Gewerbe anmelden (Verleih)?

5 Antworten

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Du musst ein Gewerbe anmelden.
Als Minderjähriger geht das nicht ohne weiteres.

Dann musst Du Dein Unternehmen bei der zuständigen BG anmelden. Für ein Verleihunternehmen ist dies die VBG. So lange Du keine Angestellten hast kostet Dich das auch nichts.

Die IHK kommt auch noch auf Dich zu. Bist zu einem gewissen Gewinn wirst Du aber bei den meisten IHKen vom Beitrag befreit.

Dann solltest Du Dir am besten juristischen Rat für die Erstellung Deiner Vermietverträge holen.

Eine Versicherung des Materials ist ggf. auch sinnvoll.

Bei den Preisen solltest Du Dich am ortsüblichen orientieren. Mit Dumpingpreisen machst Du Dir bei den Unternehmen, die damit Geld verdienen müssen, keine Freunde.

Und wenn Du dann Geld verdienst, dann musst Du eine Steuererklärung abgeben und ggf. Steuern bezahlen.

Du gehst zur Gewerbemeldestelle Deiner Stadt und meldest das Gewerbe an. Das Gewerbeamt informiert dann das Finanzamt sowie die Industrie- und Handelskammer.

Vorher solltest Du mal ein Seminar für Existenzgründer bei der örtlichen IHK besuchen.

Und Du mußt Dich um einige Dinge kümmern: Du brauchst einen Juristen, der Dir eine Vorlage für den Mietvertrag und Deine AGB erstellt.

Du brauchst einen Versicherungsmakler, der Dich über die nötigen Versicherungen berät. Denn wenn Dein Verstärker auf einer Party einen Defekt bekommt und das Clubheim abfackelt...

theflamehd 
Beitragsersteller
 07.01.2020, 11:16

So eine Antwort habe ich gebraucht. Dankeschön!

Vermutlich liegst Du unter einer Schwelle vom Umsatz her. Doch am besten rufst Du bei der Behördenhotline an und fragst die Betreuer aus. Notiere Dir den Namen dessen, wer Dir welche Auskunft gegeben hat.

emib5  07.01.2020, 12:53

Was soll das für eine Umsatzschwelle sein, und was soll es für Auswirkungen haben unter einer bestimmten Schwelle zu sein?

Mauritan  07.01.2020, 13:02
@emib5

Typischerweise (ich komme aus Österreich, doch es wird wohl überall so etwas geben müssen) gibt es Grenzwerte, unter denen die Behörden nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen. Wenn Du mir eine Taschenlampe borgst und ich gebe Dir dafür 10 Cent, - dann wird das keine Behörde interessieren.

Wo welche Schwellen liegen, das ist ein weites Land und nur ein Ignorant würde versuchen, das hier umfassend zu erörtern.

emib5  07.01.2020, 13:08
@Mauritan

In der Alpenrepublik mag es ja anders sein, aber in Deutschland ist es zumindest so, dass man bei Gewinnerzielungsabsicht ein Gewerbe anmelden muss.

Und da der Fragesteller ja schreibt, dass er damit „ein bisschen Geld verdienen“ will, liegt diese hier eindeutig vor.

Und gerade im heiß umkämpften Markt der Veranstaltungstechnik kann ich nur davon abraten, so etwas ohne Gewerbeanmeldung zu machen. Wenn das der Wettbewerb mitbekommt hat man schneller eine Anzeige am Hals, als einem lieb ist.

Mauritan  07.01.2020, 14:36
@emib5

Dass es so einfach und so pauschal zu sagen wäre, das kann ich mir nicht vorstellen. Doch wenn ja, sei es drum. Mein Rat lautete ja auch, die Hotline anzurufen.

emib5  07.01.2020, 14:53
@Mauritan

Doch, so einfach ist es.

Genau so wenig, wie es „ein bisschen schwanger“ gibt, gibt es auch keine gewerbliche Tätigkeit ohne die entsprechenden Konsequenzen.

Geochelone  07.01.2020, 19:26
@Mauritan

Was soll die Hotline sagen? Vergessen Sie die Anzeigepflicht nach § 14 GewO ? So ein Quatsch. Egal ob eine gewerbliche Tätigkeit (Gewinnerzielungsabsicht) zu Gewinnen oder Verlusten führt.... sie muss von Anfang an angemeldet werden.

AfDWaehler2013  07.01.2020, 11:11

Unter welcher Schwelle soll er vom Umsatz liegen?

Man geht zum Amt, bezahlt 30€, füllt den Bogen aus und meldet es damit an.

Wenn man minderjährig ist, lässt man es am besten.

theflamehd 
Beitragsersteller
 07.01.2020, 11:10

Ja, aber was genau passiert da rechtlich.

GanMar  07.01.2020, 11:17
@theflamehd

Dann bist Du Gewerbetreibender, das Finanzamt meldet sich bei Dir und verlangt eine Eröffnungsbilanz und in Zukunft bist Du verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben, Du wirst zwangsweise Mitglied der Industrie- und Handelskammer...

AfDWaehler2013  07.01.2020, 11:18
@GanMar

Nein, IHK-Mitglied muss nicht.

emib5  07.01.2020, 12:54
@AfDWaehler2013

Selbstverständlich ist mal Pflichtmitglied in der IHK.

Bei dem zu erwartenden Gewinn wird er in den meisten IHKen aber (auf Antrag) beitragsfrei sein.

Da gehst du zu deiner Gemeinde ins Gewerbeamt und meldest das einfach an.

Beachten solltest du dann auch die steuerliche und evtl. haftungstechnische Seite an der Vermietung.

theflamehd 
Beitragsersteller
 07.01.2020, 11:11

Gibt es seitens der Vermietung eine Seite, wo ich mich informieren kann?

qugart  07.01.2020, 11:28
@theflamehd

Ansprechpartner kann da das Arbeitsamt (Unternehmensgründung) oder eine Handelskammer oder dergleichen sein.

Hilfreich ist evtl. auch dein Versicherungemensch.

theflamehd 
Beitragsersteller
 07.01.2020, 11:29
@qugart

danke !