Gelten grundierte Wände als frisch renoviert?

6 Antworten

Denn genau genommen war die Wohnung ja nicht renoviert. Oder verstehe ich das falsch.

Ja, siehst du: "Unrenoviert" setzt vorhanden, durch Abnutzungsspuren renovierungsbedürftigen Wandbelag (Tapeten) voraus.

Es ist nicht unzulässig, Wohnräume ohne Wandbelag oder grds. nur ohne Bodenbelag zu vermieten.

Im Ergebnis habt ihr euren selbstverlegten Bodenbelag zu entfernen und selbst angebrachten Wandbelag neu zu streichen bzw. verblichene Mustertapeten zu entfernen, soweit dies durch Abnutzung fällig, durch auffällige, dem allgemeinen Geschmack der Miteinteressenten nach bei nicht zuträgliche Muster- oder Frabstellung als Mangel oder individualvertraglich so bestimmt wäre.

Damit kann jeder Nachmieter die Zimmer so herrichten, wie er das gerne möchte: Rapportapeten mit auffälligem Dekor oder Allerweltsrauhfaser findet nicht jeder prickelnd und zwischen Teppich und Laminat scheiden sich bekanntermaßen die Geister. Warum sollte sich der VM da bei der Nachmietersuche beschränken wollen? Er vermietet individuell gestaltbaren Wohnraum, kein Ausstellungsstück.

G imager761


Aus der Übernahme einer unrenovierten Wohnung leiten sich bestimmte Mietvertragsklauseln ab. So müsste der Vermieter für die Schönheitsreparaturen während der Mietzeit zuständig sein und am Ende der Mietzeit wäre eine erneute Renovierung nicht erforderlich sonder nur eine besenreine Rückgabe der Mietsache.

Also schaut mal in den Mietvertrag, was dazu geschrieben steht. 

Die Wohnung war nicht renovierungsbedürftig.

Frisch renoviert bedeutet nicht das tapeziert sein muß.

Wie lange hast Du dort gewohnt, was sagt der Mietvertrag zu Schönheitsreparaturen und wie die Wohnung bei Mietende zurückzugeben ist?

Was steht im Übergabeprotokoll des Mietvertrags bei der Wohnungsübernahme? Waren die Wände weiss gestrichen und galt die Wohnung als frisch renoviert und bezugsfertig? Dann könnte euch blühen, sämtliche Räumlichkeiten nochmals weiss zu streichen.

Was steht konkret im Mietvertrag zu Schönheitsreparaturen? es gibt doch diverse Klauseln in Formularmietverträgen, die unwirksam sind und deshalb auch eine nur besenreine Rückgabe zur Folge haben dürfen / können.

Nach 10 Monaten Mietzeit dürfte wohl eher kein Bedürfnis für Schönheitsreparaturen gegeben sein.