Muss ich für meinen Stromzähler Grundgebühr bezahlen, wenn ich gar keinen Strom haben möchte?
Wir haben zu unserer Wohnung einen Raum dazu gemietet, der einen eigenen Stromzähler hat. Wir brauchen für den Raum nicht wirklich Strom und wenn doch, holen wir uns den Strom aus dem Rest der Wohnung. Wir nutzen den extra Stromzähler also nicht und haben uns auch bei keinem Stromanbieter gemeldet! Nun habe ich gestern plötzlich von den Stadtwerken Post bekommen: Vertragsbestätigung "wir begrüßen Sie als Kunden und bestätigen den mit uns im Rahmen der Grundversorgung abgeschlossenen Vertrag zur Belieferung der genannten Verbrauchsstelle mit Strom." Und wir solle bitte 25 € im Monat zahlen.
Können die das ernsthaft verlangen??? Das kommt mir etwas komisch vor!
10 Antworten
Sobad du einen Raum mietest, der mit einem Stromzähler ausgesattet ist, bist du Kunde im Basistarif bei den Stadtwerken. Das ist deren Aufgabe, dir schon Strom zu liefern, ohne dass du dich explizit darum gekümmert hättest. Deswegen muss du wohl die erste Basisgebühr bezahlen. Wenn ihr dort dauerhaft keinen Strom wollt, und es auch absehbar ist, dass der Raum nicht mehr als eigener Laden betrieben wird, dann solltet ihr das mit eurem Vermieter abklären, sodass der Zähler entfernt wird und der Raum mit an euren angeschlossen wird. Dann habt ihr dort "euren" Strom. (Das geht nur einfach, wenn euer Gebäude die Stromzähler an einer zentralen Stelle hat, grade bei Altbauten ist das oft nicht der Fall.) Ich würde bei den Stadtwerken anrufen und klarstellen, dass ihr das gerne deaktiviert hättet. Einfach nicht zahlen ist keine Option. Dann wird zwar (ab 100€ "Schulden") der Zähler abgeklemmt, aber vorher schaut ein Inkassounternehmen vorbei, was wahrscheinlich fündig wird^^
Aber klärt das auf jeden Fall mit euerem Vermieter, der Aus- und Einbau des Zählers kostet schließlich Geld. Vllt. findet ihr ja auch einen Stromtarif (wechseln dürft ihr ja beliebig) mit einem extrem niedrigem Grundtarif. Bei nem Verbrauch von null kann das auf einige Zeit günstiger sein...
Solange der Zähler angemeldet ist, ist natürlich auch die Grundgebühr für die Bereitstellungskosten fällig.
Hallo, ich habe bei einem Grundversorger gearbeitet. Die Grundgebühr muss getragen werden, auch wenn kein Strom genutzt wird. Momentan kann er ja theoretisch genutzt werden. Auf Antrag kann der Zähler gesperrt oder ausgebaut werden. Mit dem Grundversorger mal sprechen ob der Abschlag auf Null gesetzt werden kann. Wenn nicht, eine Elektrofirma mit dem Ausbau beauftragen, diese erledigen dann auch den Papierkram diesbezüglich. Oder mit dem Hauptzähler zusammen klemmen würde auch gehen, erledigt auch die Elektrofirma.
Melde Dich umgehend bei den Stadtwerken und sag dort Bescheid, dass sie den Zähler dort abbauen oder sperren sollen, weil ihr dort keinen Strom benötigt.
Wieso hat der Raum eigentlich einen eigenen Zähler? Ist das eine WG und jedes Zimmer hat einen eigenen Zähler? Normal ist ja nur ein Zähler je Wohnung...
Ja, können Sie! Du kannst aber diesen "Vertrag" kündigen und den Zähler sperren lassen.
Ich frage mich nur wie ein Vertrag überhaupt zustande kommt ohne meine Einwilligung!?
Im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Grundversorgung durch die Stromanbieter, muss Dir der Versorger einen Vertrag andienen. Und den kannst Du dann ja ablehnen.
Nennt sich konkludentes Verhalten.
Der Netzbetreiber ist gesetzlich verpflichtet jede Whg und jedes Gewerbe mit Strom zu versorgen (technisch). Liefern muss immer der Grundversorger, falls Ihr keinen Stromvertrag woanders abschließt. Da kein Stromvertrag beim Netz registriert war, hat der die Info an die Stadtwerke weitergegeben, die dann recherchiert haben, wer der Nutzer ist, und euch dann entsprechend als Neukunden begrüßt. :-)
es kommt automatisch ein vertrag zustande wenn ein zähler vorhanden ist.egal ob wenig oder kein verbrauch,bleibt nur ausbauen lassen
aber der Zähler wurde irgendwann letztes Jahr abgemeldet!