Netzzugang beantragen - Vermieter oder Mieter?
Hallo,
ich beziehe demnächst eine Neubauwohnung die gerade in Fertigstellung ist.
Jetzt wollte ich auf raten des Vermieters den Strom beim Energielieferanten anmelden aber der Energielieferant meinte ich es liegt keine gültige Anmeldung beim Netzbetreiber vor.
Jetzt stell ich mir die Frage, die Anlage selbst beim Netzbetreiber anmelden ist doch dem Vermieter seine Aufgabe, oder sehe ich das Falsch?
Frage bezieht sich auf Österreich!
Beste Grüße!
5 Antworten
Normalerweise ist es so das der Vermieter dafür verantwortlich ist das der Anschluss ans Stromnetz hergestellt wird.
Ich glaube nicht, dass es in D soviel anders ist, als in A.
Zunächst einmal muss ein neues Gebäude ans Stromnetz angeschlossen werden. Der Netzbetreiber stellt auch den Zähler zur Verfügung. Die ersten Bewohner schließen erst einmal einen Vertrag mit dem Grundversorger. Dieser ist kurzfristig kündbar und sobald man einen Zähler und damit die Nummer, sowie einen Grundversorgervertrag hat, kann man zu einem günstigeren Anbieter wechseln. So ist es in Deutschland und vermutlich auch in Österreich.
An erster Stelle würde ich den Vermieter mit der Antwort konfrontieren.
ich denke nicht, dass es in AT viel anders ist als in D. jedenfalls müsste schon ein zähler vorhanden sein. wenn nicht, dann soll dein vermieter den elektriker beauftragen, einen zähler zu setzen. der wird erst mal proforma auf den vermieter angemeldet und wenn du dich beim energieversorger anmeldest dann auf dich. es kann in dem moment auch so sein, dass der vermieter, natürlich mit deinem einverständnis, den zähler direkt auf dich anmelden lässt.
dann wärst du zwar erst mal in der grundversorgung drin, die haben aber sehr kurze kündigungsfristen. in der regel 2 bis 4 wochen auf jeden fall zum monatsende.
lg, Anna
Jetzt stell ich mir die Frage, die Anlage selbst beim Netzbetreiber anmelden ist doch dem Vermieter seine Aufgabe, oder sehe ich das Falsch?
Würde ich auch so sehen. Frag' doch einfach telefonisch bei Eurem regionalen Netzbetreiber an.