Was ist alles in einer WARMMIETE enthalten! Strom, Wasser,GEZ nicht?
Hallo :)
Ich suche schon seit längerem nach einer 1-Zimmer-Wohnung. Auf dem Portal WG-Gesucht. de stehen die Preise für die jeweiligen Immobilien immer mit dem Stichwort "Gesamtmiete" angegeben. Ich nehme an, damit ist die Warmmiete gemeint, d.h. Kaltmiete und Nebenkosten. Jetzt meine Frage: Sind darin auch Strom, Wasser und GEZ-Gebühren enthalten? Wenn eine Wohnung z.B. 440€ Gesamtmiete kostet, wie viel werde ich vermutlich dann wirklich zahlen müssen?
Über Antworten, wäre ich sehr dankbar :)
7 Antworten
Die sog. Warmmiete, heißt korrekt Bruttomiete, setzt sich zusammen aus Kaltmiete und Betriebskosten.
In den Betriebskosten kann alles enthalten sein was im § 2 der Vetriebskostenverordnung aufgelistet ist.
http://dejure.org/gesetze/BetrKV/2.html
Strom für die Wohnung ist fast nie enthalten und manchmal auch nicht die Kosten für Heizenergie (z. B. Gas) weil die Wohnung eine eigene Heizanlage (Therme) hat.
GEZ hat absolut nichts mit Betriebskosten die man an den Vermieter zahlt zu tun.
Ausnahme, das würde auch Strom betreffen, man wohnt mit dem Vermieter gemeinsam in der selben Wohnung. Dann müßte das aber explizit vertraglich vereinbart sein.
ich würde empfehlen diese Frage direkt den Vermieter zu stellen. denn die meisten WG´s werden ja privat vermietet und da weiß man halt nie was alles inkl. ist.
Daher am besten direkt fragen und auch darauf achten das solche Dinge im Vertrag genannt werden
Das ist ganz pauschal nicht zu beantworten. Denn wichtig ist dann der EXAKTE Inhalt des Mietvertrages. Warmmiete mit festem / pauschalen Wert gibt es eher bei Privatvermietern. Hier musst Du also ins "Kleingedruckte" schauen, welche Kosten in Kaltmiete + Nebenkosten dort konkret als "inclusiv" zusammengefasst werden. Aber der "Rundfunkbeitrag" ist dabei zu 100% NICHT inbegriffen. DEN zahlt JEDER Haushalt für sich selbst. Eigene ( gemietete ) Wohnung bedeutet auch "eigener Haushalt". Seit der Reform der Beitragserhebung für Rundfunk ist es dabei egal, ob Du überhaupt ein TV oder Radio als Empfangsgerät angeschlossen hast, oder nicht. Hier aber auch noch eine ganz allgemeine Übersicht, worau s sich der Begriff "Warmmiete" definiert und hinsichtlich Nebenkosten im Detail definieren KÖNNTE : http://www.anwaltonline.com/tips/warmmiete_-_kaltmiete_-_was_ist_das_eigentlich.html . Daher ist es wichtig, den Mietvertrag dahingehend vorab sorgfältig zu prüfen.
Warmmiete: Kaltmiete + Nebenkostenvorauszahlung für: Heizung, Warmwasser, Wasser- Abwasser, Verwaltung etc.
Nicht enthalten: Strom, Rundfunkkbeitrag (früher: GEZ), Kabel- DSL Anschluss sowie eigene Versicherungen (Z.B. Hausrat)
Vergiss' nicht die Abfallgebühren und sonstig anteilig umlegbare Kostenanteile für das Mietobjekt an sich. ( als inclusive Kosten in der "Warmmiete" ) Strom und Wasser sind bei individueller Mengenerfassung nicht klar definierbar in Hinsicht auf "Warmmiete"...ausser der Vermieter vermietet unabhängig dieser variablen Kosten "all inclusive" komplett " inwarm"
Warmmiete enthält o.d.R. nur die Kaltmiete plus Heizkosten - sonst nix
So so - dann klär mich bitte auf, wo die Definition "Warmmiete" verbindlich festgelegt ist und wo sie von meiner Antwort entscheidend abweicht
@Midgarden, genau hier ist ja die "Variable" beim Inhalt des ( individuellen ) Mietvertrages. Denn die "Nebenkosten" können hier je nach dem auch Strom, Wasser und Kabelanschluss mit enthalten. Den "Rundfunkbeitrag" an sich jedoch grundsätzlich nicht. Was @Eminara einzuwenden hat, muss noch abgewartet werden. Denn diese Antwort ist nicht schlüssig in ihrer Aussage / Kritik.
Warmmiete ist ein irreführender Begriff. Korrekt heißt das Bruttomiete. Denn Kosten der Heizenergie können darin nicht enthalten sein, dagegen sind es aber bis zu 15 andere Betriebskostenarten.
Die Warmmiete beinhaltet normalerweise die Betriebskosten.
Das ist voellig falsch