Nebenkostenabrechnung (14 Tage Frist verlängen)??

8 Antworten

Auch wenn der Vermieter 14 Tage gibt, hast Du dennoch 4 Wochen Zeit, um die Nachzahlung zu bezahlen.

Danach hast Du immer noch 1 Jahr Zeit, um die Richtigkeit hinsichtlich Form und Inhalt überprüfen zu lassen.

Wenn Du weiterhin in der Wohnung wohnst, ist es auch kein Problem, denn wenn sich eine Rückforderung ergibt, kannst Du jederzeit zurückfordern und falls keine Überweisung kommt, von der nächsten Zahlung an den Vermieter einbehalten. Dies ist aber dann dem Vermieter mitzuteilen.

Deine gesetzliche Einspruchsfrist beträgt exakt 12 Monate taggenau ab Zustellung der Abrechnung.

Die gesetzte Zahlungsfrist von 14 Tagen gilt nur bedingt. Zahltest du später als nach 30 Tagen, könnte unter Umständen der Vermieter Ärger machen, da dann spätestens die Zahlung fällig ist.

Du solltest jetzt zunächst schriftlich per Einwurfeinschreiben Einspruch einlegen, diesen wegen Nichtnachvollziehbarkeit begründen und deshalb die Einsichtnahme in sämtliche relevanten Originalbelege fordern. Dadurch wird die Zahlung einer Nachforderung zunächst erst nach erfolgter bzw. ermöglichter Einsichtnahme fällig.

Schon jetzt kannst du selbst schaun, ob die Abrechnung formell korrekt ist. Es müssen für jede Position der Abrechnung der Gesamtverbrauch, die Gesamtkosten, der Umlageschlüssel und deine anteiligen Kosten ausgewiesen sein. Außerdem die Gegenüberstellung der Summe deiner Vorauszahlungen zu deinen Gesamtkosten. Wenn sich zeigt, dass das nicht der Fall ist, ist die Abrechnung unwirksam. Du bräuchtest deshalb nur zu schweigen. Deinen Anwalt bräuchtest du deshalb zunächst nicht, erst wenn der V. auf Zahlung klagen würde.

Stell doch bitte die Abrechnung hier ein, da könnte ich mir schon vorab ein Bild machen und dann mich nochmals dazu äußern.

 

MfG vom albatros

 

Wie kann ich 14 Tage frist verlängen?

Durch die gesetzliche Frist.

Schau hier rein und teile dem Vermieter mit dass die Frist 30 Tage beträgt und Du zudem die Abrechnung prüfen lassen willst innerhalb dieser Frist:

http://www.nebenkostenabrechnung.com/nebenkostenabrechnung-zahlungsfristen/

Garnicht. Die Nachzahlung ist in der darin bestimmten Frist fällig, muss daher unter Vorbehalt bezahlt werden oder berechtigt den VM zu Mahnbescheid oder Zahlungsklage.

Bei Fehlerhaftigkeit können Überzahlungen mit laufenden Vorauszahlungen verrechnet werden.

Gimager761

Nach Erhalt der Betriebskostenabrechnung hast du ein Jahr Zeit alles  zu überprüfen. Sollte der Vermieter eine Nachzahlung unter Fristsetzung verlangen, so kannst du dieses  leisten aber nur unter VORBEHALT (unbedingt im Verwendungszweck angegeben).