Fragebogen häusliches Arbeitszimmer vergessen?
Hallo,
ich habe vom Finanzamt einen Fragebogen für die Aufwendungen eines häuslichen Arbeitszimmers noch letztes Jahr bekommen.
Ich habe es allerdings versäumt diesen nachzureichen (war genau heute fällig).
Da die unter anderem auch eine Bescheinigung vom Arbeitgeber wollten, dass ich nicht vor Ort arbeiten konnte, ging ich auch davon aus, dass mein Arbeitszimmer steuerrechtlich gesehen auch keins ist, und das wollte ich denen auch so mitteilen (aber leider nun halt zu spät).
Plan ist dass ich morgen direkt anrufe und das sage. Muss ich da mit Bußgeldern oder ähnlichem rechnen, oder kann man davon ausgehen, dass es zwar doof ist, aber trotzdem passen sollte?
2 Antworten
Für sowas gibt es kein Bußgeld. In der Regel, wird bei sowas nochmal erinnert, bei manchen Sachbearbeitern oder Mitarbeitern ist es aber auch so, dass der Steuerpflichtige bis dann und dann Zeit hat das einzureichen und wenn es dann nicht da ist, dann werden halt alle Aufwendungen, die nicht belegt sind konsequent rausgestrichen.
Das schlimmste wenn du gar nichts machst ist also, dass die Aufwendungen rausgestrichen werden, die du nicht nachweisen konntest und du die Werbungskosten dafür dann halt nicht bekommst. Mehr passiert da nicht.
Und das wäre ja im Endeffekt genau das, was du auch mit deinem Anruf mitteilen möchtest. (Über den Anruf freuen sie sich aber sicher auch, denn dann können sie den Fall zu Ende veranlagen wenn sonst nichts war).
Und selbst wenn du es jetzt versäumst es einzureichen und es dir JETZT rausgestrichen wird, kannst du immer noch Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen und genau das geltend machen, samt allen benötigten Unterlagen, die sie haben wollen.
Der Sachbearbeiter streicht die Aufwendungen, wenn du ihm mitteilst, dass es kein anzuerkenndes Arbeitszimmer gab, und das war's auch schon.