Darf ein Betriebsrat, trotz zusage durch Chef eine Einstellung blockieren?
Folgender Sachverhalt: Ich war bei einen Vorstellungsgespräch und zur Beendigung des Gespräches wurde mir eine mündliche Zusage für den Arbeitsplatz gemacht, auf den ich mich beworben habe, Zitat: "Ich geben gleich der Personalabteilung bescheid, damit diese Ihnen Ihren Arbeitsvertrag in den nächsten Tagen zustellt." Gestern bekam ich einen Anruf aus der Personalabteilung, dass es jetzt am Betriebsrat liegt, ob ich den Job bekomme, oder nicht - so wie es bei mir ankam, gab es wohl einen internen Bewerber, der aus einer Abteilung kommt, die von Personalkürzungen betroffen ist und desshalb evtl. beforzugt auf die Position, die schon seit längeren ausgeschrieben ist verschoben werden soll. Jetzt die eigentliche Frage: Dürfen Betriebsräte auf diese weiße eine Einstellung blockieren, obwohl die Chefs der Abteilung bereits eine Entscheidung gefällt haben? Kann der Betriebsrat darauf bestehen, dass ein interner Bewerber beforzugt werden muss, oder kann sich der Chef in diesen Fall trotzdem darauf berufen mir eine Zusage gemacht zu haben, einen anderen internen aber noch nicht und ganz wichtig, wie sieht für mich die rechtliche Lage aus - Zusage ist bei mir immer noch Zusage.
15 Antworten
hi, es kommt drauf an wie das interne regelwerk für interne bewerbungen aufgestellt ist. heisst es das interne bewerbungen vor externe gehen, dieses von den abteilungsleitern (sind keine chefs) aber missachtet wurde, egal ob bewusst oder unbewusst, dann kann und darf der betriebsrat deine einstellung blockieren.
wenn du nun mal die situation von innen betrachtest, dann würde der noch interne mitarbeiter auf die strasse gesetzt und du dafür dann eingestellt. die aufgabe des betriebsrats ist aber eben auch darüber zu wachen das genau so etwas nicht passiert.
du könntest bei einer ablehnung nun versuchen mit dem geschäftsführer zu sprechen (der ist z.b. chef), aber mach dir da bitte keine hoffnungen.
also fakt ist da du die internen regelwerke nicht kennst dass du leider gerade die a-karte hast. aber wer weiss, evtl entscheidet der betriebsrat ja dennoch für dich.
warts halt ab.
vg
//dog
Du solltest erstmal den Betriebsrat ansprechen bevor Du nur Vermutungen hast. Da der Betriebsrat in der gesetzlichen Mitbestimmung ist, kann er eine Einstellung widersprechen, dafür solltest Du Dir von ihm Gründe nennen lassen.
Ob der Betrieb dann eine Zustimmungsersetzung von Arbeitsgericht holt ist in vielen Fällen fraglich. Trotzdem wäre es eine Möglichkeit gegen den Willen des Betriebsrates eine Stelle zu bekommen. Schwierig ist es mit einer Konkurentenklage sich beim Arbeitsgericht durchzusetzen. Du solltest nicht gleich aufgeben, wenn Du Dich intern in Deinem Betrieb bewirbst, machmal reicht es dem Betriebsrat mit Konseqeunzen zu drohen. Etwa eine eigene Liste bei den Betriebsratswahlen aufzusstellen, wenn er nicht kooperativ ist.
Sorry... was du da schreibst ist sicher nicht hilfreich. Du hetzt Menschen auf und hast keine Ahnung was du schreibst. Erst einmal kann er sich intern nicht bewerben wenn er von extern nicht reinkommt und dann auch noch drohen mit einer Liste? Erpressen? Er muss mit seiner Liste erst einmal gewählt werden. Die Belegschaft weiß sicher wem sie ihr Vertauen geben. Erpresser sicher nicht die nur ans Eigenwohl denken.
Der Betriebsrat darf die Einstellung verweigern, muss dafür aber gute Gründe haben. In Ausnahmefällen kann der AG eine Einstellung, zumindest vorläufig, auch ohne Zustimmung durchführen.
Einzelheiten dazu findest du hier:
dürfen ist in diesem zusammenhang leider nicht die richtige fragestellung... "kann er" müsstest du fragen. ja, wie dus erlebst, er kann, das ist natürlich für dich traurig, aber in grossen firmen kann es dies geben, ob der chef sich dennoch informelle für dich einsetzt, überzeugungsarbeit leistet, dass er dann ein stückweit sein gesicht, seine -in richtrung "glaubwürdigkeit" verlöre, da er dir ja d.zusage gab, bliebe abzuwarten...,
Ein Betriebsrat kann darauf bestehen das ein interner Bewerber vorgezogen wird.
Im Übrigen kann ein chef einen Bewerber gar nicht sagen das er genommen wird, ohne vorab den BR anzuhören.
Ist Gesetz. Wenn er es macht ist es gesetzeswidrig.