Was sollte man in der wohnungsgeberbescheinigung schreiben unter dem Punkt "Stockwerk usw.." Datenschutz!?

Stockwerk. Wohnungsnummer bzw, Lagebeschreibung der Wohnung im Haus - (Wohnung, Mietrecht, Miete)

5 Antworten

So ist es! Das Einwohnermeldeamt ist eine Öffentliche Behörde und die Mitarbeiter dürfen diese Daten nicht weiterleiten. Sinn der Wiedereinführung ist auch, dass unliebsame Typen sich nicht unbemerkt irgendwo aufhalten.Durch Terror und konspirative Wohnungen ist eine genaue Angabe schon notwendig und meine Mieter haben damit auch kein Problem.

Dieses Formular füllt eigentlich der Wohnungsgeber, nicht der Wohnungsnehmer aus.

Wohnungsnummer, Stockwerk, Lage im Haus etc. kann man weg lassen.

Deine Eltern sind zwar Wohnungsgeber aber nicht Eigentümer der Wohnung. Also müssen sie Name und Anschrift des Eigentümers (ihres Vermieters) angeben.

Unterschreiben muß der Wohnungsgeber. Das sind in dem Fall deine Eltern.

Sie müssen aber den Eigentümer (ihren Vermieter) über deinen Einzug informieren.

albatros  14.04.2017, 11:02

Also müssen sie Name und Anschrift des Eigentümers (ihres Vermieters) angeben.

Seit der letzten Novellierung (1.11.2016) ist nur der Name des Vermieters einzutragen, mehr zu seiner Person nicht.

anitari  14.04.2017, 11:06
@albatros

Des Eigentümers. Hab noch mal nachgesehen, nur der Name.

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Beitragsersteller
 15.04.2017, 00:27
@albatros

Gibt es schon Formular wo es auf diesem Gesetz angepasst ist?

anitari  15.04.2017, 07:09
@Warmblatt

Kann ich nicht sagen. Lass die Anschrift doch einfach weg. Sollte das EMA deswegen mosern berufe dich auf § 19 Bundesmeldegesetz. Dort steht das lediglich der Name anzugeben ist.

Das EMA ist nicht Jedermann. Das hat mit Datenschutz nix zu tun. Es ist wahrheitsgemäß die Bescheinigung auszufüllen. Dazu gehört auch die Lage der W. im Haus. Das dürfte wohl kein Problem sein, oder?

Du und Datenschutz! Bist Du krank? Weshalb darf die Behörde nicht wissen, in welchem Stockwerk Du wohnst. Glaubst Du, die gehen mit Deinen Daten hausieren?

Die brauchen die Stockwerksangabe, um bei allen 100 Leuten, die in dem Haus gemeldet sind, einigermaßen zu ordnen zu können, wer konkret in welcher Wohnung wohnt oder auch anders rum, wer mit wem zusammen lebt. Aber wo ist Dein Problem?

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Beitragsersteller
 14.04.2017, 10:19

Ich bin für mehr Datenschutz, weil möchte ungern alle wissen lassen, wo ich dann lebe. Keine Angst möchte nicht schlimmes machen, einfach nur mehr Datenschutz. Oder nennst du mir auch, wo du wohnst und im welchem Stockwerk ;)

Das sind i.d.R. freiwillige Zusatzinformationen. Kannst du auslassen. Wichtig ist nur die Anschrift

derhelferer  14.04.2017, 14:04

Wo hast du denn davor gewohnt? Wenn du schon davor in dieser Wohnung gewohnt hast musst du (trotz Wechsel des vermieters) nichts tun

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Beitragsersteller
 15.04.2017, 00:26
@derhelferer

Aktuell bin ich ohne festen Wohnsitz gemeldet kannst du mir helfen?

derhelferer  14.04.2017, 03:00

für die zweite Frage fehlen mir Infos. Bist du der Mieter oder der Vermieter? Um welche Eltern geht es?

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Beitragsersteller
 14.04.2017, 10:36
@derhelferer

Sorry hier die infos, habe es total vergessen. die Mutter lebt auf miete in dieser Wohnung. Aber das Haus gehört meinen Vater jetzt, er hat vor kurzem abgekauft. Er wohnt doch nur manchmal. Ich würde gern wieder alte Kinderzimmer bewohnen. aktuell habe ich ohne festen Wohnsitz. Deswegen frage ich zur Sicherheit euch hier nach, will richtig machen. Der Vater (Vermieter) hat von sowas hier noch keine Ahnung, macht das auch zum ersten mal. Eine Hausverwaltung hat er nicht.

derhelferer  14.04.2017, 02:58

Ja, so steht es im Meldegesetz: "Die Bestätigung des Wohnungsgebers enthält folgende Daten: 1. Name und Anschrift des Wohnungsgebers und wenn dieser nicht Eigentümer ist, auch den Namen des Eigentümers, 2. Einzugsdatum, 3. Anschrift der Wohnung sowie 4. Namen der nach § 17 Absatz 1 meldepflichtigen Personen." BMG § 19

derhelferer  15.04.2017, 00:48

Da gehören die Daten von dir und dem Eigentümer rein, weil er der Wohnungsgeber ist.

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Beitragsersteller
 14.04.2017, 02:48

Hast du selber Erfahrungen gemacht? Die Einwohnermeldeamt wird es auch akzeptieren müssen? 


Hier eine andere Frage, Wenn wir grad dabei sind

https://thformular.thueringen.de/thueform/cfs/eject/pdf/2758.pdf?MANDANTID=18&FORMUID=BMG-003-DE-FL

Den ersten weißen Kasten: kommt die Adresse rein, wo ich leben werde


Zweiten kasten kann man raus lassen?


Dann den dritten kasten, wann ich eingezogen bin


Und nur bei punkt 1. schreibe ich meinen name rein, alles andere lasse ich aus


Wohnungsgebers schreibe ich den name der eltern rein


Kreuze dann den zweiten punkt an, weil die eltern sind ja nur mieter und hier muss dann der Vermieter daten rein. Oder ist hier falsch? Und den ersten Punkt ankreuzen, denke schon die eltern sind die eigentümer der Wohnung zahlen ja jeden Monat geld.


Zum Schluss muss der Wohnungsgeber unterschreiben, aber wer? Die eltern oder der Vermieter?


Danke schonmal für die hilfe