Gehe ich richtig in der Annahme, dass man seinen Stromzähler als Mieter nicht anmelden muss?

8 Antworten

Es gibt prinzipiell zwei Möglichkeiten:

Der Vermieter hat einen "echten" Stromzähler, über den der gesamte Strom geht. Der Vermieter hat einen Vertrag mit einem Stromanbieter. Außerdem gibt es einen Unterzähler, über den der Vermieter den Stromverbrauch des Mieters abrechnet. Der Vermieter bezahlt also in dem Fall an den Stromversorger, und der Mieter an den Vermieter. Dieses Vorgehen ist nicht ungewöhnlich bei der Vermietung von Einliegerwohnungen oder Ähnlichem.

Oder: Jeder Mieter hat seinen Stromzähler, und meldet sich bei einem Anbieter seiner Wahl an. Dann hat der Vermieter mit dem Strom nichts mehr zu tun.

In jedem Fall muß das vor Einzug geklärt sein, bei Wohnungsübergabe werden die Zählerstände gemeinsam erfaßt und dokumentiert.

Wenn eine Mieter seinen Mietvertrag beendet, sollte er seinen Stromvertrag ebenfalls durch Kündigung beenden. Tut er das nicht , bleibt er laut Vertrag zahlungspflichtig bis Vertragsende, egal wer an seiner Verbraucherstelle Strom verbraucht.

Vorausgesetzt, der Mieter hat den Strombezug ordentlich gekündigt, die verlassene Wohnung bleibt im Leerstand, so wird in der Regel der Eigentümer in der Grundversorgung als Vertragsnehmer herangezogen. Bei der Vermietung an einen neuen Mieter wäre dann der Vermieter verpflichtet dem Lieferanten mitzuteilen, dass der neue Mieter xx nun zuständig für die Bezahlung ist. Der Neumieter kann sich dann aus der Grundversorgung befreien. indem er einen günstigen Anbieter selbst sucht, der dann die Grundversogung kündigt und sichals Vertragspartner darstellt.

Hier hat sich der Vormieter nicht abgemeldet oder die "Hausverwaltung" steht als Kunde in der Grundversorgung. Vormieter adresse beschaffen uind zur Kündigung auffordern und/oder eine Rakete in der Hausverwaltung zünden.....

mrinteresting 
Beitragsersteller
 24.02.2022, 18:23

Es deutet alles darauf hin, dass die Hausverwaltung als Kunde in der Grundversorgung ist. Ob sie zahlt. Unklar. Wäre ich jetzt der Mieter würde ich aber trotzdem nicht den Strom bezahlen, den ich bis zur Anmeldung verbraucht habe, da ich ja nicht schuld bin. Zahlen muss ja der Rechnungsempfänger.

lisaloge  12.09.2022, 14:10
@mrinteresting

Ja, die Hausverwaltung ist in der Grundversorgung und bezahlt erst einmal.

Wenn der Mieter sich jedoch nicht anmeldet (und damit die Grundversorgung beendet), können die in der Grundversorgung ab Einzug aufgelaufenen Kosten dem Verursacher (also dann doch wieder Mieter) auferlegt werden. Da wäre es dann für den Mieter (wahrscheinlich) günstiger gewesen, sich gleich einen ordentlichen Stromanbieter zu suchen.

Da gibt es auch schon ein ganz nettes Grundsatzurteil dazu, in diesem Fall ging es um eine Pizzeria, also um wirklich viel verbrauchten Strom.

mrinteresting 
Beitragsersteller
 12.09.2022, 19:39
@lisaloge

Der Mieter hat sich mehrfach versucht anzumelden. Und der Netzbetreiber hat auf Nachfrage erklärt, dass der Stromzähler nicht auf den Namen des Mieters läuft. Und erklärte weiter, dass sich der Mieter so lange nicht anmelden kann (auch nicht in der Grundversorgung) solange der Andere sich nicht abgemeldet hat (!). Und in dem Falle ist das wohl die Hausverwaltung. Die jedoch behauptet "sie hätten nichts damit zu tun". Also scheinbar sind die einfach zu blöd dafür und wissen (noch) gar nicht, dass sie selbst noch angemeldet sind und gehen dementsprechend natürlich davon aus, dass sie "nichts damit zu tun haben". Tja.... Pech. Dümmer geht es eigentlich nicht.

Wäre ich der Mieter hätten die richtig Ärger mit mir. Ich würde auch nichts machen weiter.

