Bafög und unregelmäßiger Nebenjob als Fotomodel
Hallo,
ich möchte im März mein Studium beginnen und damit verbunden Bafög beantragen. Nebenher arbeite ich als Fotomodell. Dies tue ich nun nicht alle 2 Wochen sondern es sieht eher so aus, dass ich zum Beispiel im Monat 1 eine Gage von 800 Euro kassiere im Monat 2 widerum garnichts. Nun schreibt das bafögamt vor, dass ich nicht mehr als 400 Euro im Monat verdienen darf. Kann ich dann praktisch die 800 Euro Gage in Kauf nehmen, wenn ich dann im nächsten Monat keinen Job annehmen werde. (Beispiel bitte auf's ganze Jahr gesehen anwenden, sonst macht es keinen sinn :P) Oder anders gesagt, könnte ich die 4800 Euro, die ich im Jahr dazuverdienen darf, in drei Monaten verdienen und halte dann halt die restlichen neun Monate die Füße still? Vielleicht finde ich ja einen Gleichgesinnten hier, der mir einen Tipp geben kann
2 Antworten
Alle Auszubildenden (Singles ohne Kind) dürfen im gesamten Bewilligungszeitraum (12 Monate) 4.880 Euro brutto bzw. monatlich durchschnittlich 406,66 Euro brutto anrechnungsfrei aus abhängiger Beschäftigung dazuverdienen. Achtung: Monatlich sollte man aus verschiedenen Gründen (Rentenversicherungspflicht, Familienversicherung bei der Krankenversicherung) auf jeden Fall im Rahmen der Einkommensgrenze für Minijobs (450 Euro) bleiben, außer man macht in der vorlesungsfreien Zeit einen zeitweisen Job, da darf es dann auch mal mehr sein.
http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/einkommen.php
Das Ganze geht wirklich um die 12-Monats-Grenze (Bewilligungszeitraum, nicht Kalenderjahr)
du kannst auch 2000€ in einem Monat und 2.000€ im anderen Monat verdienen und es wird nichts angerechnet.
Nun schreibt das bafögamt vor, dass ich nicht mehr als 400 Euro im Monat verdienen darf.
Hast du diese falsche Info vom Bafögamt bekommen? Wenn ja, dann verweise bitte mal auf § 22 Abs. 1 BAföG. wenn du das nur gedacht hast, lagst du falsch (wie auch der anderen, der hier zwar sehr rabiat antwortet, dennoch vollkommen falsch.
Nein, das widerspricht sich nicht.
Nach BAfög ist der Monatdurchschnitt egal.
Nach anderen Regeln (Krankenkasse etc) ist es nicht egal. da darf man 2mal im Jahr über die 450€ kommen und muss keine abgaben zahlen. beim 3mal drüber kommen, kann es Probleme mit der Krankenkasse geben und du musst Sozialabgaben zahlen (dein Arbeitgeber zahlt die Hälfte und du auch) das hat aber nichts mit Bafög zu tun.
Also ich war zB 4 Monate im Jahr immer bei der Zeitarbeit und hab monatlich 1200-1500€ verdient. Davon musste ich Abgaben zahlen. ABER: Wenn du unter der Freigrenze von ca. 8000€ im Jahr kommst, bekommst du die Sozialabgaben wieder durch die Einkommenssteuererklärung.
das sind paar Blätter (Mantelantrag, Anlage N) und du füllst alle aus. Gibst das anfang des Folgejahres beim Finanzamt ab und bekommst paar Wochen später die gezahlten Abgaben wieder. du "verlierst" also kein Geld.
das hat aber alles nichts mit Bafög zu tun. Bafög interessiert die monatliche Grenze nicht. deswegen steht da auch "aus verschiedenen Gründen" und nicht nach Bafög.
es gilt nicht der jahreszuverdienst
du hast pech bekommst du für monat 01 800 euro wird es verrechnet also der mehrertrag bringt dir nix
im monat 02 verdient gar nix pech gehabt
du kannst definitiv nicht alle honorare für das gesamte jahr zusammenziehen und bist dann per monatsdurchschnitt unter der grenze
nein nein das wird hübsch pro monat abgerechnet keine chance
da musst du dann shon mit deinem auftraggeber schnacken und ihm sagen
ok
gib mir 400 und nächsten monat die anderen 400
kommt dir dann noch ein auftrag rein dann musst du vereinbaren moment der monat ist voll bitte zahlen sie dann in monat 03
du verstehst IMMER NUR 400 pro monat rest weg
keine kumulation
es gilt nicht der jahreszuverdienst
es gilt der Verdient in den 12 Monaten
du hast pech bekommst du für monat 01 800 euro wird es verrechnet also der mehrertrag bringt dir nix. im monat 02 verdient gar nix pech gehabt
nein, es wird erst nach ablauf der 12 Monate BWZ geschaut, was in diesen 12 Monaten gesamt verdient wurde. der monatliche durchschnitt ist für bafög egal.
nein nein das wird hübsch pro monat abgerechnet keine chance
du verstehst IMMER NUR 400 pro monat rest weg
keine kumulation
auch mehrmaliges wiederholen von falschen Infos, macht sie nicht richtiger...
--> schau doch einfach mal in den gesetzen (Bafög) nach. §22 Bafög zB
oder auch hier:
Grundsätzlich zählt beim Auszubildenden für die Berechnung der Förderung das eigene Einkommen im zukünftigen Bewilligungszeitraum (§ 22 Abs. 1 BAföG). Der Bewilligungszeitraum (BWZ) beginnt im Monat der Antragstellung (wenn die Ausbildung später begonnen wird, dann mit Beginn der Ausbildung) und endet in der Regel nach Ablauf von 12 Monaten.
Hi Comedyla, danke für deine ausführliche Antwort und den § 22 :) . Die Information mit den 400 Euro im Monat habe ich im Internet des öfteren gefunden. Du zitierst auch den folgenden Wortlaut, der mich überhaupt auf die Idee gebracht hat.
" Achtung: Monatlich sollte man aus verschiedenen Gründen (Rentenversicherungspflicht, Familienversicherung bei der Krankenversicherung) auf jeden Fall im Rahmen der Einkommensgrenze für Minijobs (450 Euro) bleiben, außer man macht in der vorlesungsfreien Zeit einen zeitweisen Job, da darf es dann auch mal mehr sein. "
Ich würde wirklich das ganze Jahr über hier und da mal auf nem Casting erscheinen und kann nicht steuern, ob dann der Arbeitstag in die vorlesungsfreie Zeit fällt. Geschweige dessen würde ich natürlcih auch neben den Vorlesungen soviele Castings mitnehmen wie es nur geht. Komme ich da nicht in Konflikt mit dem zitierten? §22 und Zitat widersprechen sich ja total. Oder übersehe ich da etwas entscheidendes? :-/