem Arbeitgeber gesprochen und seine Antwort war " als ich die Ablehnung vom Betriebsrat bekommen habe habe ich mich in schlossen die stelle nicht zur Besetzen " da der Betriebsrat noch nicht mal in der Lage war eine Begründung zugeben .
Und nun wollte ich Mein Arbeitgeber fragen ob man ein Außertarifliche Vertrag vereinbaren kann um den Betriebsrat Außen vorzulassen .
Der BR hat garantiert eine Begründung geliefert, da eine Ablehnung schon begründet sein muss, da diese vor Gericht gehen.
Dein Chef hat da eher nicht die Wahrheit gesagt.
Der BR hat garantiert eine Begründung geliefert, da eine Ablehnung schon begründet sein muss, da diese vor Gericht gehen.
Dein Chef hat da eher nicht die Wahrheit gesagt.
So sehe ich das auch.
Ich habe auch so einen ähnlichen Fall. ...hab ich das recht darauf in die schriftliche Ablehnung einzusehen ?
meine Güte
hast du mal in nem Großbetrieb gearbeitet
kennst du Möglichkeiten des Betriebsrates
Begründung: der Bewerber war nicht Mitglied ....
Ja, ich habe in einem großen Konzern gearbeitet
Nein, auch bei einem außertariflichen Vertrag redet der BR mit.
Ja, der BR kann einer Einstellung widersprechen, wenn das Auswahlverfahren nicht ordentich durchgeführt wurde, es intern Bewerber gibt, ...
Ich habe geantwortet - bedanken anstatt hier schlechte Stimmung zu machen wäre angebrachter. "Ihre Liebe" schön gar nicht.