Denn mehr als darauf hinweisen und mehr als zu versuchen sich anzumelden geht nicht. Mehr kann der Mieter nicht machen.

Oder sollen wir vielleicht (der Mieter und ich als Zeuge/Beistand) dort ohne Termin die Tür eintreten und die Mitarbeiter der Hausverwaltung verprügeln?

Sollen wir die vielleicht alle im Büro an Ketten aufhängen und ihnen dann nochmals - zum hundertsten Mal - sagen, dass der Mieter sich nicht anmelden kann, weil sie (die Hausverwaltung) selbst (!) noch angemeldet ist auf den Stromzähler?

Warum spricht denn Dein Kollege nicht einfach mit seinem Vermieter darüber?

mrinteresting 
Beitragsersteller
 24.02.2022, 16:34

Warum sollte er?

ZiegemitBock  24.02.2022, 16:35
@mrinteresting

Weil er ja offensichtlich Probleme und Sorgen deswegen hat. Und irgendjemand bezahlt ja derzeit den Strom.

mrinteresting 
Beitragsersteller
 24.02.2022, 16:37
@ZiegemitBock

Im Mietvertrag steht zumindest, dass Beleuchtung in den Betriebskosten enthalten sind.

ZiegemitBock  24.02.2022, 16:38
@mrinteresting

Beleuchtung der gemeinsam genutzten Räume, z.B. Flur.

mrinteresting 
Beitragsersteller
 24.02.2022, 16:41
@ZiegemitBock

Das habe ich vermutet. Aber, es gibt keine Papiere. Es meldet sich seit Einzug niemand bei ihm, der die Stromkosten bezahlt haben möchte.

ZiegemitBock  24.02.2022, 16:43
@mrinteresting

Dann bezahlt irgendeiner für ihn, der das nicht mitgekriegt hat. Entweder der Vermieter oder der Vormieter. Die können von ihm wahrscheinlich die Kosten zurückfordern und er hat keinen Einfluss auf den Tarif. Deshalb würde ich an seiner Stelle erstmal den Vermieter ansprechen, der auch ggf. den Kontakt zum Vormieter herstellen kann.

mrinteresting 
Beitragsersteller
 24.02.2022, 18:26
@ZiegemitBock

Wieso sollten die zurückfordern können? Sind die doch selbst schuld, wenn die sich nicht abmelden.

mrinteresting 
Beitragsersteller
 24.02.2022, 18:32
@mrinteresting

Hätte ich die Frage anders herum gestellt aus der Sicht desjenigen, der vergessen hat, hätte mich hier fast jeder wahrscheinlich ausgelacht und mir sofort geantwortet, dass ich gar nichts machen kann.

ZiegemitBock  24.02.2022, 23:12
@mrinteresting

Sich blöd stellen funktioniert vor Gericht oft nicht.

Die Politik hat zwar den Energiemarkt liberalisiert, jedoch der Bevölkerung das nicht erklärt.

Im Energiemarkt gint es folgende Marktrollen:

  • Energierzeuger => betreibt Energieanlagen, die in das öffentliche Netz einspeisen
  • Lieferanten => das ist bei Energiebezug der Vertragspartner des Endkunden
  • Übertragungsnetzbetreiber => betreibt Hoch- und Hochstspannungsnetze 100 kV und höher
  • Verteilnetzbetreiber => das ist der Vertragspartner des Hauseigentümers für Den Netzanschluß
  • Messstellenbetreiber => dieser verteilt die Messdaten an die ihm übermittelten Marktparner für jeden Zählpunkt
  • Messdienstleister => dieser schreibt die Rechnung im Auftrag des Lieferanten
  • Gatewayadministratoren ?> dieser betreut Fernkommunikationseinrichtungen
Gerhart  24.02.2022, 17:43

Das Netzchinesisch hilft hier nicht weiter.

GuenterLeipzig  24.02.2022, 21:19
@Gerhart

Dann erkläre es besser.

Falsch gedacht. Jeder Mieter ist selbst für seinen Liefervertrag verantwortlich. Wenn du was für die ökologische Veträglichkeit tun willst, dann geh zu www.naturstrom.de

mrinteresting 
Beitragsersteller
 24.02.2022, 16:36

Das ist Verarsche. Egal welchen Stromanbieter du hast. Der Strom kommt trotzdem immer von dem nächstgelegenen Atomkraftwerk.

spelman  24.02.2022, 16:47
@mrinteresting

Das ist keine Verarsche. Der Strom ist derselbe, aber es kommt darauf an, wen Du für die Stromerzeugung bezahlst.