Wenn ein Hartz 4 Empfänger die KFZ-Steuer zurückerstattet bekommt, zählt das als Einkommen?
Wenn ich als Hartz4 Empfänger mein Auto verkaufe und vom Finanzamt 400,-€ KFZ-Steuer zurückerstattet bekomme, da kann die ARGE doch nicht sagen das ist Einkommen, da ich für die KFZ-Steuer selber Geld ausgegeben habe.
Wird das von der ARGE nicht angerührt werden, das ist doch kein Einkommen?
Wie nennt sich das dann wenn man getätigte Ausgaben zurück bekommt?
Beispiel: Ich verkaufe meinen Computer und bekomme 500,- € auf mein Konto überwiesen, ist das Einkommen, wenn ich vor 4 Monaten für den Selben Computer Geld ausgegeben habe?
Vielen Dank für Eure Antworten.
2 Antworten
Steuererstattungen sind Einkommen. Das betrifft sowohl Erstattungen der Lohnsteuer wie auch Erstattungen der KFZ-Steuer. Da ist prinzipiell kein Unterschied. Denn auch bei zu viel gezahlter Lohn-/Einkommenssteuer bekommt man "bereits getätigte" Ausgaben hinterher wieder zurück. Es sind überzahlte Steuern. Genau so wie beim KFZ - auch da bekommt man überzahlte Steuern wieder zurück, weil sie wider Erwarten nicht fürs ganze Jahr angefallen sind.
Hier gilt dasselbe wie bei Nebenkostenerstattugen - es gilt das Zuflussprinzip und ja es ist Einkommen das vorrangig für den eigenen Bedarf eingesetzt werden muss, das heißt angerechnet wird