Mutter-Kind-Kur: Fahrtkostenerstattung (bei Fahrt im Auto) im Voraus möglich?
Wir werden im Auto zur Mutter-Kind-Kur gebracht werden, und ich stelle mir die Frage, ob ich die Fahrtkostenerstattung schon im Voraus „beantragen“ (ist ja eine reine Formsache) kann. Und, natürlich, ob ich entsprechend Chancen auf Erstattung der Kosten im Voraus habe.
Den Antrag habe ich ja bereits mit der Bewilligung der Kur erhalten, und das Reisedatum ändert ja nichts an der Entfernung.
Falls jemand damit Erfahrung hat, würde ich mich über Auskunft freuen.
3 Antworten
Nachdem Du ja noch kurzfristig entscheiden könntest diese Mi-Ki-Kur nicht anzutreten gibt es keine Vorwegzahlung der Fahrkosten. ( So wurde es mir einmal vor vielen Jahren "erklärt".)
Frag bei deiner Krankenkasse nach, dann weißt du definitiv Bescheid. Soviel ich weiß, gibt es Fahrgeld erst nach Beendigung der Kur und Ankunft zu Hause.
Hallo, die Fahrtkostenerstattung einer Anfahrt zur Mutter/Vater-Kind-Kur wird von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich nach internen Vorgaben gehandhabt. Manche gesetzlichen Krankenkassen bezahlen anteilig, andere übernehmen den vollen Betrag oder kaufen gar die Fahrkarte(n) und senden sie zu.
Eine Voraberstattung wird in der Regel nicht geleistet, da eine Rückabwicklung kostenaufwändig ist. Je nach finanzieller Lage kann auch versucht werden, mit der GKV eine individuelle Handhabung zu vereinbaren.
Ein kurzer Anruf oder Anfrage per Mail an die eigene GKV schafft Klarheit.