Was sollte man in der wohnungsgeberbescheinigung schreiben unter dem Punkt "Stockwerk usw.." Datenschutz!?
Hallo, siehe Bild an, und siehe unter dem Punkt
Stockwerk. Wohnungsnummer bzw, Lagebeschreibung der Wohnung im Haus
Was soll ich dort hinschreiben? Kann man es auch auslassen wird die Einwohnermeldeamt es auch akzeptieren?
Falls nicht, was soll man hinschreiben? Geht es auch mehr Datenschutz freundlicher? Möchte nicht jeden wissen lassen in welchem Stockwerk usw., ich dann lebe.
5 Antworten
So ist es! Das Einwohnermeldeamt ist eine Öffentliche Behörde und die Mitarbeiter dürfen diese Daten nicht weiterleiten. Sinn der Wiedereinführung ist auch, dass unliebsame Typen sich nicht unbemerkt irgendwo aufhalten.Durch Terror und konspirative Wohnungen ist eine genaue Angabe schon notwendig und meine Mieter haben damit auch kein Problem.
Dieses Formular füllt eigentlich der Wohnungsgeber, nicht der Wohnungsnehmer aus.
Wohnungsnummer, Stockwerk, Lage im Haus etc. kann man weg lassen.
Deine Eltern sind zwar Wohnungsgeber aber nicht Eigentümer der Wohnung. Also müssen sie Name und Anschrift des Eigentümers (ihres Vermieters) angeben.
Unterschreiben muß der Wohnungsgeber. Das sind in dem Fall deine Eltern.
Sie müssen aber den Eigentümer (ihren Vermieter) über deinen Einzug informieren.
Des Eigentümers. Hab noch mal nachgesehen, nur der Name.
Gibt es schon Formular wo es auf diesem Gesetz angepasst ist?
Kann ich nicht sagen. Lass die Anschrift doch einfach weg. Sollte das EMA deswegen mosern berufe dich auf § 19 Bundesmeldegesetz. Dort steht das lediglich der Name anzugeben ist.
Das EMA ist nicht Jedermann. Das hat mit Datenschutz nix zu tun. Es ist wahrheitsgemäß die Bescheinigung auszufüllen. Dazu gehört auch die Lage der W. im Haus. Das dürfte wohl kein Problem sein, oder?
Du und Datenschutz! Bist Du krank? Weshalb darf die Behörde nicht wissen, in welchem Stockwerk Du wohnst. Glaubst Du, die gehen mit Deinen Daten hausieren?
Die brauchen die Stockwerksangabe, um bei allen 100 Leuten, die in dem Haus gemeldet sind, einigermaßen zu ordnen zu können, wer konkret in welcher Wohnung wohnt oder auch anders rum, wer mit wem zusammen lebt. Aber wo ist Dein Problem?
Ich bin für mehr Datenschutz, weil möchte ungern alle wissen lassen, wo ich dann lebe. Keine Angst möchte nicht schlimmes machen, einfach nur mehr Datenschutz. Oder nennst du mir auch, wo du wohnst und im welchem Stockwerk ;)
Das sind i.d.R. freiwillige Zusatzinformationen. Kannst du auslassen. Wichtig ist nur die Anschrift
Wo hast du denn davor gewohnt? Wenn du schon davor in dieser Wohnung gewohnt hast musst du (trotz Wechsel des vermieters) nichts tun
Aktuell bin ich ohne festen Wohnsitz gemeldet kannst du mir helfen?
für die zweite Frage fehlen mir Infos. Bist du der Mieter oder der Vermieter? Um welche Eltern geht es?
Sorry hier die infos, habe es total vergessen. die Mutter lebt auf miete in dieser Wohnung. Aber das Haus gehört meinen Vater jetzt, er hat vor kurzem abgekauft. Er wohnt doch nur manchmal. Ich würde gern wieder alte Kinderzimmer bewohnen. aktuell habe ich ohne festen Wohnsitz. Deswegen frage ich zur Sicherheit euch hier nach, will richtig machen. Der Vater (Vermieter) hat von sowas hier noch keine Ahnung, macht das auch zum ersten mal. Eine Hausverwaltung hat er nicht.
Ja, so steht es im Meldegesetz: "Die Bestätigung des Wohnungsgebers enthält folgende Daten: 1. Name und Anschrift des Wohnungsgebers und wenn dieser nicht Eigentümer ist, auch den Namen des Eigentümers, 2. Einzugsdatum, 3. Anschrift der Wohnung sowie 4. Namen der nach § 17 Absatz 1 meldepflichtigen Personen." BMG § 19
Da gehören die Daten von dir und dem Eigentümer rein, weil er der Wohnungsgeber ist.
Hast du selber Erfahrungen gemacht? Die Einwohnermeldeamt wird es auch akzeptieren müssen?
Hier eine andere Frage, Wenn wir grad dabei sind
https://thformular.thueringen.de/thueform/cfs/eject/pdf/2758.pdf?MANDANTID=18&FORMUID=BMG-003-DE-FL
Den ersten weißen Kasten: kommt die Adresse rein, wo ich leben werde
Zweiten kasten kann man raus lassen?
Dann den dritten kasten, wann ich eingezogen bin
Und nur bei punkt 1. schreibe ich meinen name rein, alles andere lasse ich aus
Wohnungsgebers schreibe ich den name der eltern rein
Kreuze dann den zweiten punkt an, weil die eltern sind ja nur mieter und hier muss dann der Vermieter daten rein. Oder ist hier falsch? Und den ersten Punkt ankreuzen, denke schon die eltern sind die eigentümer der Wohnung zahlen ja jeden Monat geld.
Zum Schluss muss der Wohnungsgeber unterschreiben, aber wer? Die eltern oder der Vermieter?
Danke schonmal für die hilfe
Seit der letzten Novellierung (1.11.2016) ist nur der Name des Vermieters einzutragen, mehr zu seiner Person nicht.