Nebenkosten vollen Betrag oder 20%

4 Antworten

Du gibst die absetzbaren Nebenkosten (also Garteninstandhaltung, Schornsteinfeger, Wartung Therme, Winterdienst), also alle Arbeitskosten, die mit Instandhaltung, Wartung, Reparatur im/am Haushalt zu tun haben voll an inklusive Steuer, aber nur die Arbeitskosten, Kosten fuer Ersatzteile etc. musst du raus nehmen.

Du bekommst dann die 20 % davon erstattet, das errechnet dann das Finanzamt aus deinen vollstaendigen Angaben.

micholee 
Beitragsersteller
 22.10.2014, 10:14

Danke

Weder Miet- noch Nebenkosten kannst du steuerlich geltend machen. Das ist deine private Lebensführung

Sollte es sich um eine gewerbliche Miete handeln, gilt selbstverständlich die Gesamtmiete als dein Kostenfaktor = Raumkosten

micholee 
Beitragsersteller
 13.10.2014, 14:04

Ich meine ja nicht die gesamten Nebenkosten, sondern nur haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerksleistungen.

anitari  13.10.2014, 14:03

Man kann haushaltsnahe Dienstleistungen die in den Nebenkosten enthalten sind geltend machen. Wie z. B. die Lohnkosten des Schornsteinfegers, Gärtners oder der Reinigungskraft fürs Treppenhaus.

micholee 
Beitragsersteller
 13.10.2014, 14:07
@anitari

Setzt du diese auch bereits umgerechnet mit 20% an oder den vollen Betrag, so dass das Finanzamt dann 20% davon akzeptiert?

anitari  13.10.2014, 14:21
@micholee

Da ich kein Mieter bin weiß ich nicht wie man das korrekt angibt.

DerHans  13.10.2014, 14:24
@anitari

Von haushaltsnahem Dienstleistungen war in der Frage keine Rede. Aber die können selbstverständlich auch Hausbesitzer geltend machen. Eben die reinen Arbeitskosten ohne Materialkosten

micholee 
Beitragsersteller
 13.10.2014, 15:35
@DerHans

Hi, habe im ersten Beitrag gerade die "haushaltsnahen Dienstleistungen" und Handwerkstätigkeiten bei den Nebenkosten erwähnt. Bin mir nur unsicher,ob ich bereits auf 20% umrechnen soll

Ich hab als ich die Steuererkärung den gesamten Betrag angegeben, vom Programm wurden, dann automatisch die 20 % dann nur berücksichtigt. Materialkosten sind jedoch nicht absetzbar.