Neue Elektroinstallation im Altbau

6 Antworten

die eigentumsgrenze beginnt am abgang vom Zählerschrank. das heißt die komplette Leitung vom Zählerschrank bis in die wohnung und natürlich alles innerhalb der wohnung ist dein eigentum....

das verlegen der Leitungen in den fluren muss jedoch dringend mit der eigentümergemeinschaft und oder hausverwaltung abgesprochen werden,

am besten man setzt sich mal an einen runden tisch und überlegt, in die wohnungen hinein, oder zumindest bis vor die wohungen gleich komplett neue Leitungen legen zu lassen, so muss man nicht jedes mal wenn ein mieter seine elektroanlage sanieren lässt alles neu machen (lassen) im Treppenhaus...

wir haben mal so eine aktion in einem 8 Familienhaus durchgezogen. da haben wir dann einfach in jeder wohnung im Flur den neuen verteiler installiert, und einfach die Zuleitung hinein gezogen.

es hat dann nicht lange gedauert, bis dann nach und nach alle Mieter oder eigentümer ihre Anlage geändert bekommen haben...

lg, Anna

adrian1980 
Beitragsersteller
 21.06.2014, 12:58

Hi, warum soll denn aus einer Steigleitung im Treppenhaus, die jetzt Gemeinschaftseigentum ist, plötzlich Sondereigentum werden, nur weil eine VDE-Vorschrift verlangt, die Stromzähler zentral im Keller zu platzieren.

Wenn es demnächst heißt, die gaszähler müssen auch aus dem Treppenhaus raus, zentral in den Keller, ist die neue Gasleitung(rohr) dann auch plötzlich Sondereigentum, nur weil es dann hinter dem Zähler liegt.

Ich denke, die Lösung, dass man auf der nächsten ETV abspricht, alle Leitungen aus dem Keller durch die stillgelegten Kamine in die Wohnung neu zu verlegen, die beste ist. Und zwar auf Gemienschaftskosten. Dann hat jeder ET in der Wohnung das neue Kabel liegen und kann selbst entscheiden, wann er in der Wohnung die Unterverteilung neu macht.

Peppie85  21.06.2014, 16:52
@adrian1980

weil die steigleitung gezählten Strom führt. damit gehört sie eigendlich zum Inventar der wohung...

lg, Anna

Die Leitung nach dem Zähler gehört erst mal zu Wohnung.

Aber zwei Dinge finde ich grenzwertig:

  1. Wird hier offenbar einfach die Art des Netzes im Haus teilweise geändert. Das ist i.d.R. durch den Energieversorger zu genehmigen!

  2. Stromzähler im Treppenhaus ohne entsprechende Brandschutzschottung sind ein NoGo. Löst die Anlage dort einen Brand aus, kann keiner mehr durch das Treppenhaus fliehen. Kommt dabei jemand zu Schaden, greift kein Bestandschutz, weil du deine Immobilie in Bezug auf Sicherheit in einem Zustand zu halten hast, der dem aktuellen Baurecht entspricht.

Die neue Leitung vom Stromzähler in die Wohnung versorgt ja die Wohnung mit Strom. Deswegen kann es kein Gemeinschaftseigentum sein.

Deshalb kauft man keine Altbauwohnungen. In diesem "genehmigten?" Fall ist es Privatvergnügen des Bestellers. Normal wäre : im ganzen Treppenhaus läßt die Eigentümer Gemeinschaft die E-Installation erneuern , die von der Gemeinschaft getragen wird.

Nicht unbedingt.