Gibt es noch einen Kindergeldzuschlag auch wenn das Kind ausgezogen ist?
Ich bin 21 Jahre alt und werde im kommenden Monat von zu Hause ausziehen, von Bayern nach Hessen (225 km) um dort noch ein Jahr zur Schule zu gehen und die Allgemeine Hochschulreife (Abitur) zu erlangen. Ich weiß bereits, dass meine Eltern weiterhin Anspruch auf das Kindergeld haben, da ich noch nicht erwerbstätig bin - aber wie sieht es mit dem Kindergeldzuschlag aus? Immerhin bin ich nur weil ich nicht mehr im selben Gebäude lebe keineswegs 'billiger' geworden, denn Kosten für Verpflegung und dergleichen müssen sie teilweise mit tragen. Bekommen sie also noch die zusätzliche Hilfe des Zuschlages oder fällt der mit meinem Auszug weg?
Ich hoffe mir kann hier jemand helfen :3 Danke im Voraus
5 Antworten
Das musst du eigentlich bei der Behörde erfragen, von der deine Eltern diesen Kinderzuschlag beziehen.
Sind sie Beamte (oder ist einer von ihnen Beamter), dann steht ihnen der Kinderzuschlag unabhängig vom Wohnort des Kindes weiterhin (wie das Kindergeld bis zur Volllendung des 25. Lebensjahres) zu. Sie werden dann einmal jährlich per Post von der Kindergeldstelle einen Fragebogen zugeschickt bekommen.
Außerdem können sie "auswärtige Unterbringung" des KKidnes auch bei der Steuererklärung geltend machen, was ca. 5 € monatlich bringt.
Kindertzuschlag nicht Kindergeldzuschlag
Hi CinnamonPixie, hier in dem Link findest du Infos zum KindergeldzuschlaG.
Gruß siola55
Jede Veränderung muss dem Kindergeldamt gemeldet werden.
Da must du schwer aufpassen sonst kann das bis zu einer Vorstrafe wegen Steuerhinterziehung führen. Gerade bei Kindergeld und bei Kindergeldzuschlag ist das super schwierig.
Am besten teilst du denen das schriftlich EINSCHREIBEN im Vorab mit.
Kindergeldzuschlag bekommen nur arme Familien, wie du dir da eine Schule in einem anderen Bundesland finanziell leisten kannst, must du dem Amt vorrechnen. Aber vielleicht hast du ne liebe Tante die dich aufnimmt.
Danke, dass du dir die Mühe machst auf meine Frage zu reagieren - auch wenn du ein anderes Thema ansprichst. Gemeldet habe ich mein Vorhaben bereits und es ist im Grunde alles abgeklärt - wir haben bisher jedoch leider nur Informationen bezüglich des Kindergeldes und nicht des Zuschlages wegen bekommen, deswegen meine Frage hier.
das sind zwei verschiedene Abteilungen ... verschiedene Sachbearbeiter ... die linke weis da nicht was die rechte tut , mein Bekannter jedenfalls wurde wegen des Zuschlags schon angezeigt und muss gerade um die 2.000 Euro " zurückzahlen ". Da vergeht einem der ganze Humor.
Oder in deinen Worten, das ist ein anderes Thema. xD Ab 30 Tagessätzen bist du vorbestraft ... mal schauen ob du dann noch lachst. Mein anderer Bekannter, Chaly, musste 6.000 Euro nachzahlen, sehr spassig.
"wir haben bisher jedoch leider nur Informationen bezüglich des Kindergeldes und nicht des Zuschlages wegen bekommen, deswegen meine Frage hier. "
genau, Kindergeld hast du im Sack. Aber sei vorsichtig mit der anderen Abteilung, kläre das schriftlich ab.
Für den Kinderzuschlag muss das Kind unter anderem unter 25 sein,unverheiratet und im Haushalt der Eltern leben !
Demnach besteht für dich als Kind in eigener Wohnung kein Anspruch,außer das Kindergeld,wenn dir deine Eltern nicht wenigstens Unterhalt in Höhe deines Kindergeldes zahlen.
Geh doch mal auf die Homepage der Familienkasse der Agentur für Arbeit. Das sind viele Konstellationen aufgelistet.
Kindergeldzuschlag für Beamte ? Ach die schon wieder. Kannte ich noch gar nicht. Es gibt auch ein Kindergeldzuschlag für arme. ... Sachen gibt es ...