Gibt es noch einen Kindergeldzuschlag auch wenn das Kind ausgezogen ist?

5 Antworten

Das musst du eigentlich bei der Behörde erfragen, von der deine Eltern diesen Kinderzuschlag beziehen.

Sind sie Beamte (oder ist einer von ihnen Beamter), dann steht ihnen der Kinderzuschlag unabhängig vom Wohnort des Kindes weiterhin (wie das Kindergeld bis zur Volllendung des 25. Lebensjahres) zu. Sie werden dann einmal jährlich per Post von der Kindergeldstelle einen Fragebogen zugeschickt bekommen.

Außerdem können sie "auswärtige Unterbringung" des KKidnes auch bei der Steuererklärung geltend machen, was ca. 5 € monatlich bringt.

pPeter1958xxx  16.08.2015, 21:45

Kindergeldzuschlag für Beamte ? Ach die schon wieder. Kannte ich noch gar nicht. Es gibt auch ein Kindergeldzuschlag für arme. ... Sachen gibt es ... 

heide2012  17.08.2015, 12:26
@pPeter1958xxx

Kindertzuschlag nicht Kindergeldzuschlag

Jede Veränderung muss dem Kindergeldamt gemeldet werden. 

Da must du schwer aufpassen sonst kann das bis zu einer Vorstrafe wegen Steuerhinterziehung führen. Gerade bei Kindergeld und bei Kindergeldzuschlag ist das super schwierig. 

Am besten teilst du denen das schriftlich EINSCHREIBEN im Vorab mit. 

Kindergeldzuschlag bekommen nur arme Familien, wie du dir da eine Schule in einem anderen Bundesland finanziell leisten kannst, must du dem Amt vorrechnen. Aber vielleicht hast du ne liebe Tante die dich aufnimmt. 

CinnamonPixie 
Beitragsersteller
 16.08.2015, 14:41

Danke, dass du dir die Mühe machst auf meine Frage zu reagieren - auch wenn du ein anderes Thema ansprichst. Gemeldet habe ich mein Vorhaben bereits und es ist im Grunde alles abgeklärt - wir haben bisher jedoch leider nur Informationen bezüglich des Kindergeldes und nicht des Zuschlages wegen bekommen, deswegen meine Frage hier. 

pPeter1958xxx  16.08.2015, 21:39
@CinnamonPixie

das sind zwei verschiedene Abteilungen ... verschiedene Sachbearbeiter ... die linke weis da nicht was die rechte tut , mein Bekannter jedenfalls wurde wegen des Zuschlags schon angezeigt und muss gerade um die 2.000 Euro " zurückzahlen ". Da vergeht einem der ganze Humor.

Oder in deinen Worten, das ist ein anderes Thema. xD Ab 30 Tagessätzen bist du vorbestraft ... mal schauen ob du dann noch lachst. Mein anderer Bekannter, Chaly, musste 6.000 Euro nachzahlen, sehr spassig.

pPeter1958xxx  16.08.2015, 21:43
@pPeter1958xxx

 "wir haben bisher jedoch leider nur Informationen bezüglich des Kindergeldes und nicht des Zuschlages wegen bekommen, deswegen meine Frage hier. "

genau, Kindergeld hast du im Sack. Aber sei vorsichtig mit der anderen Abteilung, kläre das schriftlich ab. 

Für den Kinderzuschlag muss das Kind unter anderem unter 25 sein,unverheiratet und im Haushalt der Eltern leben !

Demnach besteht für dich als Kind in eigener Wohnung kein Anspruch,außer das Kindergeld,wenn dir deine Eltern nicht wenigstens Unterhalt in Höhe deines Kindergeldes zahlen.

Geh doch mal auf die Homepage der Familienkasse der Agentur für Arbeit. Das sind viele Konstellationen aufgelistet.