Mutter-Kind-Kur: Fahrtkostenerstattung (bei Fahrt im Auto) im Voraus möglich?
Wir werden im Auto zur Mutter-Kind-Kur gebracht werden, und ich stelle mir die Frage, ob ich die Fahrtkostenerstattung schon im Voraus „beantragen“ (ist ja eine reine Formsache) kann. Und, natürlich, ob ich entsprechend Chancen auf Erstattung der Kosten im Voraus habe.
Den Antrag habe ich ja bereits mit der Bewilligung der Kur erhalten, und das Reisedatum ändert ja nichts an der Entfernung.
Falls jemand damit Erfahrung hat, würde ich mich über Auskunft freuen.
3 Antworten
Nachdem Du ja noch kurzfristig entscheiden könntest diese Mi-Ki-Kur nicht anzutreten gibt es keine Vorwegzahlung der Fahrkosten. ( So wurde es mir einmal vor vielen Jahren "erklärt".)
Besten Dank für's Sternchen.
Wenn ich mich recht erinnere bekam man in der Klinik diese Erstattungsbestätigung abgestempelt und konnte dann folgend Erstattung für beide Wegstrecken beantragen. In "exotischen" Ausnahmefällen, wenn es erforderlich war "begleitet" zur Einrichtung zu fahren, alle 4 Strecken.
Frag bei deiner Krankenkasse nach, dann weißt du definitiv Bescheid. Soviel ich weiß, gibt es Fahrgeld erst nach Beendigung der Kur und Ankunft zu Hause.
Ja, man könnte nachfragen; aber ich bin wiederholt schon an wirklich nicht sehr fähige Mitarbeiter an der Hotline geraten, und habe einfach keine Lust dazu... 😑
Vielen Dank aber für die Antwort!
Hallo, die Fahrtkostenerstattung einer Anfahrt zur Mutter/Vater-Kind-Kur wird von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich nach internen Vorgaben gehandhabt. Manche gesetzlichen Krankenkassen bezahlen anteilig, andere übernehmen den vollen Betrag oder kaufen gar die Fahrkarte(n) und senden sie zu.
Eine Voraberstattung wird in der Regel nicht geleistet, da eine Rückabwicklung kostenaufwändig ist. Je nach finanzieller Lage kann auch versucht werden, mit der GKV eine individuelle Handhabung zu vereinbaren.
Ein kurzer Anruf oder Anfrage per Mail an die eigene GKV schafft Klarheit.
Oh, Ja. Das ist natürlich ein gutes Argument gegen eine Vorauszahlung! Daran habe ich nicht gedacht. Da dürftest Du Recht haben! Aber vielleicht erstatten sie ja mit Ankunft in der Klinik? Denn dann ist es ja eindeutig, dass ich zwei Wege fahren muss...?
Danke für die Antwort!